Häufige Fragen zum Auslandsstudium weltweit
Orientierung & Vorbereitung
Wie lange im Voraus sollte ich den Aufenthalt planen?
Wer ein Auslandsstudium plant, sollte spätestens ein Jahr vor Beginn mit den Planungen beginnen, denn der Erfolg des Auslandsaufenthaltes hängt wesentlich von einer guten Vorbereitung ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den Bewerbungsfristen für Programme und Stipendien. Bitte beachten Sie, dass die selbstständige Organisation des Aufenthalts ein Teil der Auslandserfahrung und Eigeninitiative erforderlich ist.
Wo finde ich Informationen zum Auslandssemester und den Partnerhochschulen?
Während des Semesters werden regelmäßig Gruppenberatungen und virtuelle Sprechstunden angeboten, zu denen auch Vorgänger/-innen und Studierende der Partnerhochschulen eingeladen werden.
Nach der allgemeinen Gruppenberatung stehen die Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren im International Office gerne für weitere Fragen in der virtuellen Sprechstunde zur Verfügung.
Bitte informieren Sie sich auch bei den Auslandsstudienberaterinnen und -beratern Ihrer Fakultät über die Kooperationen der Fakultät.
Die aktuellen Erfahrungsberichte Ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger finden Sie vorübergehend hier online.
Weitere News zu Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings finden Sie auch auf dem Instagram Account des International Office.
An welcher Partneruniversität kann ich mein Fach studieren?
Eine Übersicht der Fakultäten finden Sie auf der Webseite zu Partnerhochschulen weltweit, für genauere Informationen prüfen Sie die Webseite der Wunschhochschule.
Muss im Ausland eine bestimmte Anzahl an ECTS erreicht werden?
Für einen Aufenthalt im Rahmen von RWTHweltweit wird pro Semester die Belegung von Kursen im Umfang von 20 ECTS vorausgesetzt.
(Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist nicht im vollen Umfang erforderlich.)
Es gibt Studierende, die „nur“ Sprach- und Landeskundekurse belegen oder Kurse belegen, die sie unabhängig vom Studienfach an der RWTH interessieren. Manche Partneruniversitäten verlangen eine Mindestanzahl zu erreichender Credits pro Semester. Dann müssen Studierende diese Anforderungen erfüllen.
Über die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs an der RWTH. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Auslandskoordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Fakultät oder Fachgruppe. Es gibt allgemeine, an der RWTH gültige Empfehlungen zur Umrechnung ausländischer Noten.
Einige Fakultäten haben Listen mit Lehrveranstaltungen an Partnerhochschulen, die in Vergangenheit von der RWTH anerkannt wurden. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Fakultät.
Kann ich im Bachelorstudium ins Ausland gehen?
In den Informationen zu den einzelnen Partnerhochschulen RWTHweltweit finden Sie Informationen, für welchen Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) der Austausch möglich ist.
Kann ich an der Partnerhochschule auch forschen?
Die Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen beziehen sich vorwiegend auf ein Studium im Sinne von Vorlesungen und Seminaren. An einigen Partnerhochschulen oder Forschungsinstituten ist nur ein Forschungsaufenthalt möglich. Die Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren erkundigen sich im Einzelfall gerne an der Partnerhochschule für Sie.
Wie kann ich meinen Auslandsaufenthalt finanzieren?
Die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Studienortes im Ausland. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite zur Finanzierung des Auslandsaufenthalts, sowie auf den Webseiten der jeweiligen Partnerhochschulen.
Was mache ich, wenn die RWTH keine Partnerschaft in einem bestimmten Land hat?
Sie haben die Möglichkeit, als sogenannte Freemoverin oder als sogenannter Freemover an eine selbstgewählte Hochschule zu gehen, mit der die RWTH Aachen keine Partnerschaft unterhält. Dann organisieren Sie Ihren Aufenthalt selbstständig und tragen auch die anfallenden Studiengebühren vor Ort.
Wann muss ich mich bewerben?
Für Kooperationen auf Hochschulebene bewerben Sie sich im International Office der RWTH Aachen, für Fakultätskooperationen bewerben Sie sich bei der Fakultät. Hier können die Bewerbungsfristen abweichen.
Zu den Bewerbungsfristen für RWTHweltweit informieren Sie sich bitte aktuell auf der Webseite Bewerbung Auslandsstudium RWTHweltweit.
Kann ich mich für mehrere Universitäten bewerben?
Grundsätzlich ja. Insgesamt können vier Bewerbungen eingereicht werden.
Zusätzlich zu der Bewerbung für hochschulweite Partnerhochschulen außerhalb von Europa über das Bewerbungsportal des International Office, haben Sie die Möglichkeit, sich bei ERASMUS sowie Kooperationen Ihrer Fakultät zu bewerben.
Bitte geben Sie nach erfolgreicher Auswahl der jeweiligen Auswahlkommission zeitnah Bescheid, ob Sie den Austauschplatz annehmen möchten.
Unter den Bewerbungsvoraussetzungen steht, dass ich mindestens im 3. Semester studieren muss. Gilt das auch für Masterstudierende?
Nein, diese Angaben beziehen sich nur auf Bachelor Studierende, denn die Voraussetzung lautet: Zum Zeitpunkt der Bewerbung studieren Sie mindestens im dritten Hochschulsemester. Master Studierende können sich folglich bereits ab dem 1. Semester bewerben. Die einzige Ausnahme bildet die Zielregion Lateinamerika: Hier sind Bewerbungen bereits im zweiten Hochschulsemester zulässig.
Wie hoch sind die Chancen, an die gewünschte Uni zu kommen?
Ihre Chancen hängen zum einen von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber und zum anderen von der Universität selbst ab, da die Anzahl der verfügbaren Plätze variiert. Manche Länder sind darüber hinaus begehrter als andere. Es empfiehlt sich daher, sich nicht nur für eine Universität und Region zu bewerben.
Die Studienzeiträume im Ausland liegen anders als an der RWTH (zum Beispiel als Trimester oder Quarter). Welches Semester muss ich bei meiner Bewerbung auswählen?
Bei der Bewerbung gibt es im Portal nur die Auswahl zwischen RWTH Winter- und Sommersemester. Ausgewählt werden sollte das Semester, in dem der Hauptteil des Aufenthaltes an der Partnerhochschule liegt.
Beispiel: Der Aufenthalt findet von August bis Dezember statt. Das RWTH Wintersemester läuft von Oktober bis März. Damit liegen drei Monate des Aufenthaltes im Wintersemester, und nur zwei im Sommersemester. Im Bewerbungsportal muss also das Wintersemester ausgewählt werden.
In welcher Sprache sollen die Bewerbungsunterlagen verfasst sein?
Der tabellarische Lebenslauf sowie die Antworten auf die Fragen im Online-Formular sollen grundsätzlich auf Englisch verfasst werden.
Einige Universitäten in Südamerika fordern die Bewerbungsunterlagen in der Landessprache an. Es ist daher möglich, dass die Unterlagen nach der Nominierung zusätzlich in der Landessprache verfasst werden müssen.
Welche Form soll mein Lebenslauf haben?
Die Auswahl der Form des Lebenslaufes (amerikanischer oder europäischer Stil) bleibt Ihnen überlassen. Ebenso die Wahl, ob er ein Foto beinhalten soll. Er soll jedoch für die Bewerbung im International Office immer auf Englisch angefertigt werden.
Wichtig: Der Lebenslauf gehört zu den Dokumenten, die Sie nahezu immer auch bei der späteren Bewerbung an der Partnerhochschule direkt einreichen müssen, wenn Sie vom International Office an der Partnerhochschule nominiert worden sind. Wenn Sie Ihren Lebenslauf also bereits in der Form einreichen, die Sie auch später noch benutzen können, sparen Sie sich in vielen Fällen Arbeit. Einige Universitäten in Lateinamerika und Russland fordern die Bewerbungsunterlagen jedoch in der Landessprache an. Es ist daher möglich, dass die Unterlagen nach der Nominierung zusätzlich in der Landessprache verfasst werden müssen.
Welche Sprachkenntnisse muss ich haben?
Für englischsprachige Programme ist zunächst ein Sprachnachweis durch das Abiturzeugnis, das heißt über mindestens fünf beziehungsweise sechs Jahre Schulunterricht, zum Beispiel bei einem Abitur nach der 12. beziehungsweise 13. Klasse, ausreichend. Nach Ihrer Nominierung wird unter Umständen von der Gastuniversität ein weiterer Sprachnachweis verlangt, zum Beispiel der Toefl-Test oder ein Nachweis des Sprachenzentrums. Dieser muss dann sobald wie möglich nachgereicht werden.
Ein Sprachnachweis für andere Sprachen wie Spanisch, Portugiesisch oder Russisch kann durch einen Sprachtest im Sprachenzentrum erworben werden.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einem Sprachkurs teilnehmen, reicht die aktuelle Teilnahmebestätigung oder ein aussagekräftiger Screenshot als Nachweis des geforderten Niveaus aus.
Zeugnisse von anderen Sprachkursen werden in der Regel ebenfalls anerkannt.
Muttersprachlerinnen und Muttersprachler können ihre Sprachkenntnisse über das Abschlusszeugnis einer weiterführenden Schule im Heimatland oder einen Sprachtest belegen.
Studierende, die an einem Austausch mit einer brasilianischen Hochschule teilnehmen möchten, müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung Portugiesischkenntnisse nachweisen, die der abgeschlossenen Stufe A2 entsprechen. Bis zum Zeitpunkt der Nominierung an der Partnerhochschule – in der Regel im Oktober eines jeden Jahres – müssen die Studierenden darüber hinaus Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Stufe B1 nachweisen.
Wie bewerbe ich mich für das PROMOS-Stipendium?
Sie haben die Möglichkeit, sich zum 15. März und 15. September über das Bewerbungsportal für ein PROMOS- oder Voss-Stipendium zu bewerben. Genauere Infos entnehmen Sie bitte der Seite PROMOS Auslandsstipendien.
Was ist der geforderte Notendurchschnitt für eine erfolgreiche Bewerbung?
Für die Bewerbung im International Office müssen Sie keinen bestimmten Notendurchschnitt nachweisen.
Für einige Partnerhochschulen sind gute oder sehr gute Studienleistungen nachzuweisen.
Brauche ich ein Empfehlungsschreiben?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung im International Office muss kein Empfehlungsschreiben vorgelegt werden. Sollte dieses zur Nominierung an der Partnerhochschule eines erforderlich sein, werden Sie nach der Auswahl durch das International Office informiert. Empfehlungsschreiben sind auf Englisch einzureichen.
Wie verläuft der Bewerbungs- und Auswahlprozess?
Die Bewerbung inklusive aller relevanten Unterlagen ist vor dem jeweiligen Stichtag ausschließlich online einzureichen. Nachdem eine Auswahl durch die Auswahlkommission getroffen wurde, werden Sie an die Partnerhochschule nominiert, die endgültig über Ihre Annahme entscheidet. Einige Universitäten bieten ebenfalls eine Online-Bewerbung an. Die Partnerhochschule prüft Ihre Bewerbung und verschickt die Zulassung.
Wann erfahre ich das Ergebnis?
Spätestens 10 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie Auskunft über das Auswahlergebnis. Bitte sehen Sie vorher von Rückfragen zum Stand des Verfahrens ab.
Gibt es eine Liste mit Lehrveranstaltungen an Partnerhochschulen, die in Vergangenheit von der RWTH anerkannt wurden?
Über die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs an der RWTH. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Auslandskoordinatoren Ihrer Fakultät oder Fachgruppe. Es gibt allgemeine, an der RWTH gültige Empfehlungen zur Umrechnung ausländischer Noten.
Wie fülle ich die Fragen zum geplanten Auslandsstudienprogramm im Onlineportal richtig aus?
Bitte geben Sie alle Vorlesungen und Seminare an, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten. Welche Veranstaltungen angeboten werden, entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der jeweiligen Universität. Für einen Aufenthalt im Rahmen von RWTHweltweit wird pro Semester die Belegung von Kursen im Umfang von 20 ECTS empfohlen.
Informationen zum Land
Wo finde ich Informationen über das Land und das Bildungssystem?
Länderinfos
Der Deutsche Akademische Austauschdienst, kurz DAAD, hat für viele Länder Studienführer zusammengestellt, die eine gute Lektüre für einen Einstieg in das Thema Auslandsstudium darstellen. Neben einer Einführung in das Studiensystem des jeweiligen Landes bieten die DAAD-Studienführer auch Anschriften von Universitäten und praktische Hinweise für die Planung des Aufenthaltes.
Fachschaften
Als studentische Selbstverwaltungseinrichtungen verfügen die Fachschaften über konkrete Erfahrungen bei der Vorbereitung eines Auslandsstudiums. Sie kennen oft auch Studierende, die ein Auslandsstudium absolviert haben und bereit sind, ihr Wissen an andere weiterzugeben.
Botschaften
Auf den Webseiten der Botschaften des Gastlandes finden Sie Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbedingungen. Bei den Kulturinstituten des Auslandes gibt es ebenfalls Material zu Fragen, die ein Studium im Ausland betreffen.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Gastland?
Diese sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Informationen zu den Lebenshaltungskosten im Gastland entnehmen Sie am besten den Erfahrungsberichten früherer Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Auslandsstudiums.
Nach der Auswahl durch das International Office
Was muss ich tun, wenn ich einen Sprachkurs machen möchte?
Bitte richten Sie einen Benutzerkonto beim Sprachenzentrum ein und melden Sie sich online für den jeweiligen Sprachkurs an. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen dort.
Brauche ich ein medizinisches Gutachten?
Sollte Ihre Gasthochschule ein Attest anfordern, nehmen Sie mit der Länderkoordinatorin oder dem Länderkoordinator im International Office Kontakt auf, der die Untersuchung durch die Hochschulärztliche Einrichtung vermittelt.
Wie kann ich meine Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt erhalten?
Wenn Sie eine Bestätigung über Ihren geplanten Auslandsaufenthalt benötigen, stellen Sie eine Anfrage über das Zentrale Portal für Auslandsstudienplätze. Auf MoveOn finden Sie ein Formular mit der Bezeichnung "Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt". Es kann einige Tage dauern, bis Sie Ihre Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt erhalten. Sie benötigen die Bescheinigung, wenn Sie eine Beurlaubung beantragen wollen.
Vor der Ausreise
Bleibe ich während meines Auslandsjahres an der RWTH Aachen immatrikuliert? Ist eine Beurlaubung möglich?
Studierende, die ein Auslandsstudium machen, können sich für ein Semester beurlauben, wenn Sie mindestens drei Monate dieses Semester im Ausland sind. Je nach Vorlesungszeiten der Partnerhochschule genehmigt das Studierendensekretariat auch eine Beurlaubung, wenn die Studierenden nur zwei Monate des Semesters im Ausland sind.
Eine offizielle Beurlaubung während des Auslandsaufenthaltes bringt folgende Vorteile:
- Die Gebühr für den Sozialbetrag ist für die Zeit der Beurlaubung geringer.
- Der sogenannte Mobilitätsbeitrag, also die Gebühr für das Semesterticket, entfällt automatisch. Die Fachsemester zählen während der Zeit der Beurlaubung nicht weiter.
Sollten Sie von einer Beurlaubung absehen, ist dennoch eine Erstattung des sogenannten Mobilitätsbeitrages möglich. Das Antragsformular ist beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erhältlich. Bitte informieren Sie sich über die Fristen für die Abgabe dieses Antrags.
Ein Nachteil der Beurlaubung könnte für Studierende von auslaufenden Studiengängen darin liegen, dass es bei vorzeitiger Rückkehr aus dem Ausland nicht möglich ist, Prüfungen abzulegen.
Ab dem Wintersemester 2015/16 gilt für alle Studierenden der Bachelor- und Master-Studiengänge eine neue Übergreifende Prüfungsordnung (ÜPO). Für diese Studiengänge ist es nun möglich, trotz Urlaubssemester sowohl Prüfungen als auch Pflichtpraktika abzulegen.
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandsversicherung und der Versicherungsschutz in Deutschland sind zwingend erforderlich.
Bei einem Studium im Raum der Europäischen Union reicht die deutsche Krankenversicherung. Das entsprechende Formular E 128, ist bei der Krankenkasse anzufordern und im Krankheitsfall im Ausland vorzulegen. Weitere Informationen erteilt die Krankenkasse. Vor Antritt einer Reise außerhalb der EU sollte man sich über die Leistungen der eigenen Krankenversicherung im Ausland erkundigen.
Zu einer Haftpflichtversicherung wird dringend geraten.
Wo finde ich Informationen zu Visabestimmungen des Gastlandes?
Über die Notwendigkeit beziehungsweise die Modalitäten der Beantragung eines Visums sollten Sie sich frühzeitig bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Gastlandes informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Austauschstudent oder -studentin ein Studienvisum beantragen müssen. Es ist im Gastland in der Regel nicht möglich, ein Touristenvisum in ein Studienvisum umzuwandeln.
Beantragen Sie rechtzeitig einen Reisepass, da für die Zulassung an außereuropäischen Unis oftmals die Passnummer angegeben werden muss. Wichtig: für den Visumantrag soll der Reisepass meistens noch mindestens drei bis sechs Monate nach der Ausreise aus dem Land gültig sein.
Wie finde ich im Gastland eine Unterkunft?
Die Mehrheit der Studierenden findet ein Zimmer durch die Vermittlung der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Meistens werden Zimmer in Studentenwohnheimen angeboten, in Lateinamerika eher bei Gastfamilien.
Sollte dies nicht möglich sein, müssen Sie sich auf dem lokalen Wohnungsmarkt eine Unterkunft suchen.
Welche Impfungen sind erforderlich?
Impf- sowie länderspezifische Informationen erteilt das Auswärtige Amt.
An der Partnerhochschule
Kann ich meinen Aufenthalt an der Partnerhochschule verlängern oder verkürzen?
Eine Verlängerung oder Verkürzung ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Länderkoordinatorin oder den Länderkoordinator im International office, bevor Sie mit der Partnerhochschule sprechen.
Nach der Rückkehr
Wie lasse ich mir meine Leistungen aus dem Ausland anerkennen?
In Fragen der Anerkennung wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät und das Prüfungsamt. Allgemeine Informationen finden Sie hier.