Praktikum und Forschung im Ausland

  Markus Höppner Urheberrecht: © Martin Braun  

Dank meines Auslandsaufenthalts bin ich noch weltoffener geworden und habe nun viele Freunde in ganz Europa. Die Grenzen der Bundesrepublik sind nun nicht mehr unbedingt die Grenzen, innerhalb derer ich leben muss.

Markus Höppner

Kontakt

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Saskia Semaan

Internationale Praktika, Erasmus+ Praktikum

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+49 241 80 90862

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Zielgruppe: Outgoings

  • Bachelorstudierende
  • Masterstudierende
  • Graduierte
  • Doktoranden und Doktorandinnen
 

Welche Vorteile bringen Praktika und Forschungsaufenthalte im Ausland?

Sie wollen erste Erfahrungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt sammeln, Ihre fachlichen Kompetenzen ausbauen und Ihre Employability steigern? Dann ist ein Praktikum oder Forschungsaufenthalt im Ausland genau das Richtige für Sie und bringt viele Vorteile mit sich!

  • Interkulturelle Erfahrungen sammeln
  • Neue Sprachkenntnisse erwerben und vertiefen
  • Neue Arbeitsumfelder kennenlernen und neue berufliche Netzwerke erschließen
  • Theoretisch erworbenes Wissens in die Praxis umsetzen
  • Internationale Qualifikationen erwerben und Employability erhöhen
  • Förderung der Selbständigkeit und persönliches Wachstum
 

Wie organisiere ich ein Praktikum oder einen Forschungsaufenthalt im Ausland?

Wann und wohin gehe ich ins Ausland? Wie finanziere ich den Aufenthalt? Reichen meine Sprachkenntnisse?
Auf diese Fragen sollten Sie zunächst eine Antwort gefunden haben, damit Sie im Anschluss mit der konkreten Planung beginnen können.

Der nächste Schritt zum Auslandsaufenthalt ist die erfolgreiche Zusage eines Praktikums- oder Forschungsplatzes. Folgende Punkte können bei der Recherche hilfreich sein:

  1. Recherchieren Sie nach geeigneten Hochschulen beziehungsweise Unternehmen, die für Sie in Frage kommen. Nutzen Sie gängige Suchmaschinen und prüfen beispielsweise Erfahrungsberichte und Rankings; suchen Sie nach Partnerhochschulen oder holen die Meinung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Ihres Fachbereichs ein.

    Das RWTH Career Center unterstützt Sie darüber hinaus mit Bewerbungstipps und individuellen Bewerbungsmappenchecks.
  2. Finden Sie eine potentielle Betreuerin oder einen potentiellen Betreuer Ihres Aufenthalts, indem Sie beispielsweise Kontakte bei Instituten und Lehrstühlen anfragen und diese nutzen. Oft lohnt es sich auch, Kommilitoninnen und Kommilitonen, die bereits im Ausland waren, zu befragen.

    Oder suchen Sie in einer dieser Praktikums-Datenbanken nach einer geeigneten Stelle:
    AIESEC Praktikumsbörse
    IAESTE Praktikumsbörse
    DAAD Praktikumsvermittlung
    Erasmus Intern Datenbank
    RWTH Praktikumsbörse
    KOPRA - Koordinationsstelle für Praktika in Asien

    Weitere Webseiten mit nützlichen Tipps und Stellenangeboten finden Sie am Seitenende unter „Externe Links.“
  3. Bewerben Sie sich auf eine ausgeschriebene Praktikumsstelle oder initiativ. Üblich ist eine E-Mail mit Anschreiben, Nennung der Motivation und des Zeitfensters für den Aufenthalt. Der Anhang sollte Lebenslauf, Notenspiegel, Empfehlungsschreiben und gegebenenfalls zusätzliche Qualifikationen enthalten.
  4. Nachdem Sie eine Zusage erhalten haben, können Sie sich über passende Fördermöglichkeiten informieren, besuchen Sie beispielsweise unsere Gruppenberatungen. Beachten Sie relevante Bewerbungsvoraussetzungen und Fristen.

Bitte denken Sie je nach Zielland auch an die Beantragung eines Visums und nötige Versicherungen.

Die RWTH Aachen University bietet Praktikumsprogramme mit oder ohne Förderung und reine Förderprogramme an.

 

Welche Programme und welche Fördermöglichkeiten gibt es an der RWTH Aachen University?

Je nach Zielland und Art des Praktikums oder Forschungsaufenthaltes gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Programme.

 

Selbstorganisierte Praktika und Forschungsaufenthalte

Free Mover

 

Mitmachen und gewinnen

Auslandspraktikum, Studien- oder Forschungsaufenthalt als Free Mover oder über die Fakultät organisiert?

 

FAQ

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine fachliche oder inhaltliche Frage zum Aufenthalt habe?

Die fachliche Organisation Ihres Aufenthalts läuft über die Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren Ihrer Fakultät.

Kann ich mir ein freiwilliges Praktikum oder einen freiwilligen Forschungsaufenthalt als zusätzliche Leistung auf dem Abschlusszeugnis vermerken lassen?

Ja. RWTH-Studierende können sich fakultative Auslandspraktika in Industrie und Forschung ab einer Dauer von zwei Monaten in ihr Abschlusszeugnis eintragen lassen.

Sie müssen hierfür

  • Ihrem Prüfungsausschuss ein vollständig ausgefülltes Traineeship Certificate vorlegen
  • die vom Prüfungsausschuss ausgestellte Bescheinigung Auslandspraktika im ZPA einreichen

Die Bescheinigung muss vollständig ausgefüllt spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung dem ZPA vorgelegt werden, damit sie auf dem Abschlusszeugnis berücksichtigt werden kann.

 

Das Gastunternehmen oder die Gasthochschule fragt nach einem Praktikumsvertrag. Wo erhalte ich einen Praktikumsvertrag?

Einige ausländische Arbeitgeber verlangen von deutschen Studierenden einen Praktikumsvertrag, der unter anderem Versicherungsfragen klärt.

Die Vorlage für einen solchen Vertrag, auch convention de stage genannt, finden Sie unten im Downloadbereich.

Wer ist unterschriftsberechtigt?

Bitte lassen Sie den Vertrag von Ihrer Fachkoordinatorin oder Ihrem Fachkoordinator unterzeichnen.

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Auslands-BAföG

Studierende, die eine Inland-BAföG-Förderung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Auslandsförderung für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt erhalten. Zuständig hierfür sind besondere, von den Bundesländern bestimmte kommunale Ämter. Nähere Informationen erteilen das Studierendenwerk beziehungsweise das zuständige BAföG-Amt.

Bildungskredit

Für die Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum - auch außerhalb Europas - können Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, den sogenannten Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAföG-Förderung und kann sogar neben dem BAföG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antragseingangs beim Bundesverwaltungsamt.

Zinslose Darlehen für studienbedingte Auslandsaufenthalte

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V., kurz Daka, vergibt zinslose Darlehen für studienbedingte Auslandsaufenthalte.

Wo erhalte ich eine Bescheinigung über die Fördersumme für das BAföG-Amt?

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten Sie über das International Office. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite oben in der Infobox.

Kann ich mich für meinen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen?

Ja, für einen Auslandsaufenthalt können Sie sich beurlauben lassen. Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats. Der Semesterbeitrag ist zunächst vollständig zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung des Semesterticketbeitrages bei einem studienrelevanten Aufenthalt im Ausland von mehr als vier Monaten im Semester möglich ist. Der Antrag muss dem Sozialausschuss bis zum 1. November, 23:59 Uhr für das Wintersemester beziehungsweise 1. Mai, 23:59 Uhr für das Sommersemester vorliegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrags besteht nicht.

Weitere Informationen rund um die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages finden Sie auf der Webseite des AStA.