Bescheinigung der Studienzeiten für die gesetzliche Rentenversicherung

 

Sollte die Rentenversicherung Ihre vorhandenen Dokumente nicht als ausreichend anerkennen oder Sie haben Ihre Unterlagen nicht vollständig, können Sie einen Antrag auf Bestätigung von Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung stellen.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.

Weiterhin beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragstellung, die Sie ebenfalls im Antrag finden.

Die Universität ist dazu verpflichtet, den Studienverlauf 30 Jahre lang zu archivieren. Ob Studienzeiten vor diesem Zeitraum noch bestätigt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch hierfür muss der obige Antrag vollständig ausgefüllt werden.

Studienzeiten vor dem Wintersemester 1989 müssen aufwendig im Archiv ermittelt werden, da diese in elektronischer Form nicht vorliegen. Dies kann zu einer längeren Bearbeitungszeit führen.

Die Antragsbearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern.