Bitte achten Sie darauf, dass der zu entrichtende Betrag spätestens am 1. September 2023 auf dem Konto der RWTH Aachen eingegangen ist und dass der Verwendungszweck richtig angegeben wird.
Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24
Immatrikulierte Studierende müssen sich vor Beginn eines jeden Semesters innerhalb der Rückmeldefrist bei der RWTH Aachen zurückmelden, um ihr Studium fortsetzen zu können.
Das Studierendensekretariat verschickt mit Beginn sowie eine Woche vor Ende der Rückmeldefrist eine Erinnerungs-E-Mail mit den notwendigen Informationen.
Informationen zur Höhe des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages sowie zum Verwendungszweck und der Bankverbindung finden Sie ab dem Beginn der Rückmeldefrist in RWTHonline.
Wie erfolgt die Rückmeldung?
Mit dem fristgerechten Eingang des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages auf dem Konto der RWTH Aachen erfolgt die Rückmeldung. Durch Einzahlung des Betrages erklären Sie, Ihr Studium an der RWTH Aachen fortsetzen zu wollen.
Es zählt der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto der RWTH Aachen, die sogenannte Wertstellung.
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Verspätungsgebühr nach der Abgabensatzung der RWTH Aachen vom 25. Juli 2011 in der derzeit gültigen Fassung fällig.
Sofern der Studierendenschafts- und Sozialbeitrag Ihrer Matrikelnummer zugeordnet werden konnte und keine Rückmeldesperre eingetragen wurde, erfolgt die Rückmeldung. Die Zuordnung erfolgt über den in RWTHonline angegebenen Verwendungszweck.
Aktuellen Status einsehen
Über RWTHonline können Sie Ihren aktuellen Status einsehen. Sofern die Rückmeldung vorgenommen werden konnte, können Sie über den Punkt Bescheinigungen Ihre aktuellen Studienbescheinigungen herunterladen.
Gesperrte Rückmeldung
Für Sie ist für das aktuelle Beitragssemester eine aktive Rückmeldesperre vorhanden! Eine Rückmeldung ist somit erst möglich, wenn diese behoben wurde. Bei einer nicht behobenen Rückmeldesperre erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen. Beim Ende der Rückmeldefrist für ein Sommersemester (Fristenende 1. März) erfolgt der Exmatrikulationslauf am ersten Freitag im Mai rückwirkend zum Ende des vorherigen Wintersemesters (das heißt zum 31. März), beim Ende der Rückmeldefrist für ein Wintersemester erfolgt der Exmatrikulationslauf am ersten Freitag im November rückwirkend zum Ende des vorherigen Sommersemesters (das heißt zum 30. September).
Bitte tragen Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig dafür Sorge, dass die Rückmeldesperre vor dem Exmatrikulationslauf behoben wird. Sollte Ihnen der Grund der Rückmeldesperre nicht bekannt sein oder sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an das Studierendensekretariat. Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen werden Sie aus allen Lehrveranstaltungen automatisch abgemeldet und das Semesterticket verliert seine Gültigkeit!
Gesperrte Rückmeldung bei Austauschstudierenden
Austauschstudierende melden sich auf dieselbe Art zurück, wie reguläre Studierende der RWTH Aachen. Eine Besonderheit gibt es bei Austauschstudierenden, die ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern, die also länger bleiben, als ursprünglich geplant. Die Rückmeldung für diese Studierenden ist zunächst gesperrt.
Um die Verlängerung zu beantragen und die Rückmeldung zu ermöglichen benötigt das International Office eine Bestätigung des Departmental Coordinators Ihrer Fakultät. Diese Bestätigung muss für jedes weitere Verlängerungssemester eingereicht werden.
Nach Erhalt dieser Bestätigung wird Ihr Studienkonto entsperrt, so dass Sie sich für das folgende Semester rückmelden können. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um die Verlängerungsbestätigung aus der Fakultät, damit Sie sich fristgerecht rückmelden können.
Bei Fragen stehen Ihnen die Incoming Student Services des International Office gerne zur Verfügung.
Höhe und Zusammensetzung des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages
Welchen Betrag Sie jeweils aktuell für das folgende Semester überweisen müssen, erfahren Sie über RWTHonline. Welchen Verwendungszweck Sie individuell angeben müssen, damit der Zahlungseingang automatisch mit Ihrer Matrikelnummer verknüpft wird, erfahren Sie in Ihrem persönlichen Account.
Bitte nutzen Sie ausschließlich den in RWTHonline angegebenen Verwendungszweck, da nur in diesem Fall eine automatisierte Zuordnung zu Ihrer Matrikelnummer und daraus folgend auch eine automatisierte Rückmeldung erfolgen kann.
Was passiert bei verspäteter Rückmeldung?
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Verspätungsgebühr nach der Abgabensatzung der RWTH Aachen vom 25. Juli 2011 in der derzeit gültigen Fassung fällig. Diese beträgt derzeit 7,60 Euro.
Bis zur Rückmeldung erfolgt keine Freischaltung des Semestertickets und eine Anmeldung zu Prüfungen oder Lehrveranstaltungen über RWTHonline ist ebenfalls nicht möglich.
Sollte der Studierendenschafts- und Sozialbeitrag nicht bis zum 31. Oktober eines Jahres für ein Wintersemester beziehungsweise zum 30. April eines Jahres für ein Sommersemester überwiesen worden sein, erfolgt die Exmatrikulation seitens der Hochschule.
Rückmeldung ist nicht erfolgt
Sie haben den Studierendenschafts- und Sozialbeitrag eingezahlt, aber eine Rückmeldung ist nicht erfolgt? Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Bitte schreiben Sie hierzu eine kurze E-Mail an das Studierendensekretariat. Geben Sie darin bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer an.
Sollten Sie irrtümlich einen zu hohen Beitrag entrichtet haben, können Sie mit dem Antrag auf Rückerstattung zu viel entrichteter Gebühren und Beitrag eine Erstattung dieses zu viel entrichteten Betrages beantragen. Wir möchten Sie bitten, diesen Antrag zeitnah im Studierendensekretariat einzureichen – vorzugsweise per E-Mail.
Hinweis
Sollten Sie im nächsten Semester keine Prüfungsleistung mehr ablegen, müssen Sie sich nicht zurückmelden. Zur Noteneintragung und Zeugniserstellung müssen Sie sich nicht zurückmelden.
Kontakt
Buchstabe S - Z