Betreuung für Kinder von Studierenden
Studierendenwerk und andere Einrichtungen speziell für Studierende mit Kind
Das Studierendenwerk Aachen stellt für die Kinder von Studierenden mehrere Kindertagesstätten an verschiedenen Standorten bereit. Auch das Studierendenwerk der Katholischen Hochschulgemeinde führt eine Einrichtung für die Kinder von Studierenden.
Die Elterninitiativen KiTa Zauberschloss und Uni und Kind e.V. ergänzen das Angebot für die Kinder von Studierenden.
Andere KiTas
Neben den Einrichtungen, die sich speziell an Studierende richten, können sich Studierende natürlich auch an allen anderen Kindertagesstätten (in städtischer, kirchlicher und anderer Trägerschaft) in Aachen für einen KiTa-Platz bewerben. Aktuelle Informationen über das Platzangebot in allen Aachener KiTas bietet das KiTa-Portal der Stadt Aachen.
Grundsätzlich ist bei der Wahl einer KiTa zu beachten, dass die Plätze in der Regel zum 1. August jedes Jahres vergeben werden. Das Vergabeverfahren findet meist bis März oder April desselben Jahres statt, daher raten wir zu einer frühzeitigen Bewerbung um einen Betreuungsplatz. Voraussetzung, um einen Platz in einer der Aachener KiTas zu bekommen, ist ein Erstwohnsitz in Aachen.
Im Falle von erfolgslosen Bewerbungen kann man sich als Studierende/r anwaltliche Beratung beim AStA einholen. Der Erfolg einer Klage bedarf immer der Einzelprüfung, daher sollte immer eine Fachanwältin oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultiert werden.
Weitere Informationen zur Kinderbetreuung hält der Familienservice der RWTH für Sie bereit.
Tagespflege
Tagesmütter bieten Betreuung für drei bis fünf Kinder in ihrem eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen an. In der Regel wird dieses Angebot vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Der Vorteil einer Tagesmutter liegt in der größeren Flexibilität der Betreuungszeiten. So ist fast jedes Stundenkontingent möglich. Auch der Betreuungsbeginn ist flexibler zu gestalten.
Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird ebenfalls von der Stadt Aachen gefördert. Das bedeutet, dass ein monatlicher, einkommensabhängiger Beitrag (ähnlich zu den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen) an das Jugendamt entrichtet werden muss.
Weitere Informationen zur Tagespflege finden Sie auf den Seiten der Stadt Aachen.
Spielgruppen
Private Betreuungsgruppen bieten zu relativ kleinen Preisen eine stundenweise Betreuung bis maximal 25 Stunden pro Woche an. Häufig ist die Mitarbeit der Eltern erforderlich, zum Beispiel durch abwechselnde Betreuung der Kinder, Zubereitung des Mittagessens oder ähnliches. Die meisten privaten Spielgruppen nehmen Kinder ab einem Jahr auf.
Betreuungskostenzuschuss für Studierende mit Kind
Für stundenweise Kinderbetreuung oder um Betreuungsengpässe in Schließzeiten abzudecken, können Studierende einen finanziellen Zuschuss zu ihren Betreuungskosten in Anspruch nehmen.
Pro Semester und studierendem Elternteil ist der Zuschuss auf 350 Euro gedeckelt. Pro Betreuungsstunde können maximal 10 Euro durch den Familienservice erstattet werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage der Familienkarte sowie die einmalige persönliche Antragstellung im Familienservice.
Der Betreuungskostenzuschuss ist aus QVM-Mitteln bis zum 30. September 2024 befristet finanziert.