Krankheitsbedingter Rücktritt und Attest
Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt und dadurch prüfungsunfähig sein sollten, beachten Sie bitte die offiziellen Regelungen in der Handreichung zum Thema „Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit“.
Atteste sind unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung, einzuholen. Sie müssen spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin im Original oder als digitale Version bei uns im ZPA vorliegen. Im Falle einer mündlichen Prüfung ist auch zusätzlich die Prüferin beziehungsweise der Prüfer zu informieren.
Bitte schreiben Sie unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betreffenden Prüfungen auf das Attest.
Das eingereichte Attest muss zwingend folgenden inhaltlichen Anforderungen entsprechen:
- Datum beziehungsweise voraussichtliche Dauer der Erkrankung
- Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin beziehungsweise des Arztes
- Explizite Attestierung der Prüfungsunfähigkeit
Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, nicht ausreicht. Bitte nutzen Sie möglichst diesen Vordruck.
Atteste können Sie uns auf folgenden Wegen zukommen lassen:
- Per E-Mail an zpa@zhv.rwth-aachen.de.
Wichtig: Bitte nutzen Sie unbedingt Ihre RWTH-E-Mail-Adresse und schicken Sie uns das Attest als eine einzelne Datei im PDF-Format. - Über den Fristenbriefkasten am Hauptgebäude. Wichtig: Bitte nutzen Sie einen Briefumschlag, den Sie an uns adressieren. Es zählt der Eingangsstempel.
- Per Post. Wichtig: Es zählt der Eingangsstempel.
Atteste, die außerhalb der Frist eingegangen sind oder den oben genannten inhaltlichen Anforderungen nicht entsprechen, werten wir als Antrag auf einen nachträglichen krankheitsbedingten Rücktritt von einem Prüfungstermin. Wir leiten das Attest daher an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, der über den Antrag entscheiden wird.
FAQ
Ich habe eine E-Mail erhalten, dass mein Attest an den Prüfungsausschuss weitergeleitet wurde. Muss ich etwas tun?
Zunächst besteht kein Handlungsbedarf. Der Prüfungsausschuss wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, falls Rückfragen bestehen. Ansonsten erhalten Sie über die Entscheidung des Prüfungsausschusses Bescheid.
Ich schreibe gerade an einer Hausarbeit und bin krank. Kann ich die Abgabefrist mit einem Attest verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Erhalte ich eine Bestätigung, dass mein Attest bei Ihnen eingegangen ist beziehungsweise bearbeitet wurde?
Nein, aufgrund der Menge an eingehenden Attesten können wir leider weder eine Eingangsbestätigung noch die Information, dass das Attest eingetragen wurde, verschicken. Sollte ihr Attest allerdings den formalen und/oder inhaltlichen Kriterien nicht entsprechen und/oder nicht fristgerecht eingegangen sein, so dass wir es an den zuständigen Prüfungsausschuss weiterleiten müssen, werden Sie darüber per E-Mail informiert.
Wo kann ich sehen, dass mein Attest für die angegebene Prüfung eingetragen wurde?
Sobald wir Ihr Attest erfasst haben, können Sie dies in RWTHonline unter „Meine Leistungen“ einsehen. Auch im Menüpunkt „Meine Prüfungstermine“ finden Sie einen entsprechenden Vermerk bei der betroffenen Prüfung.
Ich habe ein Attest fristgerecht eingereicht. In RWTHonline wurde mir nun aber eine 5,0 (nicht erschienen) eingetragen. Was muss ich tun?
Während der Prüfungsphasen gehen bei uns im ZPA sehr viele Atteste ein. Die Bearbeitung kann deswegen ein paar Tage in Anspruch nehmen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Prüferinnen und Prüfer schneller sind als wir und bereits eine 5,0 eintragen, weil Sie zur Prüfung nicht erschienen sind. Grundsätzlich müssen Sie sich dann keine Sorgen machen. Wenn Ihr Attest den inhaltlichen sowie formalen Kriterien entspricht und fristgerecht eingegangen ist, überschreiben wir die 5,0 (nicht erschienen) mit dem Attest, so dass Ihnen kein Fehlversuch entsteht.