Verlängerung und Titeländerung

 

Verlängerung

In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit möglich: bei Bachelorarbeiten um maximal vier Wochen, bei Masterarbeiten um maximal sechs Wochen. Hierfür müssen Sie einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, der über diesen in Absprache mit Ihren Prüferinnen und Prüfern entscheidet. Bitte beachten Sie, dass eine vorübergehende Erkrankung keinen Grund für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit darstellt.

Eine Ausnahme stellen die Studiengänge der Fakultät 4 dar: Hier kann eine Verlängerung um zwei Wochen formlos ohne Angabe von Gründen bei uns im ZPA erfolgen. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Chronisch kranken Studierenden sowie Studierenden mit einer Behinderung kann allerdings über einen Nachteilsausgleich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt werden.

Sobald uns der entsprechende Bescheid Ihres Prüfungsausschusses vorliegt, erfassen wir das neue Abgabedatum in RWTHonline. Dort können Sie es unter „Meine Leistungen“ einsehen.

 

Titeländerung

Wenn Sie den Titel Ihrer Abschlussarbeit nach der Anmeldung noch ändern möchten, ist dies in der Regel nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. Wenden Sie sich bitte frühzeitig dort an Ihre zuständige Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren zuständigen Ansprechpartner.

In manchen Studiengängen darf der Titel auf dem Deckblatt der eingereichten Arbeiten aber vom angemeldeten Titel abweichen. Informieren Sie sich daher bitte frühzeitig, wie die Regelungen in Ihrem Studiengang sind.

Sobald wir den Bescheid Ihres Prüfungsausschusses vorliegen haben, tragen wir den neuen Titel in RWTHonline ein, wo Sie ihn unter „Meine Leistungen“ einsehen können.

Bitte beachten Sie: Wenn wir nach der Abgabe feststellen, dass der auf dem Deckblatt angedruckte Titel von dem bei der Anmeldung abweicht, können wir die Arbeit nicht an Ihre Prüferinnen und Prüfer weiterleiten. Entweder reichen Sie uns dann ein neues Deckblatt mit dem ursprünglichen Titel ein oder wenden sich an Ihren Prüfungsausschuss mit einem Antrag auf Titeländerung. Bis der entsprechende Bescheid vorliegt, verbleiben die Arbeiten bei uns im ZPA.