Studienabschluss-Stipendium für Studierende

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Steckbrief

Eckdaten

Zielgruppe:
Studierende
Richtung / Ort:
Incomings

Ansprechpartnerin

Name

Tamara Weber

Koordinatorin Humboldt-Haus

Telefon

work
+49 241 80 99151

E-Mail

E-Mail
 

Das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen der RWTH Aachen kann im Rahmen des DAAD Förderprogramms STIBET I aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Studienabschluss-Stipendien vergeben. Das Studienabschluss-Stipendium dient der Förderung des Studienerfolgs qualifizierter internationaler Studierender, die sich in ihrer Studienabschlussphase befinden.

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird durch eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der RWTH Aachen vorgenommen. Die Auswahl erfolgt nach diversen Kriterien. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Kurzstipendium wird in der Regel fünf Monate mit einer Förderung von 500 Euro monatlich bewilligt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende der RWTH Aachen,

  • die Bildungsausländerinnen beziehungsweise -ausländer mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind (als Bildungsausländerin beziehungsweise -ausländer gilt, wer die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer Schule in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben hat)
  • die sich in der Endphase ihres Studiums befinden und innerhalb von zwölf Monaten (ab Förderungsbeginn) ihren Studienabschluss erreichen
  • die sich während ihrer Abschlussphase in Deutschland aufhalten
  • die sich in finanziellen Schwierigkeiten während der Abschlussphase befinden
  • die einen guten Notendurchschnitt aufweisen können (Mindestanforderung: 2,5)

Nicht bewerben können sich Studierende der RWTH Aachen,

  • die zum Austausch und Kurzzeitstudium in Aachen sind
  • die nur für den Deutschkurs eingeschrieben sind
  • die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben haben
  • die sich während ihres Abschlusses im Ausland befinden
  • die durch einen Nebenverdienst mehr als 700 Euro Brutto (für Bachelor Studierende) oder mehr als 800 Euro Brutto (für Master Studierende) verdienen

Bewerbungsfristen

1. bis 30. November / 1. bis 31. Mai

Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?

  • Antragsformular mit Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Situation
    Bitte reichen Sie gemäß ihrer Angaben zur finanziellen Situation im Antragsformular immer Kopien als Nachweise mit ein. Beispiele: Nachweis über ein Darlehen, das Sie für Ihr Studium bei einer Bank aufgenommen haben, Nachweise über aktuelle Arbeitsverträge und Nebenbeschäftigungen, Nachweis über das Einkommen im Rahmen der Masterarbeit.
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Aktueller Notenspiegel mit Notendurchschnitt
    Dieser kann über den eigenen RWTHonline-Zugang ausgedruckt werden. Medizinstudierende können sich eine Notenaufstellung über das Dekanat ausstellen lassen.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Passes und bei nicht-EU Staatsbürgerschaft zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Gutachten der Fachstudienberatung/Angaben zum Studienverlauf und den Studienleistungen
    Auflistung der Fachstudienberatungen
  • Anmeldung zur Abschlussarbeit – über das ZPA oder als Nachweis über einen vorhandenen Eintrag im Notenspiegel
  • Kontoauszüge der vergangenen vier Wochen zum Bewerbungszeitpunkt von allen Bankkonten
  • Bei Nebenverdiensten als studentische Hilfskraft und weiteren Beschäftigungsverhältnissen eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages. Wenn die Nebenbeschäftigung zu Beginn oder während der Stipendienphase gekündigt oder die Stundenzahl geändert wird, muss ebenfalls ein Nachweis eingereicht werden.
  • Hinweis: Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in eine PDF-Datei zusammengefasst hochzuladen. In Papierform oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.