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Die Erasmus+ Praktikumsförderung für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist nur noch bis zum 31.03.2023 möglich.
Studierende, die ein Erasmus+ Praktikum oder Forschungsaufenthalt im Vereinigten Königreich planen, müssen sich mindestens vier Monate vor geplantem Start bewerben.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Visumsantrag durch. Weitere Informationen zu Erasmus+ Praktika und dem Brexit finden Sie Erasmus+ Webseite.
Erasmus+ Praktikumsförderung
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Erasmus+ Praktika bieten Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse während eines Unternehmenspraktikums im europäischen Ausland in die Praxis umzusetzen und dabei die Kultur, Sprache und Arbeitsweise des Gastlandes kennenzulernen.
Um förderwürdig zu sein, muss das Praktikum mindestens 60 Tage andauern und verpflichtender oder fakultativer Bestandteil des Studiums sein.
Auch Abschlussarbeiten, die an Hochschulen oder Unternehmen im europäischen Ausland praktisch vorbereitet beziehungsweise erstellt werden, können über das Erasmus+ Programm gefördert werden.
Das monatliche Stipendium variiert je nach Lebenshaltungskosten des Ziellandes – siehe unten – zwischen 480 Euro und 600 Euro.
Wer kann am Programm teilnehmen?
Bewerben können sich deutsche und internationale Studierende aller Studienrichtungen, die für einen Studiengang mit Abschluss an der RWTH Aachen eingeschrieben sind und einen Praktikumsplatz in einem Land haben, das nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.
Auch Graduierte können ein Praktikum, das sie innerhalb von zwölf Monaten nach Studienende absolvieren möchten, über Erasmus+ fördern lassen, sofern sie sich im Verlauf ihres letzten Studienjahres bei der Hochschule hierum bewerben. Darüber hinaus können sich Promovierende der RWTH Aachen auf ein Erasmus+ Praktikum bewerben.
Teilnehmende können je Studienzyklus insgesamt zwölf Monate über Erasmus gefördert werden, wobei Erasmus Auslandsstudienaufenthalte und Erasmus-Auslandspraktika zusammengerechnet werden. Bei einzügigen Studiengängen, wie beispielsweise Staatsexamen, können insgesamt 24 Monate über Erasmus+ gefördert werden.
Chancengleichheit und Inklusion
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund gibt es für folgende Personengruppen eine Sonderförderung:
- Studierenden mit Behinderung (ab Grad 20)
- Studierenden, die ihr Kind mit ins Ausland nehmen
- Studierende, die in erster Generation studieren
- Studierende, die erwerbstätig sind
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite Chancengerechtigkeit: Austausch für alle im Abschnitt „Erasmus+ Sonderförderung“.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des DAAD. Gerne informieren wir Sie weitergehend zu den Möglichkeiten der Sonderförderung unter Erasmus+.
Nachhaltiges Reisen
Das Erasmus+ Programm fördert emissionsarme Reisen. Teilnehmende haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 50 Euro sowie bis zu vier zusätzliche Reisetage für nachhaltiges Reisen („green travel“) zu beantragen. Ein zusätzlicher Reisetag wird in Höhe von 1/30 einer Monatsrate gefördert. Voraussetzung für den Erhalt der Sonderförderung ist das Einreichen einer ehrenwörtlichen Erklärung, die handschriftlich unterschrieben vor Mobilitätsbeginn vorliegen muss. Nähere Informationen erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung.
Zielländer nach Ländergruppen
Ländergruppe 1
600 Euro Förderung pro Monat: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2
540 Euro Förderung pro Monat: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3
480 Euro Förderung pro Monat: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Hinweis: Praktika im Vereinigten Königreich können noch bis zum 31. März 2023 mit einem Stipendium in Höhe von 555 Euro monatlich gefördert werden.
Welche Praktika werden gefördert?
Erasmus+ fördert qualifizierte Unternehmenspraktika ab zwei Monaten Dauer, also 60 Tage, bis zu zwölf Monate. Als Gastfirma akzeptiert werden Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft. Forschungspraktika an Hochschulen, auch im Rahmen einer Abschlussarbeit, können ebenfalls im Rahmen des aktuellen Erasmus+ Teilprogramms gefördert werden. Auch die Assistenzzeiten für Lehramtsstudierende gehen im neuen Bildungsprogramm Erasmus+ in der Erasmus Mobilität für Hochschulen auf, sodass Lehramtsstudierende, die Praktika an europäischen Hochschulen absolvieren, sich ebenfalls um eine Erasmus+ Praktikumsförderung bewerben können. Praktika bei EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten – hier geht es zur vollständigen Liste – können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
Bewerbungsvoraussetzungen und Antragstellung
- Es müssen ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeitssprache nachgewiesen werden – mindestens B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens
- Wenn Sie für Ihr Praktikum einen Sprachkurs beim RWTH Sprachenzentrum absolvieren möchten, können Sie bei der Kursplatzvergabe bevorzugt werden, wenn Sie sich bereits offiziell auf die Erasmus+ Praktikumsförderung beworben haben. Für Sprachkurse im Wintersemester müssen Sie bis zum 30. September von den Auslandskoordinatorinnen und Auslandskoordinatoren ans Sprachenzentrum gemeldet werden. Für Sprachkurse im Sommersemester müssen Sie bis zum 31. März gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
- Sie dürfen nicht gleichzeitig aus anderen EU–Programmen gefördert werden. Eine EU-Doppelförderung muss deshalb vertraglich ausgeschlossen werden
Wie können Sie sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich online und laden die untenstehend aufgelisteten Bewerbungsunterlagen als PDF-Dateien hoch. Das Learning Agreement for Traineeships ist zusätzlich durch das Gastunternehmen – Receiving Organisation/Enterprise – und Ihre Fakultät – Sending Institution – auszufüllen beziehungsweise zu unterzeichnen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Auslandsbeauftragten der Fakultäten.
Bitte laden Sie Ihre Bewerbung spätestens sechs Wochen und Bewerbungen für das Vereinigte Königreich spätestens vier Monate vor Praktikumsbeginn vollständig hoch. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nur in vom Studierenden unverschuldeten Fällen können nach einer Einzelfallprüfung gegebenenfalls Abweichungen von dieser Frist zugelassen werden. Rückwirkende Förderungen nach Antritt des Praktikums können jedoch nie gewährt werden. Wenn Sie sich vorab zu Ihrer Bewerbung und Ihrem Praktikumsvorhaben beraten lassen möchten, können Sie gerne einen Termin im International Office bei Shari Uszynski vereinbaren.
Studierende, die innerhalb eines Jahres nach Abschluss ihres Studiums ein Absolventenpraktikum durchführen und dieses durch Erasmus+ fördern lassen möchten, müssen sich noch innerhalb ihres letzten Studienjahres nach oben beschriebenem Verfahren dafür bewerben. Wichtig ist auch hier, dass die vollständigen Unterlagen spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht sind.
Hinweis
Graduierte, die sich nach ihrem Studienabschluss als arbeitssuchend melden, sollten beachten, dass sie ihr Praktikumsvorhaben mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmen müssen.
Erforderliche Unterlagen und Learning Agreement for Traineeships zum Download
- Learning Agreement for Traineeships
- aktueller Notenspiegel
- Studienbescheinigung
- Lebenslauf
- Sprachnachweis
- Motivationsschreiben, maximal zwei DIN A4 Seiten
Für ausreichenden Versicherungsschutz, also Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, für Ihren Auslandsaufenthalt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherungen auch während Ihres Auslandspraktikums gelten.
Der DAAD bietet für über Erasmus+ geförderte Studierende eine günstige und speziell auf Auslandspraktika zugeschnittene Gruppenversicherung an. Hier finden Sie nähere Informationen zur Gruppenversicherung des DAAD Tarif 720. Für Graduierte gilt der Tarif 726.
Nach der Bewerbung
Erweist sich Ihr Vorhaben als förderwürdig, müssen Sie noch ein Grant Agreement unterschreiben, über das sämtliche Förderbedingungen – wie die Fördersumme und die Zahlungsmodalitäten – geregelt sind. Des Weiteren erhält jeder Stipendiat vor Beginn des Auslandaufenthalts eine Studierendencharta, welche alle Rechte und Pflichten eines Erasmus+ Studierenden enthält.
Mit Ihrer Erasmusförderung ist des Weiteren ein verpflichtender Online-Sprachtest mit zugehörigem Kurs sowie ein erneuter Test nach Ihrem Aufenthalt verbunden. Der Zugangslink für den circa 40-minütigen Test wird Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung per Email zugesandt. Entsprechend ist dieser Test kein Auswahlkriterium, sondern dient lediglich der Erfassung statistischer Werte zur Sprachentwicklung während eines Erasmusaufenthalts.
Während des Praktikums
Sollte sich Ihr Praktikumszeitraum verlängern, können Sie auch eine Verlängerung der Erasmusförderung beantragen. Hierfür reichen Sie bitte spätestens einen Monat vor Ablauf des regulär beantragten Förderzeitraumes das vollständig unterzeichnete Learning Agreement – During the mobility ein. Voraussetzung für eine Verlängerung der Erasmusförderung ist, dass sich der Verlängerungszeitraum unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die zulässige Gesamtförderdauer von 12 Monaten pro Studienphase nicht überschritten wird.
Nach dem Praktikum
Diese Pflichten müssen Sie erfüllen:
EU-Survey
Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie eine E-Mail der EU mit der Aufforderung zum Ausfüllen des EU-Surveys erhalten. Folgen Sie bitte dem enthaltenen Link und schließen Sie die Online-Umfrage ab.
Traineeship Certificate
Das Traineeship Certificate ist durch die Gastfirma am letzten Tag des Praktikums auszufüllen und dient als Bestätigung Ihres Praktikumszeitraumes.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie nachhaltig gereist sind, die Reisetage und das Transportmittel im unteren Abschnitt anzugeben.
Erfahrungsbericht
Bitte füllen Sie die Vorlage für den Erfahrungsbericht aus, die Sie zusammen mit dem Grant Agreement erhielten. Der Erfahrungsbericht wird in Englisch verfasst und anschließend anonymisiert auf unserem Blog veröffentlicht.
Anrechnung der Leistungen bei Pflichtpraktika
Außerdem müssen Sie sich unmittelbar nach Ihrem Praktikum um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung kümmern; Fragen zur Anerkennung richten Sie bitte an die Auslandskoordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Fakultät.
Anrechnung freiwilliger Praktika auf dem Abschlusszeugnis
Auch freiwillige Auslandspraktika können als Zusatzleistung auf dem Abschlusszeugnis geführt werden. Dieser Eintrag im Diploma Supplement ist für Erasmuspraktikantinnen und -praktikanten obligatorisch. Unter folgendem Link finden Sie den genauen Ablauf zur Anerkennung freiwilliger Auslandspraktika. Freiwillige Praktika können außerdem anhand des Europass Mobilität anerkannt werden. Dieser bietet auch eine gute Möglichkeit zur Anerkennung von Absolventenpraktika. Sie können ihn über die RWTH beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu oder bei Fragen an Shari Uszynski.
Hinweis: Sollten die Pflichten nicht erfüllt und die zugehörigen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden, muss die Erasmus+ Förderung zurückgefordert werden.
Erasmus+ und BAföG
Pflichtpraktika im Ausland von mindestens zwölf Wochen Dauer lassen sich auch durch BAföG fördern. Hier ist zu beachten, dass das Inlands-BAföG nicht zur Förderung von Auslandsaufenthalten verwendet werden darf, sondern speziell Auslands-BAföG beantragt werden muss. Dies kann auch dazu führen, dass im Inland nicht BAföG-Berechtigte für ihr Auslandspraktikum BAföG beziehen können. Auslands-BAföG sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Aufenthaltes beantragt werden.
Zuschüsse, wie Erasmus+ bleiben mit der BAföG-Regelung seit 2011 bis maximal 300 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass nur der Betrag, der über 300 Euro liegt, auf das BAföG angerechnet wird. Gegebenenfalls kann das zuständige BAföG-Amt Auskunft darüber erteilen, ob und in welcher Höhe das BAföG reduziert wird. Bei der Praktikumsvergütung ist ein Betrag von bis zu 450 Euro anrechnungsfrei. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen, den Fördersätzen und der Antragstellung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums und des Deutschen Studentenwerks.