Konzept zur Studiengangsevaluation an der RWTH Aachen

  Drei Moderationskarten liegen auf einem Tisch. Urheberrecht: © RWTH Aachen  

1. Gründung einer Evaluierungsprojektgruppe

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Studiengangsevaluation liegt bei der jeweiligen Fakultät. Die am zu evaluierenden Studiengang beteiligten Fakultäten bilden eine Evaluationsprojektgruppe, kurz EPG, die sich aus Studierenden und Lehrenden zusammensetzt. Die Leitung der EPG obliegt dem Studiendekan/der Studiendekanin oder eine entsprechend beauftragten Person. Aufgabe der EPG ist die Auseinandersetzung mit den Zielen des Studiengangs, die sich aus den selbstausgewählten Qualitätszielbereichen ergeben, und der Vergleich mit dem erreichten Status Quo.

2. Ziele + verpflichtende Kenngrößen festlegen

Ausgangspunkt der Studiengangsevaluation bildet die fachinterne Festlegung des eigenen
Anspruchs. Hierfür wählt die Fakultät/Fachgruppe aus den Qualitätszielen der Hochschule und den eigenen Schwerpunktthemen entsprechend Zielbereiche aus, in denen sie Verbesserungen erzielen möchte. Nach Auswahl der Zielbereiche legt die Fakultät/Fachgruppe entweder studiengangsübergreifend oder studiengangsspezifisch Ziele auf fest. Diese sogenannten Soll-Werte („Was soll erreicht werden?“) werden von der Fakultät/Fachgruppe mit Bezug auf den Ist-Stand („Wie ist die aktuelle Situation?“) kommentiert. Im Rahmen des Verfahrens wird auch die Einhaltung von formalen externen Anforderungen und Rahmenvorgaben, etwa der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrats, überprüft.

Abschließend werden Maßnahmen entwickelt, die geeignet erscheinen, etwaig festgestellte Schwächen auszugleichen und die Ziele zu erreichen.

3. Interne Diskussion in den Fakultäten

Ergebnis der fachinternen Diskussion innerhalb der Evaluationsprojektgruppe ist ein Evaluationsbericht, in dem für die gewählten Ziele, die kritische Reflexion der verpflichtenden Kennzahlen und Indikatoren und die identifizierten Schwächen des Studiengangs Maßnahmen abgeleitet werden. In dem Maßnahmenkatalog werden ausschließlich die Ziele aufgegriffen, die nicht erreicht wurden und für die dementsprechend Lösungsansätze formuliert beziehungsweise ausgearbeitet werden.

4. Audit Gutachtergruppe

Die Erörterung, der aus dem internen Evaluierungsbericht gewonnenen Erkenntnisse und dem Maßnahmenkatalog erfolgt im Rahmen eines Audits, an dem sowohl hochschulinterne als auch Gutachter außerhalb der RWTH beteiligt werden. Die externen Gutachterinnen und Gutachter entstammen dem zu betrachtenden Fachgebiet, sind jedoch keine Mitglieder der RWTH Aachen. Diese Gruppe soll sich aus einer Professorin oder einem Professor, einer oder einem Studierenden oder wissenschaftlichen Beschäftigten und einer Personen aus der Berufspraxis zusammensetzen. Interne Gutachterinnen und Gutachter sind Mitglieder der RWTH Aachen, die aber nicht dem zu betrachtenden Fachgebiet zugeordnet sind. Auch hier sind ein professorales Mitglied, eine Studentin oder ein Student und eine wissenschaftliche Beschäftigte beziehungsweise ein wissenschaftlicher Beschäftigter zu benennen.

Im Rahmen des Audits können die Gutachterinnen und Gutachter ihre Anmerkungen und Fragen in einzelnen Gesprächsrunden sowohl mit der Evaluationsprojektgruppe als auch mit Studierenden und Lehrenden des Studiengangs besprechen, die nicht an der EPG teilgenommen haben. So wird eine hohe und voneinander unabhängige Informationssammlung garantiert.

Ziel des Audits ist die Finalisierung des Maßnahmenkatalogs, das heißt die Verständigung auf Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die identifizierten Schwächen des Studiengangs zu mildern beziehungsweise zu beheben und die selbst gesteckten Zielwerte der Qualitätsziele zu erreichen.

5. Beschluss in den Gremien

Im Nachgang befassen sich unterschiedliche Gremien der RWTH (Unterkommission der RKL, RKL, Senat) mit der Frage, ob eine Zertifizierung ausgesprochen werden kann. Die Entscheidung über die Zertifizierung des Studiengangs obliegt dem Rektorat. Der durch das Rektorat verabschiedete Maßnahmenkatalog wird veröffentlicht.

6. Follow Up der Maßnahmenkataloge

Die Erfüllung der festgelegten Maßnahmen wird nach Fristigkeit in den Jahresgesprächen der Prorektorin beziehungsweise des Prorektors für Lehre mit den Fakultätsleitungen und den Studierendenvertretungen überprüft. Das Verfahren der Studiengangsevaluation ist in der Evaluierungsordnung für Lehre und Studium der RWTH Aachen verankert.