Modulnotenstreichung bei Regelstudienzeit

  Hand mit Kugelschreiber füllt Formular aus  

Die meisten studiengang- beziehungsweise fachspezifischen Prüfungsordnungen sehen die Möglichkeit der Modulnotenstreichung vor, wenn Sie Ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen. Dabei wird die Note eines oder mehrerer Module durch „bestanden“ ersetzt und fließt somit nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die ursprüngliche Note wird aber in einem gesonderten Bereich ausgewiesen.

Welche Module in Ihrem Studiengang gestrichen werden können, entnehmen Sie bitte Ihrer studiengang- beziehungsweise fachspezifischen Prüfungsordnung, die Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen einsehen können. In der Regel finden Sie die notwendigen Informationen im Paragraphen „Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten“.

Eine Modulnotenstreichung wird nur auf Antrag durchgeführt. Das entsprechende Formular ist der Antrag auf Notenstreichung. Lassen Sie dieses bitte Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihrem zuständigen Sachbearbeiter möglichst per E-Mail zukommen. Der Antrag muss uns spätestens eine Woche nach Eintragung des Ergebnisses Ihrer letzten Prüfungsleistung vorliegen. Selbstverständlich können Sie ihn auch schon früher einreichen. Beachten Sie aber bitte, dass wir die Notenstreichung trotzdem erst umsetzen werden, sobald sich Ihr Abschluss gebildet hat und feststeht, dass Sie Ihr Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen haben. Eine einmal umgesetzte Modulnotenstreichung kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit

Die Möglichkeit zur Modulnotenstreichung steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Ihr Studium innerhalb Ihrer individuellen Regelstudienzeit beenden. Durch die Ergänzungsbestimmungen von Sommersemester 2020 bis einschließlich Wintersemester 2021/22 wurde die individuelle Regelstudienzeit um höchstens vier Semester erhöht. So kann es sein, dass Sie von der Modulnotenstreichung Gebrauch machen können, obwohl Sie die eigentliche Regelstudienzeit Ihres Studiengangs überschritten haben. Bitte prüfen Sie daher unbedingt Ihre individuelle Regelstudienzeit. Diese finden Sie auf der „BAföG-Bescheinigung“, die Sie in RWTHonline in der Rubrik „Bescheinigungen“ generieren können.

 

FAQ

Ich studiere einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang. Kann ich dann in jedem meiner Fächer Module streichen lassen?

Ja, in der Regel können Sie in jedem der beiden Unterrichtsfächer eine oder mehrere Noten streichen lassen. Im Bildungswissenschaftlichen Studium gibt es keine Modulnotenstreichung. Weitere Informationen finden Sie in Ihren fachspezifischen Prüfungsordnungen.

Verbessert sich meine Gesamtnote auf jeden Fall, wenn ich eine Modulnote streichen lasse?

Nein, eine Modulnotenstreichung führt nicht immer zu einer Verbesserung der Gesamtnote. Es lohnt sich daher, die Auswirkungen der Notenstreichung im Vorfeld selbst durchzurechnen. Eine einmal durchgeführte Modulnotenstreichung kann nämlich nicht mehr rückgängig gemacht werden.