Informationen für Betreuende

 

Laut Hochschulstatistikgesetzes sind die Hochschulen verpflichtet, Angaben mit der jährlichen Promovierendenstatistik sowie den semesterweise erhobenen Absolventenstatistiken an das Land zu übermitteln (Hochschulstatistikgesetz § 3 Abs. 1, § 4 sowie § 5 Abs. 2). Weitere Angaben werden im Rahmen des Promotionsverfahrens benötigt.

Weiterbildungs- und Beratungsangebote

Zentrale Workshop- und Beratungsangebote bietet die RWTH für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der verschiedenen Karrierestufen unter dem Dach des RWTH Centers for Young Academics an.

Weitere Angebote