Bewerbung erstes Fachsemester Internationale
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die RWTH Aachen von allen internationalen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, den Nachweis einer Gesamtnote von 2,5 oder besser in ihrer Hochschulzugangsberechtigung verlangt. Eine schlechtere Gesamtnote kann durch den Nachweis des TestAS ausgeglichen werden. Der TestAS wird nur viermal im Jahr angeboten. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin.
Kontakt
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- +49 241 80 90674
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So gehen Sie vor
- Erstellen Sie aus den Unterlagen, die unten auf dieser Seite aufgelistet sind, jeweils ein PDF-Dokument
- Füllen Sie unseren Online-Bewerbungsantrag aus. Den Link finden Sie rechts in der gelben Box „RWTH-ONLINE“
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen am Ende der Bewerbung hoch
Mit dem Drücken des Button „Senden“ haben Sie Ihre Bewerbung eingereicht. Es ist nicht mehr erforderlich, Unterlagen per Post an uns zu senden! Auch Unterlagen, die Sie nachreichen möchten, müssen Sie online hochladen. Ein Nachreichen von Dokumenten per Post wird nicht akzeptiert.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Unterlagen, mit denen Sie die Berechtigung zum Studium in Deutschland nachweisen können (Hochschulzugangsberechtigung). Dies sind in der Regel Nachweise über Schulzeugnisse, Feststellungsprüfung, studierte Semester an einer Universität in der Heimat, Universitätsaufnahmeprüfungen oder Ähnliches. Bitte beachten Sie, dass die Hochschulzugangsberechtigung vollständig nachgewiesen werden muss. Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erhalten Sie auf der Webseite anabin.
- tabellarischer Lebenslauf
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Nur für die Staatsexamensstudiengänge Medizin (Modellstudiengang) und Zahnmedizin:
Ergebnis des Test AS in deutscher Sprache mit dem erforderlichen studienfeldspezifischen Testmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“, „Lebenswissenschaften“ oder „Medizin“ und einem durchschnittlichen Prozentrang von 80 oder höher.
Wichtiger Hinweis
Sollten Ihre Unterlagen im Original nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen Sie eine Übersetzung durch einen zertifizierten Übersetzer anfertigen lassen und müssen neben einer Kopie des Originals auch eine Kopie dieser zertifizierten Übersetzung hochladen. Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen weder die Kopie der Übersetzung noch die Kopie des Originals allein ausreichen. Nur wenn beides vorliegt, kann Ihre Bewerbung weiterbearbeitet werden.
Studienfach | Bewerbungsfrist für das Wintersemester | Bewerbungsfrist für das Sommersemester |
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zulassungsfrei | 20. Oktober | 20. April |
zulassungs- beschränkt (NC) |
15. Juli | 15. Januar |