Qualitätsverbesserungsmittel an der RWTH Aachen
Qualitätsverbesserungsmittel
Zum 30. April 2011 ist das Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen, kurz Studiumsqualitätsgesetz, in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet die Mittelgarantie für jährlich mindestens 249 Millionen Euro, die als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2011/2012 seitens des Landes an die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen fließen. Diese Qualitätsverbesserungsmittel, sogenannte Studienbeitragsersatzmittel, werden nach der Anzahl der Studierenden in der eineinhalbfachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt und müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Sie gehen den Hochschulen zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung zu. Es ist sichergestellt, dass die Gelder nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal, wie etwa Lehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren eingesetzt werden.
Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel an der RWTH Aachen
In Abstimmung mit den Studierenden, dem Rektorat und den Gremien hat die RWTH Aachen beschlossen, die Verteilungsverfahren und Rahmenbedingungen der Studienbeiträge auf die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel zu übertragen. So verteilt die RWTH Aachen weiterhin die Gelder im Vorgriff auf die voraussichtlichen Einnahmen, so dass eine frühzeitige Planung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen kann. 50 Prozent erhalten die Fakultäten für eigene Initiativen, 25 Prozent fließen antragsbezogen ebenfalls in die Fakultäten und 25 Prozent verausgabt die Hochschule zentral für übergreifende Maßnahmen.
Sicherung der Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium
Mit Einführung der Qualitätsverbesserungsmittel ist an die Stelle des Prüfgremiums die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium getreten. Sie berät die Hochschulleitung hinsichtlich der Aufgabe einer zweckgebundenen Verwendung der Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Die Prüfung der Rechenschaftsberichte obliegt wie bisher dieser Qualitätsverbesserungskommission, kurz QVK. Darüber hinaus gibt sie ein Votum zu den Fortschrittsberichten ab, die in zweijährigem Turnus über die Maßnahmen und deren Erfolge dem Ministerium vorgelegt werden müssen.
Das Nähere zur Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium, insbesondere der Vorsitz, die Zusammensetzung und die Amtszeit ist in der Grundordnung der RWTH Aachen, Paragraf 20 a geregelt. Neu ist vor allem die gesetzliche Vorgabe, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden kommen muss. Dies gilt auch für die fakultätseigenen Kommissionen.
Das Nähere zur Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium, insbesondere der Vorsitz, die Zusammensetzung und die Amtszeit ist in der Grundordnung der RWTH Aachen, Paragraf 26 geregelt. Insbesondere müssen mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden kommen. Dies gilt auch für die fakultätseigenen Kommissionen.
Downloads
- Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission in Lehre und Studium (pdf: 109 kb)
- Fristen und Termine für Qualitätsverbesserungsmittel (pdf: 143 kb)
- Fristen und Termine für Qualitätsverbesserungsmittel/Zentrale (pdf: 136 kb)
- Negativliste Qualitätsverbesserungsmittel (pdf: 372 kb)
- Verwendungsrichtlinien für die Qualitätsverbesserungsmittel an der RWTH Aachen (pdf: 359 kb)
- Richtlinie zur Verwendung von Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) zur Durchführung von Exkursionen (pdf: 81 kb)