Ombudspersonen für die Lehre

 

An einem Ort wie einer Hochschule, an dem täglich viele Menschen miteinander kommunizieren und interagieren, lassen sich Meinungsverschiedenheiten und Konflikte nicht immer vermeiden.

Glücklicherweise können daraus resultierende Beschwerden und Probleme oftmals bereits in persönlichen Gesprächen zwischen den beteiligten Personen gelöst werden. Für die wenigen Fälle, in denen jedoch ein Vermittler zwischen einzelnen Studierenden einerseits und Lehrenden, Prüfern oder der Verwaltung andererseits notwendig ist, sollte eine dritte Person als Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Die Ombudsperson für die Lehre in den einzelnen Fakultäten ist hierbei die Vertrauensperson, an die sich die Studierenden bei Konflikten im Bereich Lehre wenden können.

Sollten Studierende nach der Kontaktaufnahme mit anderen potentiell zuständigen Einheiten (beispielsweise Lehreinheit, Prüfungsausschuss, Studiendekanat, (Fach-)Studienberatung, Ombudsperson) bei ihrem Anliegen weitere Unterstützung benötigen, können sich diese darüber hinaus mit ihren Anregungen auch an die folgende zentrale wenden. Von dort aus werden ihre Anfragen an die inhaltlich Zuständigen weitergeleitet und ein Austausch angestoßen.

 

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