Finanzierung und Arbeiten mit Kind
Von BAföG über Wohngeld bis hin zu ElterngeldPlus gibt es verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung für studierende Eltern. Hier erhalten Sie nun einen Überblick über die wichtigsten Informationen.
BAföG
Das BAföG bietet verschiedene Maßnahmen, um studierende Eltern zu unterstützen. So erhalten studierende Eltern, die BAföG beziehen, für jedes Kind unter zehn Jahren einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro als Vollzuschuss. Sind beide Elternteile BAföG-berechtigt, müssen sie entscheiden, wer von ihnen den Zuschlag erhält.
Auch die Höchstdauer der Förderung kann sich durch Schwangerschaft und Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren verlängern. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nebenjob
Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.
Das Kündigungsverbot gilt nur dann, wenn dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wird.
Befristete Verträge verlängern sich durch eine Schwangerschaft in der Regel nicht.
Mutterschaftsgeld
Studentinnen, die selbst in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten während der Mutterschutzfristen – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – das so genannte Mutterschaftsgeld. Dies beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag und wird von der Krankenkasse gezahlt, gegebenenfalls zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt.
Studentinnen, welche in einem Beschäftigungsverhältnis und familien- oder privatversichert sind, können Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalten. Dies können bis zu 210 Euro für den gesamten Zeitraum der Schutzfrist sein. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes.
Im Gegensatz zum Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen, wird das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Auch Studierende können Elterngeld beziehungsweise ElterngeldPlus erhalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder auf unserem Infoblatt. Gerne können Sie auch einen individuellen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt für jedes Kind 250 € monatlich und wird ab dem Geburtsmonat des Kindes gezahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
In Deutschland wohnende Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten mit gültiger Niederlassungserlaubnis können Kindergeld erhalten.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Familienkasse.
Kinderzuschlag
Familien, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, nicht aber den ihrer Kinder, können den so genannten Kinderzuschlag beantragen. Voraussetzung für die Beantragung ist ein monatliches Mindesteinkommen des Haushaltes in Höhe von 900 Euro bei Paaren und von 600 Euro bei Alleinerziehenden.
Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind maximal 160 Euro monatlich. Wird für das Kind Kindergeld bezogen, können auch ausländische Eltern Kinderzuschlag erhalten.
Der Bezug von ALG II und von Kinderzuschlag schließt sich gegenseitig aus!
Ob Sie für den Kinderzuschlag anspruchsberechtigt sind, können Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur prüfen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kindern aus Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, stehen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu!
Wohngeld
Über das Wohngeld ist es möglich finanzielle Unterstützung zu bekommen, wenn die Miete eine zu große Belastung des Haushaltseinkommens darstellt. Die Höhe der gewährten Leistung wird individuell anhand des Haushaltseinkommens und der Kosten für Miete und Heizung errechnet.
BAföG-berechtigte Personen können kein Wohngeld in Anspruch nehmen, da das BAföG bereits einen Wohnzuschuss enthält. Möglich ist dies aber zum Beispiel für Haushalte, in denen mindestens eine Person lebt, die nicht BAföG-berechtigt ist.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.
Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten
Über die Bundesstiftung Mutter und Kind werden einmalige finanzielle Hilfen für Umstandskleidung und Erstausstattung an bedürftige Familien gewährt. Die Mittel werden von den staatlich anerkannten Beratungsstellen vergeben.
Die RWTH Aachen hält mit dem Bildungsfonds ein eigenes Stipendium vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Stipendien und Förderung.
Seit dem Sommersemester 2017 bietet der Familienservice einen Betreuungskostenzuschuss zur privaten Kinderbetreuung an. Genauere Informationen erhalten Sie hier oder Sie wenden sich direkt an den Familienservice.