Erasmus+ Stipendium und damit verbundene Pflichten
Ein Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+ ist eine sehr einfache und unkomplizierte Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln. Es wird nie wieder so einfach, ins Ausland zu gehen und man darf sich diese Gelegenheit während seines Studiums nicht entgehen lassen.
Markus Höppner
Förderhöhe
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Studienaufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern, den sogenannten Programmländern. Die Programmländer sind in drei Ländergruppen unterteilt:
In den akademischen Jahren 2022/23 und 2023/24 beträgt die vom DAAD festgelegte Förderrate für
- Ländergruppe 1: 600 Euro pro Monat,
- für Ländergruppe 2: 540 Euro pro Monat und
- für Ländergruppe 3: 490 Euro im Monat.
Welcher Ländergruppe Ihr Zielland angehört, erfahren Sie in der Ländergruppen-Übersicht.
Bei einem einsemestrigen Erasmus+ Studienaufenthalt werden im akademischen Jahr 2023/24 maximal vier Monate und bei einem zweisemestrigen Erasmus+ Studienaufenthalt maximal acht Monate gefördert. Bitte beachten Sie: Die Höhe der Förderraten schwankt von einem akademischen Jahr zum nächsten und wird im Sommer für das darauffolgende Jahr veröffentlicht.
Sonderförderung
Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion.Daher können Studierende in besonderen Lebenslagen einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro pro Monat beantragen. Dies gilt für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie für Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind beziehungsweise Kindern durchführen. Auch Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende dürfen den Zuschuss bei Erfüllung der Voraussetzungen beantragen. Dieser Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Chancengerechtigkeit: Austausch für alle. Gerne informieren wir Sie weitergehend zu den Möglichkeiten der Sonderförderung unter Erasmus. Bitte wenden Sie sich hierfür an Amelie Meiners.
Erasmus-Pflichten
Mit dem Erhalt des Erasmus+ Stipendiums sind auch Pflichten verbunden. Wir informieren Sie über diese Pflichten, nachdem sie durch die Fakultäten oder Fachgruppen für einen Erasmus+ Studienplatz ausgewählt wurden.
Zu den Pflichten gehören das Einreichen/Absolvieren von:
- Stipendienvertrag (Grant Agreement)
-
Lernvereinbarung (Online Learning Agreement)
Alternativ darf in Ausnahmefällen die pdf-Version des Learning Agreements genutzt werden, welche Sie samt Ausfüllhilfe (FAQ) im Downloadbereich (siehe unten) finden. Das pdf ist nur dann zu nutzen, wenn das Online Learning Agreement nicht von der Partnerhochschule genutzt wird oder technische Probleme bei der Erstellung auftreten. - Confirmation of study abroad
- EU-Survey
- Erfahrungsbericht
- Transcript of Records der Partnerhochschule
- Anerkennungsbescheid
Zusätzlich erhalten alle Erasmus-Studierenden Zugang zur OLS-Plattform, die beim Erlernen der Landessprache digital unterstützt.
Eine Erklärung aller Pflichten samt Fristen ist im Downloadbereich zu finden (Checkliste). Die Vorlagen für die „Confirmation of study abroad“ finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Die Erfüllung aller Pflichten ist Voraussetzung für die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums.
Downloads
- Checkliste Erasmus-Pflichten 2023-24 (en) (pdf: 108 kb)
- Checkliste Erasmus-Pflichten 2022-23 (en) (pdf: 103 kb)
- Confirmation of Stay Abroad (en) (pdf: 126 kb)
- Learning Agreement Erasmus+ – Before the Mobility (en) (pdf: 493 kb)
- Learning Agreement Erasmus+ – During the Mobility (en) (pdf: 524 kb)
- ISCED-Codes für RWTH-Studiengänge (pdf: 174 kb)
- Ländergruppen Übersicht (pdf: 190 kb)
- Erasmus-Stipendienrechner (xlsx: 41 kb)