Umgang mit gefährlichen Abfällen
Gemäß § 8a der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) stellt das Service Center Abfallwirtschaft sicherheitsrelevante Informationen für die Öffentlichkeit zusammen, die den Umgang mit Abfällen, Zuständigkeiten sowie eine Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich beinhalten.