Änderung der Einschreibung

  Schwarzer Kugelschreiber liegt auf einem Formular © RWTH Aachen  

Wenn Sie Ihr Studienfach oder Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich zunächst über RWTHonline innerhalb der Bewerbungsfristen beworben haben.

Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben und das Studienplatzangebot angenommen haben, nehmen Sie die Einschreibung in RWTHonline vor.

Als Änderung der Einschreibung gelten:

  • ein Studienfachwechsel (bei Mehrfachstudiengängen)
  • ein Studiengangwechsel
  • das Hinzufügen eines zweiten oder dritten Studiengangs
  • das Entfernen eines zweiten oder dritten Studiengangs

Bewerbung

Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall (auch bei zulassungsfreien Studiengängen) eine Bewerbung über RWTHonline während der Bewerbungsfristen erforderlich ist. Nähere Informationen über die Zulassungsbeschränkungen im aktuellen Semester können Sie im RWTH-Info nachlesen.

Im Bewerbungswizzard können Sie dann angeben, ob Sie das bisherige Studium aufgeben und einen neuen Studiengang aufnehmen möchten, oder ob Sie den gewählten Studiengang zusätzlich zum bisherigen Studium aufnehmen möchten.

Umschreibung von Bachelor auf Master

Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Einschreibung beziehungsweise eine Umschreibung in einen Masterstudiengang eine vorherige Antragsstellung innerhalb der Bewerbungsfristen über RWTHonline voraussetzt. Über den Bewerbungswizard RWTHonline werden Sie über die einzureichenden Dokumente informiert.

Das Studierendensekretariat informiert ausschließlich über den Selfservice in RWTHonline über fehlende Unterlagen und den Bearbeitungsstand. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, den Bewerbungsstatus regelmäßig zu kontrollieren.

Für die Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen ist das Studierendensekretariat beziehungsweise das International Office zuständig. Die Prüfung der fachlichen Vorbildung findet durch die zuständigen Prüfungsausschüsse der Fakultäten statt. Die Prüfungsausschüsse sollen dem Studierendensekretariat beziehungsweise dem International Office bis spätestens zum 15. September für ein Wintersemester bzw. 15. April für ein Sommersemester für die zulassungsfreien Masterstudiengänge das Ergebnis der Überprüfung der fachlichen Vorbildung bekannt geben.

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang, 1. Fachsemester, bewerben und eine Zulassung erhalten, so kann eine Einschreibung bis spätestens 31. Oktober für ein Wintersemester oder 30. April für ein Sommersemester nur dann erfolgen, wenn Sie bis zu dem zuvor genannten Zeitpunkt ein Bachelorzeugnis vorlegen beziehungsweise der Abschluss Ihres Studiums durch das Zentrale Prüfungsamt in RWTHonline eingetragen wurde. Letzteres gilt nur bei internen Studierenden der RWTH Aachen.

Die Überprüfung der fachlichen Vorbildung sowie die Durchführung der Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt erst nach dem Ende der Nachreichfrist am 15. August für ein Wintersemester beziehungsweise 15. Februar für ein Sommersemester.

Die Zu- beziehungsweise Ablehnungsbescheide werden im Selfservice in RWTHonline zur Verfügung gestellt. Daher liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, den Sachstand regelmäßig zu überprüfen. Eine etwaige Zulassung gilt nur für das Bewerbungssemester. Eine Umschreibung von einen Bachelorstudiengang in einen Masterstudiengang ist für ein Wintersemester lediglich bis zur Ausschlussfrist am 31. Oktober und für ein Sommersemester lediglich bis zum 30. April möglich.

Hinweis für interne Bachelorabsolventinnen und -absolventen der RWTH Aachen: Sofern Sie sich bereits in RWTHonline für Mastervorzugsmodule angemeldet haben, werden mit der Umschreibung alle Anmeldungen in RWTHonline automatisiert storniert. Sie müssen daher eine erneute Anmeldung vornehmen.

Streichung eines Studienganges

Wenn Sie für mehrere Studiengänge eingeschrieben sind und das Studium eines oder mehrerer Studiengänge aufgeben möchten, nutzen Sie bitte den Antrag auf Streichung eines oder mehrerer Studiengänge. Reichen Sie diesen bitte bis zum 30. April für ein Sommersemester beziehungsweise 31. Oktober für ein Wintersemester im Studierendensekretariat ein.

 

Häufige Fragen zur Änderung der Einschreibung

Wann stelle ich den Antrag auf Änderung der Einschreibung?

Grundsätzlich während der Einschreibefristen. Bitte beachten Sie, dass immer eine vorherige Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich ist.

Ausnahme 1: Notwendiger Studienfachwechsel wegen Verlust des Prüfungsanspruchs
Wenn Sie Ihr Studienfach wechseln möchten, weil Sie in Ihrem alten Fach den Prüfungsanspruch verloren haben, dürfen Sie auch nach Beginn der Vorlesungszeit noch wechseln. Und zwar wenn Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen beworben haben, ist ein Studienfachwechsel bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Vorlesungen im aktuellen Semester begonnen haben, möglich. Für ein Wintersemester gilt der 31. Oktober eines jeden Jahres als äußere Frist, für ein Sommersemester der 30. April eines jeden Jahres.

Achtung: Wenn Sie auf diese Weise ein neues Fach studieren möchten, müssen Sie für den Wechsel eine Eidesstattliche Versicherung sowie eine Unbedenklichkeitesbescheinigung des hiesigen Prüfungsausschusses der RWTH Aachen in RWTHonline hochladen.

Ausnahme 2: Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudiengang

Wenn Sie bis zum Ende des ersten Vorlesungsmonats kein offizielles Abschlusszeugnis Ihrer Hochschule nachweisen können, dann muss mindestens eine offizielle Bestehensbescheinigung – im Original oder als beglaubigte Kopie – vorgelegt werden, aus der der bereits erfolgte Abschluss mit dem Datum des Abschlusses hervorgeht. Das Studierendensekretariat akzeptiert für die Umschreibung keinen Notenspiegel oder eine 4,0-Bescheinigung.

Das Abschlusszeugnis muss anschließend innerhalb des ersten Semesters nachgereicht werden. Eine Rückmeldung für das nächste Semester ist ansonsten nicht möglich. Für jeden Studienfachwechsel ist eine Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich. Wenn Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen beworben haben, ist der späteste Termin für die Umschreibung sowie des erfolgreichen Bachelorabschlusses der 30. April für ein Sommersemester und der 31. Oktober für ein Wintersemester.

Kann ich bereits bestandene Prüfungen aus meinem alten Fach für das neue Studienfach anerkennen lassen?

Ja, Sie können die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.

Beginne ich mein neues Studium bei einem Studienfachwechsel ausschließlich im ersten Fachsemester?

Nein. Wenn Sie in Ihrem alten Fach Prüfungsleistungen erbracht haben, die für Ihr neues Fach angerechnet wurden, kann Sie der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag in ein höheres Fachsemester einstufen.

Voraussetzung ist, dass Sie sich auf ein höheres Fachsemester beworben haben.

Über das genaue Vorgehen für Ihr Studienfach informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fachstudienberaterin oder Ihrem Fachstudienberater.

Mein neues Studienfach ist für höhere Fachsemester zulassungsbeschränkt. Was nun?

Sie müssen sich über das Studierendensekretariat auf einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsfrist endet für ein Sommersemester am 15. März eines jeden Jahres, für ein Wintersemester am 15. September eines jeden Jahres.

Ob Sie einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester erhalten, hängt davon ab, ob in diesem Studiengang Studienplätze im betreffenden Fachsemester freigeworden sind. Es muss sich also eine Person aus Ihrem Zielsemester exmatrikulieren und somit einen Studienplatz frei machen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Höhergruppierungen eine vorherige Bewerbung über RWTHonline Voraussetzung ist.

Achtung: Für Sie könnte es daher günstiger sein, sich gleichzeitig auch für einen Studienplatz im ersten Semester zu bewerben. Sollte in dem Semester, das Sie anstreben, nämlich kein Studienplatz frei werden, haben Sie immer noch die Chance, als Erstsemester in den gewünschten Studiengang „hineinzukommen“. Nachdem Sie als Erstsemester eingeschrieben sind, können Sie sich im laufenden Semester, sofern noch freie Kapazitäten nach der Durchführung des Vergabeverfahrens für höhere Fachsemester vorhanden sind, für das gewünschte Semester höherstufen lassen. Im Regelfall kann eine Höherstufung aufgrund der Kapazitäten erst im darauffolgenden Semester erfolgen.

 

Zuerst Beratung suchen

Bei einem Fachwechsel gilt es, viele Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen: Steht wirklich ein Wechsel an oder können Sie etwas an den Rahmenbedingungen ihres Studiums verändern? Vielleicht möchten Sie auch Ihr Arbeitsverhalten und Ihr Zeitmanagement optimieren. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welche Folgen der Wechsel in Bezug auf eine Förderung wie etwa das BAFöG hat und ob Sie im neuen Fach einen Prüfungsanspruch haben. Die Zentrale Studienberatung bietet sowohl Gruppenvorträge als auch Einzelberatungen zum Studienfachwechsel an. Außerdem steht Ihnen Ihre Fachstudienberaterin oder Ihr Fachstudienberater bei Fragen zu einem möglichen oder sinnvollen Studienfachwechsel zur Verfügung.