Studienabschluss-Stipendium für Promovierende
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Doktorandinnen und Doktoranden
- Richtung / Ort:
- Incomings
Ansprechpartnerin
Telefon
- work
- +49 241 80 99151
- E-Mail schreiben
Das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen der RWTH Aachen kann im Rahmen des DAAD Förderprogramms STIBET I aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Studienabschluss-Stipendien vergeben. Das Studienabschluss-Stipendium dient der Förderung des Studienerfolgs qualifizierter internationaler Studierender, die sich in ihrer Studienabschlussphase befinden.
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird durch eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der RWTH Aachen vorgenommen. Die Auswahl erfolgt nach diversen Kriterien. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Kurzstipendium wird in der Regel fünf Monate mit einer Förderung von 500 Euro monatlich bewilligt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende beziehungsweise Promovierende der RWTH Aachen,
- die Bildungsausländerinnen beziehungsweise -ausländer mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind (als Bildungsausländerin beziehungsweise -ausländer gilt, wer die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer Schule in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben hat)
- die mit dem Ziel der Erlangung eines RWTH Doktortitels an der RWTH promovieren
- die sich in der Endphase ihrer Promotion befinden
- die sich während der Endphase ihrer Promotion in Deutschland aufhalten
- die spätestens in fünf Monaten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen (eine entsprechende Bescheinigung muss unverzüglich nach dem Antrag auf Eröffnung eingereicht werden)
Nicht bewerben können sich Studierende beziehungsweise Promovierende der RWTH Aachen,
- die zum Austausch und Kurzzeitpromotionsstudium in Aachen sind
- die nur für den Deutschkurs eingeschrieben sind
- die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben
- die bereits ein DAAD-CAP Matching Funds Stipendium erhalten haben
- die sich während der Endphase ihrer Promotion im Ausland befinden
Bewerbungsfristen
1. bis 30. November / 1. bis 31. Mai
Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
-
Antragsformular mit Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Situation
Bitte reichen Sie gemäß ihrer Angaben zur finanziellen Situation im Antragsformular immer Kopien als Nachweise mit ein. Beispiele: Nachweis über ein Darlehen, das Sie für ihr Promotionsstudium bei einer Bank aufgenommen haben, Nachweise über aktuelle Arbeitsverträge und Nebeneinkünfte, Nachweis über das Einkommen im Rahmen der Promotion, weitere Stipendien. - Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Passes und der Aufenthaltsgenehmigung
- Gutachten des Supervisors am betreuenden Institut
- Empfehlungsschreiben des Supervisors am betreuenden Institut
- Kontoauszüge der vergangenen vier Wochen zum Bewerbungszeitpunkt
- Bei Nebenverdiensten als studentische Hilfskraft und weiteren Beschäftigungsverhältnissen eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages. Wenn die Nebenbeschäftigung zu Beginn oder während der Stipendienphase gekündigt oder die Stundenzahl geändert wird, muss ein Nachweis eingereicht werden.
- Hinweis: Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind alle online in einer einzelnen PDF-Datei hochzuladen. In Papierform oder per E-Mail eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden.