Mündliche Ergänzungsprüfung

  Tür mit Schild: Mündliche Prüfung. Bitte nicht stören Urheberrecht: © Martin Braun  

Die übergreifenden Prüfungsordnungen sehen für alle Bachelor- und Masterstudierenden nach dem zweiten nicht bestandenen Wiederholungsversuch einer Klausur die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Klausur tatsächlich mitgeschrieben wurde und kein Täuschungsversuch vorliegt.

Es handelt es sich hierbei um eine Ergänzungsprüfung, die keine eigenständige Wiederholungsprüfung ist. Mit der Teilnahme an dieser Prüfung haben Sie die Möglichkeit, die nicht bestandene zweite Wiederholungsprüfung noch mit der Note 4,0 abzuschließen. Eine bessere Note kann mit der mündlichen Ergänzungsprüfung nicht erreicht werden. Voraussetzung der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der zeitliche Bezug zur nicht bestandenen Prüfung. Sie muss innerhalb von vier Wochen ab Klausureinsicht erfolgen.

Für Studierende, die die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung wahrnehmen möchten, gilt folgender Ablauf:

  • Die Durchführung der Mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nur auf Antrag seitens der beziehungsweise des Studierenden.
  • Sie müssen den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Ergänzungsprüfung unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses der zweiten Wiederholungsklausur stellen, spätestens im Termin der Einsichtnahme. Bei der Einsichtnahme können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
  • Sobald der Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung feststeht, kann der individuelle Termin durch die Prüferin beziehungsweise den Prüfer in RWTHonline bei der beziehungsweise dem einzelnen Studierenden eingetragen werden.
  • Sofern die Ergänzungsprüfung positiv absolviert wird, wird die Note 5,0 der nicht bestandenen Wiederholungsprüfung auf eine 4,0 korrigiert.
  • Sind Sie zum Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung krank, so müssen Sie unverzüglich die Prüferin oder den Prüfer über Ihre Prüfungsunfähigkeit informieren und dem ZPA ein Attest vorlegen. Das ZPA leitet das Attest an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, der Ihnen einen neuen Termin mitteilt.

Sollte der zuständige Prüfungsausschuss einen Rücktritt aus triftigen Gründen bewilligen, ist ein neuer Termin innerhalb weiterer zwei Wochen festzusetzen. Nach dem Ablauf von sechs Wochen ab Klausureinsicht verfällt der Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.

 

FAQ

Ich habe meine mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestanden, aber habe noch einen Freiversuch übrig. Kann ich diesen nun noch setzen?

Nein, das ist nicht möglich. Nach einer nicht bestandenen mündlichen Ergänzungsprüfung kann kein Freiversuch gesetzt werden.

Ich habe eine mündliche Prüfung im dritten Versuch nicht bestanden. Ich möchte nun gerne eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

Das ist nicht möglich. Mündliche Ergänzungsprüfungen können nur für Klausuren beantragt werden.