Stipendium für besonderes Engagement
Außerordentliche Förderung durch Sondermittel für die Ukraine
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Bachelor-Studierende
Doktorandinnen und Doktoranden
Master-Studierende
Post-Docs
Schülerinnen und Schüler
Studierende
- Richtung / Ort:
- Incomings
Kontakt
Im Rahmen einer außerordentlichen Förderung durch Sondermittel für die Ukraine vergibt das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen Stipendien für besonderes Engagement an internationale Studieninteressierte, eingeschriebene Studierende und Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der RWTH Aachen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind oder von den Auswirkungen des Krieges direkt betroffen sind. Es können ukrainische Studieninteressierte, Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sowie durch den Krieg in Not geratene Angehörige anderer Nationen – ausdrücklich auch Personen mit russischer oder belarussischer Staatsbürgerschaft – gefördert werden.
Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes im Rahmen des DAAD Programms STIBET I finanziert.
Die Förderung umfasst maximal 5 Monate zwischen 1. Juni 2023 und 31. Dezember 2023 und beinhaltet ein monatliches Stipendium in Höhe von bis zu 934 und 2000 Euro, abhängig von dem akademischen Abschluss und den persönlichen und finanziellen Umständen.
Die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission des Dezernats für Internationale Hochschulbeziehungen.
Wer kann gefördert werden?
- Hauptkriterien für die Vergabe des Stipendiums sind der Umstand der Flucht, die finanzielle Notlage infolge des Krieges oder eine erschwerte Rückkehrmöglichkeit in das Heimatland zum Beispiel bei geflüchteten Angehörigen anderer Nationen
- Gefördert werden können: internationale Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der RWTH Aachen, sowie internationale Studieninteressierten, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Studium oder einen Aufenthalt an der RWTH anstreben und sich in der Vorbereitungsphase befinden
- Es können ausschließlich Bildungsausländer mit ausländischer Staatsangehörigkeit gefördert werden
(Bildungsausländer: Hochschulzugangsberechtigung wurde nicht an einer Schule in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben)
Bewerbungsfrist
Sonntag, 14. Mai 2023
Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Für eine gültige Bewerbung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen vollständig per E-Mail bei uns ein:
- Antragsformular mit Erläuterung Ihrer aktuellen persönlichen Situation und Ihres Vorhabens, zum Beispiel Studium oder Forschungsaufenthalt an der RWTH Aachen
- Eingescannte Kopie des Personalausweises sowie der Aufenthaltserlaubnis, falls vorhanden
- Nachweise über Ihre bisherige Schul- oder Hochschulbildung, zum Beispiel Schulabschluss beziehungsweise Hochschulzugangsberechtigung, Hochschulabschlüsse, Studienbescheinigungen, Notenübersichten et cetera.
- Bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bitten wir um eine Publikationsliste sowie eine Kopie des letzten akademischen Abschlusses.
- Nachweise über Ihre Deutsch- und/oder Englischkenntnisse, zum Beispiel Zertifikate oder aktuelle Anmeldbestätigung für Sprachkurse
- Bei Promovierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern: Einladungsschreiben beziehungsweise Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors an der RWTH Aachen
- Lebenslauf
- Gegebenenfalls Kopie des Arbeitsvertrags, falls Sie einer Beschäftigung nachgehen
- Gegebenenfalls Ablehnungsbescheid des BAföG-Amtes
Wichtig: Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind eingescannt per E-Mail einzureichen.