Abmeldung

  Person bedient Smartphone an Schreibtisch mit Laptop und Kaffeetasse © Martin Braun  

Abmeldung von Prüfungen

Die Abmeldung von einer Prüfung können Sie innerhalb der Frist selbstständig in RWTHonline über die Applikation „Prüfungen“ und dann im Reiter „Meine Prüfungstermine“ vornehmen. Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie im RWTHonline-Dokuportal.

Bei Prüfungsterminen ohne Prüfungsdatum (sogenannten PTNV) handelt es sich zumeist um individuell vereinbarte Termine. Häufig ist eine eigenständige Abmeldung dann nicht möglich. Beachten Sie in solchen Fällen bitte die Hinweise des Lehrstuhls, der die Prüfung anbietet.

Abschlussarbeiten können nicht selbstständig in RWTHonline abgemeldet werden. Hier gelten gesonderte Regelungen, die Sie den übergreifenden Prüfungsordnungen entnehmen können.

Abmeldefristen

Für die Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen gibt es hochschulweit einheitliche Fristen. Sie können sich bis drei Werktage vor dem Prüfungsdatum in der Regel selbstständig über RWTHonline abmelden. Samstage gelten als Werktage. Dies gilt nicht für Abschlussarbeiten. Hier gelten gesonderte Regelungen, die Sie den übergreifenden Prüfungsordnungen entnehmen können.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Ihre Prüfung findet an einem Donnerstag statt. Sie können sich bis Montag um 23:59 abmelden, wenn kein Feiertag dazwischen liegt.
  • Beispiel 2: Ihre Prüfung findet an einem Mittwoch statt. Sie können sich bis Samstag um 23:59 abmelden, wenn kein Feiertag dazwischen liegt.
  • Beispiel 3: Ihre Prüfung findet an einem Freitag statt. Am Donnerstag davor ist ein Feiertag. Sie können sich bis Montag um 23:59 abmelden.

In allen Bachelor- und Masterstudiengängen können Sie sich beliebig oft von einer Prüfung abmelden (und gegebenenfalls wieder anmelden).

 

FAQ

Ich wurde automatisch von einer Prüfung abgemeldet, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Was kann ich tun?

Wenn Sie die Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllen, ist es korrekt, dass das System Sie von der Prüfung abgemeldet hat. Dann müssen Sie die notwendigen Module oder Modulbausteine erst absolvieren, bevor Sie an der gewünschten Prüfung teilnehmen können. Handelt es sich jedoch um einen Fehler, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrstuhl.

Ich habe mich von einer Prüfung abgemeldet, möchte an dieser aber nun doch teilnehmen. Kann ich mich wieder anmelden?

Sofern die Anmeldefrist noch läuft, können Sie sich problemlos wieder zur Prüfung anmelden. Sollte die Anmeldefrist inzwischen abgelaufen sein, ist eine Nachmeldung nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. Wenden Sie sich bitte an diesen.