Inklusion und Barrierefreiheit

  Studierende sitzen im Audimax Urheberrecht: © Mario Irrmischer

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Katrin Feldmann

Geschäftsführerin des Arbeitskreises Inklusion

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+49 241 80 90554

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Der Arbeitskreis Inklusion der RWTH hat auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention einen Aktionsplan für die Hochschule mit einer Laufzeit von sechs Jahren erarbeitet. Am 22. Juli 2021 hat der Senat diesen Aktionsplan verabschiedet. Mit der Verabschiedung ist der Appell an alle Hochschulangehörigen verbunden, den Plan umzusetzen und ihren Beitrag dazu zu leisten, dass die RWTH sich zu einer inklusiven Hochschule entwickelt.

Auf den Seiten der Rektoratsstabsstelle Integration Team – Human Resources, Gender and Diversity Management, kurz IGaD, wo die Geschäftsführung angesiedelt ist, finden Sie weitere Informationen und eine Vielzahl weiterführender Links zu den Themen Behinderung und chronische Erkrankung im Portal für Inklusion und Barrierefreiheit. Die wichtigsten Rubriken sind Studium, Beschäftigte und Weiterbildung, Barrierefreier Campus, Barrierefreie IT und Lehre, Inklusionsforschung und Barrieren melden.

Bereits 2019 wurde für die Beschäftigten der RWTH eine Inklusionsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung, Kontaktdaten und weitere nützliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Schwerbehindertenvertretung für Beschäftigte. Für Studierende mit Behinderung beziehungsweise chronischer Erkrankung haben die Beauftragte für inklusives Studium, kurz BIS, eine Vielzahl von Informationen zusammengestellt und bieten Beratungen an.

Sofern Ihnen digitale, bauliche oder sonstige Barrieren bei der Gestaltung von Angeboten der RWTH Aachen auffallen, zögern Sie bitte nicht uns diese Barrieren über die Meldeformulare mitzuteilen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.