Wohnen mit Kind und individuelle Lebenssituationen

 

Wohnen

Das Studierendenwerk stellt für studentische Familien günstigen Wohnraum zur Verfügung. Auch die beiden konfessionell gebundenen Studierendenwerke KHG und ESG bieten günstige Wohnungen an. Ebenso ist es ratsam, sich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) ausstellen zu lassen, insofern man für diesen anspruchsberechtigt ist. Mit diesem kann man öffentlich geförderten und somit günstigen Wohnraum in Anspruch nehmen. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist immer für ein Jahr nach Ausstellung gültig und kann beim Wohnungsamt der Stadt Aachen beantragt werden.

Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht

Sind die Eltern eines Kindes bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, sollte bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt werden. Dies ist möglich beim Jugendamt oder Standesamt. Auch ist es möglich, das gemeinsame Sorgerecht bereits vor der Geburt zu vereinbaren, wenn dies von den Eltern gewünscht ist.

Alleinerziehend (Beistandschaft/Unterhaltsvorschuss)

Alleinerziehende können Unterstützung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen, wenn es um das Einfordern von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes geht (Beistandschaft). Ist der unterhaltsverpflichtete Elternteil nicht in der Lage, Unterhalt für das Kind zu zahlen, kann das Jugendamt durch den Unterhaltsvorschuss vorübergehend Unterstützung leisten. Genauere Informationen finden Sie hier.