Bitte beachten Sie, dass Sie für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ein Visum benötigen.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich.
Erasmus+ Praktikumsförderung
Erasmus+ Praktika bieten Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse während eines Unternehmenspraktikums im europäischen Ausland in die Praxis umzusetzen und dabei die Kultur, Sprache und Arbeitsweise des Gastlandes kennenzulernen.
Um förderwürdig zu sein, muss das Praktikum mindestens 60 Tage andauern und verpflichtender oder fakultativer Bestandteil des Studiums sein.
Auch Abschlussarbeiten, die an Hochschulen oder Unternehmen im europäischen Ausland praktisch vorbereitet beziehungsweise erstellt werden, können über das Erasmus+ Programm gefördert werden.
Das monatliche Stipendium variiert je nach Lebenshaltungskosten des Ziellandes – siehe unten – zwischen 640 Euro und 750 Euro.
Wer kann am Programm teilnehmen?
Bewerben können sich deutsche und internationale Studierende aller Studienrichtungen, die für einen Studiengang mit Abschluss an der RWTH Aachen eingeschrieben sind und einen Praktikumsplatz in einem Land haben, das nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.
Auch Graduierte können ein Praktikum, das sie innerhalb von zwölf Monaten nach Studienende absolvieren möchten, über Erasmus+ fördern lassen, sofern sie sich im Verlauf ihres letzten Studienjahres bei der Hochschule hierum bewerben. Darüber hinaus können sich Promovierende der RWTH Aachen auf ein Erasmus+ Praktikum bewerben.
Teilnehmende können je Studienzyklus insgesamt zwölf Monate über Erasmus gefördert werden, wobei Erasmus Auslandsstudienaufenthalte und Erasmus-Auslandspraktika zusammengerechnet werden. Bei einzügigen Studiengängen, wie beispielsweise Staatsexamen, können insgesamt 24 Monate über Erasmus+ gefördert werden.
Chancengleichheit und Inklusion
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund gibt es für folgende Personengruppen eine Sonderförderung:
- Studierenden mit Behinderung (ab Grad 20)
- Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich Mehrkosten im Ausland verursacht
- Studierende, die ihr Kind mit ins Ausland nehmen
- Erwerbstätige Studierende
- Erstakademikerinnen und -akademiker
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite Chancengerechtigkeit: Austausch für alle im Abschnitt „Erasmus+ Sonderförderung“.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des DAAD. Gerne informieren wir Sie weitergehend zu den Möglichkeiten der Sonderförderung unter Erasmus+.
Nachhaltiges Reisen
Das Erasmus+ Programm fördert emissionsarme Reisen. Teilnehmende haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 50 Euro sowie bis zu vier zusätzliche Reisetage für nachhaltiges Reisen („green travel“) zu beantragen. Ein zusätzlicher Reisetag wird in Höhe von 1/30 einer Monatsrate gefördert. Voraussetzung für den Erhalt der Sonderförderung ist das Einreichen einer ehrenwörtlichen Erklärung, die handschriftlich unterschrieben vor Mobilitätsbeginn vorliegen muss. Nähere Informationen erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung.
Zielländer nach Ländergruppen
Aktuell fördern wir Aufenthalte weiterhin mit den hier angegebenen Förderraten und nur den im Abschnitt Chancengleichheit und Inklusion angegebenen Sonderförderungen.
Ländergruppe 1
750 Euro Förderung pro Monat: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2
690 Euro Förderung pro Monat: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3
640 Euro Förderung pro Monat: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Welche Praktika werden gefördert?
Erasmus+ fördert qualifizierte Unternehmenspraktika ab zwei Monaten Dauer, also 60 Tage, bis zu zwölf Monate. Als Gastfirma akzeptiert werden Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft. Forschungspraktika an Hochschulen, auch im Rahmen einer Abschlussarbeit, können ebenfalls im Rahmen des aktuellen Erasmus+ Teilprogramms gefördert werden. Auch die Assistenzzeiten für Lehramtsstudierende gehen im neuen Bildungsprogramm Erasmus+ in der Erasmus Mobilität für Hochschulen auf, sodass Lehramtsstudierende, die Praktika an europäischen Hochschulen absolvieren, sich ebenfalls um eine Erasmus+ Praktikumsförderung bewerben können. Praktika bei EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten – hier geht es zur vollständigen Liste – können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
Bewerbungsvoraussetzungen und Antragstellung
- Es müssen ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeitssprache nachgewiesen werden – mindestens B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens
- Wenn Sie für Ihr Praktikum einen Sprachkurs beim RWTH Sprachenzentrum absolvieren möchten, können Sie bei der Kursplatzvergabe bevorzugt werden, wenn Sie sich bereits offiziell auf die Erasmus+ Praktikumsförderung beworben haben. Für Sprachkurse im Wintersemester müssen Sie bis zum 30. September von den Auslandskoordinatorinnen und Auslandskoordinatoren ans Sprachenzentrum gemeldet werden. Für Sprachkurse im Sommersemester müssen Sie bis zum 31. März gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
- Sie dürfen nicht gleichzeitig aus anderen EU–Programmen gefördert werden. Eine EU-Doppelförderung muss deshalb vertraglich ausgeschlossen werden
Wie können Sie sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich online und laden die untenstehend aufgelisteten Bewerbungsunterlagen als PDF-Dateien hoch. Das Learning Agreement for Traineeships ist zusätzlich durch das Gastunternehmen – Receiving Organisation/Enterprise – und Ihre Fakultät – Sending Institution – auszufüllen beziehungsweise zu unterzeichnen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Auslandsbeauftragten der Fakultäten.
Bitte laden Sie Ihre Bewerbung spätestens sechs Wochen und Bewerbungen für das Vereinigte Königreich spätestens vier Monate vor Praktikumsbeginn vollständig hoch. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nur in vom Studierenden unverschuldeten Fällen können nach einer Einzelfallprüfung gegebenenfalls Abweichungen von dieser Frist zugelassen werden. Rückwirkende Förderungen nach Antritt des Praktikums können jedoch nie gewährt werden. Wenn Sie sich vorab zu Ihrer Bewerbung und Ihrem Praktikumsvorhaben beraten lassen möchten, können Sie gerne einen Termin im International Office bei Saskia Semaan vereinbaren.
Studierende, die innerhalb eines Jahres nach Abschluss ihres Studiums ein Absolventenpraktikum durchführen und dieses durch Erasmus+ fördern lassen möchten, müssen sich noch innerhalb ihres letzten Studienjahres nach oben beschriebenem Verfahren dafür bewerben. Wichtig ist auch hier, dass die vollständigen Unterlagen spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht sind.
Hinweis
Graduierte, die sich nach ihrem Studienabschluss als arbeitssuchend melden, sollten beachten, dass sie ihr Praktikumsvorhaben mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmen müssen.
Erforderliche Unterlagen und Learning Agreement for Traineeships zum Download
- Learning Agreement for Traineeships
- aktueller Notenspiegel
- Studienbescheinigung
- Lebenslauf
- Sprachnachweis
- Motivationsschreiben, maximal zwei DIN A4 Seiten
Für ausreichenden Versicherungsschutz, also Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, für Ihren Auslandsaufenthalt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherungen auch während Ihres Auslandspraktikums gelten.
Der DAAD bietet für über Erasmus+ geförderte Studierende eine günstige und speziell auf Auslandspraktika zugeschnittene Gruppenversicherung an. Hier finden Sie nähere Informationen zur Gruppenversicherung des DAAD Tarif 720. Für Graduierte gilt der Tarif 726.
Nach der Bewerbung
Erweist sich Ihr Vorhaben als förderwürdig, müssen Sie noch ein Grant Agreement unterschreiben, über das sämtliche Förderbedingungen – wie die Fördersumme und die Zahlungsmodalitäten – geregelt sind. Des Weiteren erhält jeder Stipendiat vor Beginn des Auslandaufenthalts eine Studierendencharta, welche alle Rechte und Pflichten eines Erasmus+ Studierenden enthält.
Mit Ihrer Erasmusförderung ist des Weiteren ein verpflichtender Online-Sprachtest mit zugehörigem Kurs sowie ein erneuter Test nach Ihrem Aufenthalt verbunden. Der Zugangslink für den circa 40-minütigen Test wird Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung per Email zugesandt. Entsprechend ist dieser Test kein Auswahlkriterium, sondern dient lediglich der Erfassung statistischer Werte zur Sprachentwicklung während eines Erasmusaufenthalts.
Während des Praktikums
Sollte sich Ihr Praktikumszeitraum verlängern, können Sie auch eine Verlängerung der Erasmusförderung beantragen. Hierfür reichen Sie bitte spätestens einen Monat vor Ablauf des regulär beantragten Förderzeitraumes das vollständig unterzeichnete Learning Agreement – During the mobility ein. Voraussetzung für eine Verlängerung der Erasmusförderung ist, dass sich der Verlängerungszeitraum unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die zulässige Gesamtförderdauer von 12 Monaten pro Studienphase nicht überschritten wird.
Nach dem Praktikum
Diese Pflichten müssen Sie erfüllen:
EU-Survey
Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie eine E-Mail der EU mit der Aufforderung zum Ausfüllen des EU-Surveys erhalten. Folgen Sie bitte dem enthaltenen Link und schließen Sie die Online-Umfrage ab.
Traineeship Certificate
Das Traineeship Certificate ist durch die Gastfirma am letzten Tag des Praktikums auszufüllen und dient als Bestätigung Ihres Praktikumszeitraumes.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie nachhaltig gereist sind, die Reisetage und das Transportmittel im unteren Abschnitt anzugeben.
Erfahrungsbericht
Bitte füllen Sie die Vorlage für den Erfahrungsbericht aus, die Sie zusammen mit dem Grant Agreement erhielten. Der Erfahrungsbericht wird in Englisch verfasst und anschließend anonymisiert auf unserem Blog veröffentlicht.
Anrechnung der Leistungen bei Pflichtpraktika
Außerdem müssen Sie sich unmittelbar nach Ihrem Praktikum um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung kümmern; Fragen zur Anerkennung richten Sie bitte an die Auslandskoordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Fakultät.
Anrechnung freiwilliger Praktika auf dem Abschlusszeugnis
Auch freiwillige Auslandspraktika können als Zusatzleistung auf dem Abschlusszeugnis geführt werden. Dieser Eintrag im Diploma Supplement ist für Erasmuspraktikantinnen und -praktikanten obligatorisch. Unter folgendem Link finden Sie den genauen Ablauf zur Anerkennung freiwilliger Auslandspraktika. Freiwillige Praktika können außerdem anhand des Europass Mobilität anerkannt werden. Dieser bietet auch eine gute Möglichkeit zur Anerkennung von Absolventenpraktika. Sie können ihn über die RWTH beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu oder bei Fragen an Saskia Semaan.
Hinweis: Sollten die Pflichten nicht erfüllt und die zugehörigen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden, muss die Erasmus+ Förderung zurückgefordert werden.
Erasmus+ und BAföG
Pflichtpraktika im Ausland von mindestens zwölf Wochen Dauer lassen sich auch durch BAföG fördern. Hier ist zu beachten, dass das Inlands-BAföG nicht zur Förderung von Auslandsaufenthalten verwendet werden darf, sondern speziell Auslands-BAföG beantragt werden muss. Dies kann auch dazu führen, dass im Inland nicht BAföG-Berechtigte für ihr Auslandspraktikum BAföG beziehen können. Auslands-BAföG sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Aufenthaltes beantragt werden.
Zuschüsse, wie Erasmus+ bleiben mit der BAföG-Regelung seit 2011 bis maximal 300 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass nur der Betrag, der über 300 Euro liegt, auf das BAföG angerechnet wird. Gegebenenfalls kann das zuständige BAföG-Amt Auskunft darüber erteilen, ob und in welcher Höhe das BAföG reduziert wird. Bei der Praktikumsvergütung ist ein Betrag von bis zu 450 Euro anrechnungsfrei. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen, den Fördersätzen und der Antragstellung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums und des Deutschen Studentenwerks.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Bewerbung um ein ERASMUS+-Stipendium möglich, wenn noch kein Praktikumsplatz vorhanden ist?
Nein. Eine Bewerbung für die Förderung ist erst möglich, wenn das Praktikum im Ausland zugesagt und Zeitraum und Inhalt weitestgehend fixiert sind, da diese Angaben und eine Unterschrift durch die Gastinstitution bereits mit der Bewerbung durch das Learning Agreement vorgelegt werden müssen.
Können nur Pflichtpraktika oder auch freiwillige Praktika gefördert werden?
Durch das Erasmus+ Programm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden. Die Anerkennung eines freiwilligen Praktikums ist bei Erasmus+ allerdings verpflichtend und erfolgt durch eine Bescheinigung der aufnehmenden Einrichtung und eine Dokumentation des Praktikumsaufenthaltes im Diploma Supplement durch die entsendende Hochschule. Das heißt, dass auch freiwillige Praktika durch die Vergabe von ECTS oder durch den Eintrag ins Abschlusszeugnis anzuerkennen sind. Dazu legen Sie Ihrer Fakultät, Fachgruppe oder dem Prüfungsausschuss Ihr Traineeship Certificate oder ähnliches vor. Hier wird daraufhin die „Bescheinigung Auslandspraktika“ erstellt. Diese geben Sie spätestens mit der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit im Zentralen Prüfungsausschuss ab, wo sie eingepflegt wird. Ihr Praktikum erscheint dann als zusätzliche Leistung auf dem Abschlusszeugnis.
Wie kann man nach einem Praktikum im Ausland recherchieren?
Kontakte von Instituten und Lehrstühlen, Fachstudienberatern, Auslandsstudienkoordinatorinnen und -koordinatoren, Praktikantenämter: Deutscher Akademischer Austauschdienst
Erfahrungsberichte auf www.eu-community.daad.de
Zentralstelle Auslands- und Fachvermittlung ZAV: www.ba-auslandsvermittlung.de
Weitere Links:
Travelworks
MeinPraktikum
Goethe Institut
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Fachspezifische Vermittlung von Praktikumsplätzen:
International Association for the Exchange of Students for Technical Experience, IAESTE
Association Internationale des Etudiants en Sciences Economiques et Commerciales, AIESEC
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Zahnmedizinischer Austauschdienst
Handelskammern
Einrichtungen wie British Council und Institut Francais, inländische Firmen oder Organisationen mit internationalen Verbindungen, Praktikumsbörsen im Internet, zum Beispiel Stellenangebote für Studierende der RWTH
Ich kann das Learning Agreement for Traineeships auf der Webseite nicht öffnen. Was kann ich tun?
Versuchen Sie zuerst, das Dokument zunächst zu speichern und anschließend zu öffnen. Sollte es dennoch nicht geöffnet werden können, können wir Ihnen die Vorlage auch per E-Mail zusenden.
Was ist im Learning Agreement for Traineeships unter „Monitoring plan“ einzutragen?
Der Mentoring Plan bezeichnet, wie man während seines Praktikums betreut wird, um einen erfolgreichen Ablauf zu gewährleisten. Hier sind zum Beispiel Ansprechpersonen im Ausland und an der RWTH zu nennen beziehungsweise ob mit diesen regelmäßige Rücksprachen geführt werden können sowie sonstige Angaben zur Betreuung.
Was ist im Learning Agreement for Traineeships unter „Evaluation plan“ einzutragen?
Im Evaluation plan ist beispielsweise einzutragen, inwiefern das Auslandspraktikum abschließend evaluiert wird. Hier ist anzugeben, ob abschließend ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausgestellt wird, ein Praktikumsbericht erstellt werden muss und/ oder beispielsweise die Ergebnisse des Aufenthalts in eine Abschlussarbeit eingehen, die bewertet wird.
Was ist bei freiwilligen Praktika durch die „sending institution“ (RWTH, i.d.R. der Auslandskoordinator der Fakultät), auf Seite 3/4 (Angaben zur Anerkennung/ Dokumentation des Auslandspraktikums) des Learning Agreements for Traineeships anzukreuzen?
Da eine gewisse Form der Anerkennung im Rahmen eines über Erasmus geförderten Praktikums in jedem Fall verpflichtend ist, ist es wichtig, dass diese auch vorab im LA vereinbart wird.
Bei Pflichtpraktika („1. The traineeship is embedded in the curriculum…“) werden in der Regel ECTS vergeben oder eine andere Form der aufgelisteten Möglichkeiten zur Anerkennung wird mit „Yes“ angekreuzt.
Bei freiwilligen Praktika wird der zweite Abschnitt („2. The traineeship is voluntary…“) genutzt und wichtig ist, dass auch hier eine Form der Anerkennung vorab zugesichert wird. Da freiwillige Aufenthalte in der Regel natürlich nicht mit einer Note oder Vergabe von CPs verbunden sind, sollte hier im Regelfall die Möglichkeit „Record the traineeship in the trainee's Diploma Supplement“ ausgewählt werden.
Absolventenpraktika lassen sich nicht im Rahmen des Studiums anerkennen. Hier bietet sich die Option „Europass Mobilität“ an.
Wie Sie Ihr freiwilliges Praktikum anerkennen lassen können, erfahren Sie unter „Können nur Pflichtpraktika oder auch freiwillige Praktika gefördert werden?“.
Wer unterzeichnet das Learning Agreement for Traineeships unter „sending institution“?
Die Unterzeichnung der Lernvereinbarung erfolgt in der Fakultät und bestätigt die Studienrelevanz des Praktikums. In der Regel erfolgt dies durch den jeweiligen Auslandskoordinator der Fakultät/ des Fachbereichs oder eine durch diesen anzugebende Instanz, zum Beispiel den Prüfungsausschuss; der oder die Unterzeichnende ist für eine eventuelle Anpassung und die Anerkennung der Anrechnungspunkte (oder Vergleichbares) sowie verbundener Lernergebnisse im Auftrag der zuständigen akademischen Körperschaft wie in der Lernvereinbarung angegeben verantwortlich. Die in der Lernvereinbarung einzutragenden Personen sind auch im Annex derselben erläutert.
Können die Unterschriften auf dem Learning Agreement for Traineeships (LA) via Scan eingeholt werden?
Ja. Das Learning Agreement for Traineeships muss nicht im Original vorliegen, sodass insbesondere die Eintragungen und Unterschriften aus dem Ausland per E-Mail eingeholt werden können.
Muss das Grant Agreement im Original unterzeichnet eingereicht werden oder genügt hier ein Scan oder eine Kopie?
Das Grant Agreement muss im Original unterzeichnet eingereicht werden.
Muss ein Nachweis über die Landessprache oder die Arbeitssprache erbracht werden?
Es muss ein Nachweis über die im Learning Agreement for Traineeships vereinbarte Arbeitssprache auf dem ebenfalls hier vereinbarten Niveau erbracht werden, mindestens allerdings B1 Niveau. Die Arbeitssprache kann von der Landessprache abweichen.
In welcher Sprache muss das Motivationsschreiben verfasst werden?
Das Motivationsschreiben kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.
Ich habe mich in der Vergangenheit schon einmal über das Bewerbungsportal registriert. Wenn ich mich nun einlogge, kann ich keine neue Bewerbung eingeben, sondern sehe stattdessen meine alte Bewerbung. Was muss ich tun, um mich neu bewerben zu können?
Registrieren Sie sich bitte mit einer anderen E-Mail-Adresse neu. Geben Sie dann aber im Bewerbungsformular bitte trotzdem Ihre RWTH-Mail-Adresse an.
Welche Versicherungen müssen für ein Auslandspraktikum abgeschlossen werden?
Sie benötigen eine Unfall-, (Auslands-)Kranken- und Haftpflichtversicherung. Während Ihres Auslandspraktikums sind Sie nicht über die RWTH versichert. Evtl. wird der Versicherungsschutz allerdings von der Gastinstitution getragen, was unter anderem durch diese im Learning Agreement for Traineeships angegeben wird. Eine Kombiversicherung über die drei genannten Versicherungsarten lässt sich über den DAAD abschließen: Tarif Praktikanten (Tarif 720).
Spielt die Staatsangehörigkeit für den Bezug einer Erasmusförderung eine Rolle?
Alle regulär an der RWTH immatrikulierten Studierenden dürfen unabhängig von der Staatsbürgerschaft am Erasmus+ Programm teilnehmen. Nicht EU-Angehörige sollten sich möglichst frühzeitig zusätzlich und um eine Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltsgenehmigung kümmern.
Was ist hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis zu beachten?
Manche Länder verlangen für Studierende bestimmter Staatsbürgerschaften eine Arbeitserlaubnis auch für Praktika. In den meisten Ländern gibt es aber Ausnahmen für Erasmus+ Praktikanten. Studierende erkundigen sich bitte bei der jeweils zuständigen Botschaft bzw. dem jeweils zuständigen Konsulat. Man kann auch den Status 'Erasmus+ Praktikant' erhalten, wenn eine finanzielle Förderung über das Programm nicht möglich sein sollte, über den Status „Label“- oder „Zero Grant“- Erasmus+ Praktikant.
Welche Praktikumsstellen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Praktika an allen europäischen Institutionen und an Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Praktika von sogenannten Returnees (Heimkehrern) sind nur dann förderfähig, wenn der Hauptwohnsitz nicht im Praktikumsland liegt.
Kann ich mein Praktikum auch verlängern oder verkürzen?
Im Prinzip ja, allerdings darf dadurch die Praktikumsdauer nicht unter 60 Tagen und die Gesamtförderdauer über Erasmus+ im jeweiligen Studienzyklus nicht über 12 Monaten liegen. Für eine Verlängerung der Erasmusförderung muss einen Monat vor Ablauf des ursprünglich geplanten Zeitraumes das Formular „Learning Agreement for Traineeships during the mobility“ vollständig unterzeichnet per E-Mail zugesandt werden.
Was muss ich bei einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich beachten?
Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich benötigen Sie ein Visum. Für den Visumsantrag muss Ihre Gastinstitution eine Lizenz besitzen, um zunächst das sogenannte Certificate of Sponsorship (=CoS) für Sie zu beantragen. Mit diesem Dokument können Sie im Anschluss das Visum beantragen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Bitte kontaktieren Sie frühestmöglich Ihre Gastinstitution und fragen nach, ob eine Lizenz vorliegt, sodass das CoS für Sie beantragt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Internationale Praktika, Erasmus+ Praktikum