Bitte nutzen Sie möglichst immer Ihre RWTH-E-Mail-Adresse, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben und geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an.
Bescheinigungen
Prüfungsbezogene Leistungsübersichten und andere Nachweise können Sie von uns erhalten. Gerne füllen wir Ihnen auch Vordrucke anderer Behörden aus, wenn wir die gewünschten Informationen liefern können.
Leistungsnachweise
Verschiedene Leistungsbescheinigungen können Sie selbst in RWTHonline ausdrucken. In der Applikation „Bescheinigungen (Dokumente)“ finden Sie alle zur Verfügung stehenden Bescheinigungen. Eine Anleitung finden Sie im RWTHonline-Dokuportal.
Folgende Bescheinigungen können Sie sich selbst aus RWTHonline drucken:
- Notenspiegel
- Kontoauszug
- Bescheinigung über angemeldete Prüfungen
- Bescheinigung über erbrachte Auflagen
- Bescheinigung über vorgezogene Masterleistungen
- Einzelleistungsnachweise
Wenn Sie einen dieser Leistungsnachweise mit Unterschrift und Stempel benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre zuständige Ansprechperson. Wir schicken Ihnen das Dokument dann gerne per E-Mail zu. Sollten Sie die Bescheinigung unbedingt in Papierform benötigen, können Sie diese in unserer persönlichen Sprechstunde erhalten. Buchen Sie dafür bitte einen Termin. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument auch postalisch zukommen lassen.
Exmatrikulierte Studierende, die keinen Zugriff mehr auf RWTHonline haben, wenden sich bitte direkt an ihre zuständige Ansprechperson oder unser Servicebüro.
Kontoauszug für die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie für die Einschreibung an der RWTH Aachen oder einer anderen Hochschule eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, können wir Ihnen den dafür gegebenenfalls notwendigen Kontoauszug zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich dafür bitte per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Gerne senden wir die Bescheinigung auch direkt per E-Mail an die anfordernde Stelle. Wir setzen Sie dabei in CC. Teilen Sie uns bitte im Vorfeld mit, ob dies möglich ist.
Bitte beachten Sie: Wir im ZPA stellen keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Wenn Sie diese für die Einschreibung an der RWTH benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachstudienberatung. Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Einschreibung an einer anderen Hochschule benötigen, muss Ihnen diese Hochschule die eigentliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wenden Sie sich mit dem Kontoauszug für die Unbedenklichkeitsbescheinigung bitte an die dort zuständige Stelle. Weitere Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung an der RWTH Aachen finden Sie auf der Seite Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Abschlussbescheinigung
Nachdem Ihr Abschluss in RWTHonline zustande gekommen ist, dauert es etwa zwei Monate, bis die Abschlussdokumente zur Abholung bereitliegen. Müssen Sie Ihren erfolgreichen Abschluss in der Zwischenzeit nachweisen, können wir Ihnen eine Abschlussbescheinigung ausstellen. Diese können wir Ihnen unmittelbar nach Eintragung der letzten Prüfungsleistung erstellen.
Wenn Sie eine Abschlussbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Wir schicken Ihnen das Dokument dann gerne per E-Mail zu. Sollten Sie die Bescheinigung unbedingt in Papierform benötigen, können Sie diese in unserer persönlichen Sprechstunde erhalten. Buchen Sie dafür bitte einen Termin. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument auch postalisch zukommen lassen.
Voraussichtliche Abschlussbescheinigung
Wir können Ihnen bescheinigen, wann Sie Ihr Studium voraussichtlich abschließen werden. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie in einem Semester 30 CP erreichen können. Unter dieser Annahme berechnen wir dann, wie viele Semester Sie noch benötigen werden, um die in Ihrem Studiengang notwendigen Gesamt-CP zu erreichen. Beachten Sie bitte, dass wir keine genauen Daten angeben können, sondern immer nur ein Semester, in dem Sie Ihr Studium voraussichtlich abschließen werden.
Wenn Sie eine Bescheinigung über Ihren voraussichtlichen Abschluss benötigen, wenden Sie sich bitte möglichst per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei uns im ZPA. Wir schicken Ihnen das Dokument dann gerne per E-Mail zu. Sollten Sie die Bescheinigung unbedingt in Papierform benötigen, können Sie diese in unserer persönlichen Sprechstunde erhalten. Buchen Sie dafür bitte einen Termin. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument auch postalisch zukommen lassen.
Formblatt 5 (Bafög)
Das sogenannte Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) füllen wir gerne für Sie aus. Laden Sie das Dokument auf den Seiten des Studierendenwerkes herunter, füllen Sie die oberen Punkte aus und lassen Sie es anschließend Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihrem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail zukommen. Wir prüfen, ob Sie die erforderlichen Leistungen erbracht haben und bestätigen Ihnen dies unter dem Punkt „Leistungsbescheinigung der Ausbildungsstätte“, sofern Sie die notwendigen CP vorweisen. Sollten Sie die notwendigen CP nicht erreicht haben, können wir Ihnen das Formblatt 5 nicht ausfüllen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihre Fachstudienberatung. Eine Ausnahme stellen die Studiengänge der Fakultät 3 dar, für die wir das Formblatt 4 auch negativ ausstellen können.
Wir schicken Ihnen das ausgefüllte Formular per E-Mail zurück. Wenn Sie möchten, können Sie auch einen Termin für unsere Sprechstunde buchen und es persönlich abholen.
Wohnzeitverlängerung
Wenn Sie für Ihren Antrag auf Wohnzeitverlängerung an das Studierendenwerk die „Bescheinigung der Prüfstelle“ benötigen, schicken Sie diese bitte per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Wir füllen Ihnen das Formular gerne aus. Als Berechnungsgrundlage dient die Annahme, dass Sie 30 CP pro Semester erreichen können. Davon ausgehend berechnen wir, wie viele Semester Sie voraussichtlich noch benötigen werden, um die Gesamt-CP zu erzielen, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind.
Bestanden-Bescheinigung (sogenannte „4,0-Bescheinigung“)
Mit der sogenannten 4,0-Bescheinigung bestätigen die Prüferinnen beziehungsweise Prüfer Ihrer Abschlussarbeit, dass Sie diese mit mindestens ausreichend bestanden haben. Auf dieser Grundlage können wir Ihre Abschlussarbeit schon als bestanden in RWTHonline eintragen, bevor uns Ihre Prüferinnen beziehungsweise Prüfer die endgültigen Gutachten und Bewertungen haben zukommen lassen. Dies ist dann von Vorteil, wenn Sie schon vor Ende der Korrekturfrist Ihren Abschluss nachweisen müssen, beispielsweise zur Einschreibung in einen Masterstudiengang oder für eine Einstellung.
Das notwendige Formular finden Sie in unserem Online-Formularschrank. Füllen Sie dieses aus und lassen Sie es sowohl von Ihrer Erstprüferin beziehungsweise Ihrem Erstprüfer als auch Ihrer Zweitprüferin beziehungsweise Ihrem Zweitprüfer unterschreiben. Nur wenn beide Unterschriften und Stempel vorhanden sind, können wir das Dokument bearbeiten. Beachten Sie bitte auch, dass Ihre Prüferinnen beziehungsweise Prüfer die Bestanden-Bescheinigung erst ausfüllen können, wenn Sie Ihre Arbeit schon endgültig eingereicht haben.
Beachten Sie auch: Die 4,0-Bescheingung dient nicht als Nachweis eines abgeschlossenen Studiums!
FAQ
Ich habe einen Bachelorstudiengang an der RWTH abgeschlossen und möchte mich nun in einen Masterstudiengang an der RWTH einschreiben. Brauche ich dafür mein Zeugnis oder eine Abschlussbescheinigung?
Nein, für die interne Umschreibung von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang benötigen Sie keinen schriftlichen Nachweis über Ihr abgeschlossenes Studium. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studierendensekretariat, die für Sie die Einschreibung in den Master vornehmen, können Ihren Abschluss in RWTHonline einsehen.
Ich wollte mir in RWTHonline einen Kontoauszug für einen Studiengang erstellen, in den ich seit mehreren Jahren nicht mehr eingeschrieben bin. Das Dokument ist aber leer, obwohl ich in diesem Studiengang Leistungen erbracht habe. Was ist das Problem?
Wenn die Exmatrikulation aus diesem Studiengang vor dem Wintersemester 2018/19 erfolgt ist, wurden Ihre Leistungsdaten nicht zu RWTHonline übertragen. Sie brauchen sich aber keine Sorgen zu machen. Wir haben für solche Fälle Kontoauszüge und Notenspiegel von allen betroffenen Studierenden in unserem Dokumentenmanagementsystem hinterlegt. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren zuständigen Sachbearbeiter.