Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24

  Studierende melden sich in einem Hörsaal Urheberrecht: © Mario Irrmischer

Immatrikulierte Studierende müssen sich vor Beginn eines jeden Semesters innerhalb der Rückmeldefrist bei der RWTH Aachen zurückmelden, um ihr Studium fortsetzen zu können.

Das Studierendensekretariat verschickt mit Beginn sowie eine Woche vor Ende der Rückmeldefrist eine Erinnerungs-E-Mail mit den notwendigen Informationen.

Informationen zur Höhe des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages sowie zum Verwendungszweck und der Bankverbindung finden Sie ab dem Beginn der Rückmeldefrist in RWTHonline.

Kontakt

Name

Melanie Taschbach

Buchstabe S - Z

Telefon

work
+49 241 80 94516

E-Mail

E-Mail
 

Wie erfolgt die Rückmeldung?

Mit dem fristgerechten Eingang des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages auf dem Konto der RWTH Aachen erfolgt die Rückmeldung. Durch Einzahlung des Betrages erklären Sie, Ihr Studium an der RWTH Aachen fortsetzen zu wollen.

Es zählt der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto der RWTH Aachen, die sogenannte Wertstellung.
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Verspätungsgebühr nach der Abgabensatzung der RWTH Aachen vom 25. Juli 2011 in der derzeit gültigen Fassung fällig.

Sofern der Studierendenschafts- und Sozialbeitrag Ihrer Matrikelnummer zugeordnet werden konnte und keine Rückmeldesperre eingetragen wurde, erfolgt die Rückmeldung. Die Zuordnung erfolgt über den in RWTHonline angegebenen Verwendungszweck.

 

Aktuellen Status einsehen

Über RWTHonline können Sie Ihren aktuellen Status einsehen. Sofern die Rückmeldung vorgenommen werden konnte, können Sie über den Punkt Bescheinigungen Ihre aktuellen Studienbescheinigungen herunterladen.

Gesperrte Rückmeldung

Sofern Ihre Rückmeldung gesperrt wurde, zum Beispiel aufgrund von Verbindlichkeiten bei der Krankenkasse oder der Hochschulbibliothek, können Sie diese in der Applikation Studienverlauf einsehen.

Gesperrte Rückmeldung bei Austauschstudierenden

Austauschstudierende melden sich auf dieselbe Art zurück, wie reguläre Studierende der RWTH Aachen. Eine Besonderheit gibt es bei Austauschstudierenden, die ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern, die also länger bleiben, als ursprünglich geplant. Die Rückmeldung für diese Studierenden ist zunächst gesperrt.
Um die Verlängerung zu beantragen und die Rückmeldung zu ermöglichen benötigt das International Office eine Bestätigung des Departmental Coordinators Ihrer Fakultät. Diese Bestätigung muss für jedes weitere Verlängerungssemester eingereicht werden.

Nach Erhalt dieser Bestätigung wird Ihr Studienkonto entsperrt, so dass Sie sich für das folgende Semester rückmelden können. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um die Verlängerungsbestätigung aus der Fakultät, damit Sie sich fristgerecht rückmelden können.

Bei Fragen stehen Ihnen die Incoming Student Services des International Office gerne zur Verfügung.

Höhe und Zusammensetzung des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages

Welchen Betrag Sie jeweils aktuell für das folgende Semester überweisen müssen, erfahren Sie über RWTHonline. Welchen Verwendungszweck Sie individuell angeben müssen, damit der Zahlungseingang automatisch mit Ihrer Matrikelnummer verknüpft wird, erfahren Sie in Ihrem persönlichen Account.

Bitte nutzen Sie ausschließlich den in RWTHonline angegebenen Verwendungszweck, da nur in diesem Fall eine automatisierte Zuordnung zu Ihrer Matrikelnummer und daraus folgend auch eine automatisierte Rückmeldung erfolgen kann.

Was passiert bei verspäteter Rückmeldung?

Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Verspätungsgebühr nach der Abgabensatzung der RWTH Aachen vom 25. Juli 2011 in der derzeit gültigen Fassung fällig. Diese beträgt derzeit 7,60 Euro.

Bis zur Rückmeldung erfolgt keine Freischaltung des Semestertickets und eine Anmeldung zu Prüfungen oder Lehrveranstaltungen über RWTHonline ist ebenfalls nicht möglich.

Sollte der Studierendenschafts- und Sozialbeitrag nicht bis zum 31. Oktober eines Jahres für ein Wintersemester beziehungsweise zum 30. April eines Jahres für ein Sommersemester überwiesen worden sein, erfolgt die Exmatrikulation seitens der Hochschule.

Rückmeldung ist nicht erfolgt

Sie haben den Studierendenschafts- und Sozialbeitrag eingezahlt, aber eine Rückmeldung ist nicht erfolgt? Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Bitte schreiben Sie hierzu eine kurze an das Studierendensekretariat. Geben Sie darin bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer an.

Sollten Sie irrtümlich einen zu hohen Beitrag entrichtet haben, können Sie mit dem Antrag auf Rückerstattung zu viel entrichteter Gebühren und Beitrag eine Erstattung dieses zu viel entrichteten Betrages beantragen. Wir möchten Sie bitten, diesen Antrag zeitnah im Studierendensekretariat einzureichen – vorzugsweise per E-Mail.

Hinweis

Sollten Sie im nächsten Semester keine Prüfungsleistung mehr ablegen, müssen Sie sich nicht zurückmelden. Zur Noteneintragung und Zeugniserstellung müssen Sie sich nicht zurückmelden.