Häufig gestellte Fragen: Bewerbung höheres Fachsemester

 

FAQ

Ist der Studiengang beziehungsweise das Studienfach im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei?

Ob ein Studienfach/-gang auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, können Sie unserem RWTH-Info für das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester entnehmen.

Wie hoch ist die Anzahl der zulässigen Bewerbungen?

Bitte beachten Sie bei der Bewerbungsabgabe, dass Sie sich für maximal ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester pro Studiengang beziehungsweise Studienfach bewerben können.

Nach welchen Kriterien wird bei einer Zulassungsbeschränkung ausgewählt? Spielen die Noten im Studium eine Rolle?

Bei der Bewerbung wird zwischen drei Gruppen unterschieden:

  1. Höherstufung
  2. Ortswechsel
  3. Quereinstieg


Wählen Sie im Bewerbungswizard RWTHonline bitte die Variante für die Sie die Voraussetzungen mitbringen. Die Gruppen bilden eine Rangfolge, das heißt erst erhalten alle Bewerber der Gruppe „Höherstufung“ einen Platz, danach die „Ortswechsler“ und danach die „Quereinsteiger“.

Studierende, die sich höherstufen möchten, müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden Einstufungsbescheinigung in das jeweilige höhere Fachsemester während der Rückmeldefrist beantragen.

Wenn innerhalb der Gruppen eine Auswahl getroffen werden muss, weil nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, gibt es folgende Auswahlkriterien:

Bei der Gruppe Ortswechsel entscheidet die nachstehende Rangfolge:

  1. amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  2. einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten, den Kindern oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten
  3. besondere gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände des Bewerbers sowie wissenschaftliche Gründe
  4. keiner der vorgenannten Gründe


Bei der Gruppe der Quereinsteiger wird gelost.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im RWTH-Info für das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester.

Besteht bei mehreren Bewerbern Ranggleichheit, entscheidet das Los.

Studienleistungen werden also bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Aber: An der RWTH Aachen ist nur eine Fortsetzung des Studiums möglich, wenn in dem beantragten Studiengang noch keine Prüfung als endgültig nicht bestanden gilt. Falls Sie diesbezüglich im Zweifel sind, besprechen Sie die Frage bitte mit der zuständigen Fachstudienberatung.

Was ist ein Ortswechsel?

Wenn Sie an einer anderen deutschen oder an einer Universität eines Mitgliedstaates der Europäischen Union studieren und den gleichen Studiengang an der RWTH Aachen fortsetzen möchten, handelt es sich um einen Ortswechsel. Die Bezeichnung des Studiengangs und des Abschlusses müssen in der Regel identisch sein.

Wenn kein Ortswechsel möglich ist, die Studiengänge aber vergleichbar sind, kommt ggf. ein Quereinstieg in Frage.

Was versteht man unter einem Quereinstieg?

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und Ihnen für den neuen Studiengang Studienleistungen angerechnet werden können, die mind. einem Fachsemester entsprechen, spricht man von einem Quereinstieg. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie nur bei der jeweils zuständigen Fachstudienberatung beantragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Höherstufung beantragen?

Die Höherstufung setzt voraus, dass Sie an der RWTH Aachen bereits ordnungsgemäß für den Studiengang eingeschrieben sind und über anderweitig erbrachte Studienleistungen verfügen, die für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausreichend sind. Die Einstufung können Sie bei der zuständigen Fachstudienberatung beantragen. Einen entsprechenden Einstufungsbescheid benötigen Sie dann bei der Ein- beziehungsweise Umschreibung.

Ich studiere den gleichen Studiengang in einem EU-Mitgliedstaat (zum Beispiel Medizin). Ist das nun ein Ortswechsel oder ein Quereinstieg?

Wenn es sich um den gleichen Studiengang handelt, ist es ein Ortswechsel.

Beispiele:

  • Studium der Humanmedizin in Bulgarien – Modellstudiengang Medizin RWTH = Ortswechsel
  • Humanmedizin in Bulgarien – Zahnmedizin RWTH = Quereinstieg
  • Humanmedizin in der Türkei– Modellstudiengang Medizin RWTH = Quereinstieg

Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?

Grundsätzlich können nur Plätze vergeben werden, die frei werden. Wie viele Plätze tatsächlich zur Verfügung stehen und wer sich mit welchen Voraussetzungen bewirbt, lässt sich leider nicht vorhersagen. Bei den Studiengängen, die auch zum ersten Fachsemester stark nachgefragt sind und/oder die in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind, sollten Sie mit einer starken Nachfrage rechnen.

Wo kann ich mich bewerben?

Sie bewerben sich über den Bewerbungswizard RWTHonline innerhalb der Bewerbungsfristen.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen finden Sie in folgender Fristen-Tabelle.

Ortswechsel: Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen können Sie dem Bewerbungswizard entnehmen. Teilweise sind Dokumente verpflichtend für die Bewerbung, das heißt dass Sie die Bewerbung erst absenden können, wenn die Dokumente hochgeladen wurden.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten im Studiengang Medizin. Mehr hierzu finden Sie im RWTH-Info für das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester.

 

Quereinstieg: Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die für die Bewerbung oder für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Bewerbungswizard angezeigt. Teilweise sind Dokumente verpflichtend für die Bewerbung, das heißt dass Sie die Bewerbung erst absenden können, wenn die Dokumente hochgeladen wurden.

Über den Selfservice haben Sie die Möglichkeit nach dem Absenden der Bewerbung noch Dokumente bis zum Ende der Bewerbungsfrist beziehungsweise der Einschreibungsfrist unter der Beachtung der jeweiligen Fristen hochzuladen.
 
Bitte beachten Sie die Besonderheiten im Studiengang Medizin. Mehr hierzu finden Sie im RWTH-Info für das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester.

 

Wo erhalte ich die Einstufungsbescheinigung?

Zuständig für die Erteilung einer Einstufungsbescheinigung, die erst zum Zeitpunkt der Einschreibung vorliegen muss, ist die zuständige Fachstudienberatung der RWTH Aachen.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten im Studiengang Medizin. Mehr hierzu finden Sie im RWTH-Info für das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester.

Ich habe die Regelstudiendauer überschritten: für welches Fachsemester kann ich mich bewerben/einschreiben?

Zulassungsbeschränkungen werden für die höheren Fachsemester festgelegt, die sich im Rahmen der Regelstudienzeit eines Studienganges befinden (Beispiel: Regelstudienzeit Bachelor = 6 Semester). Alle Studiensemester, die die Regelstudienzeit überschreiten, werden dem letzten Semester gemäß Regelstudienzeit zugeordnet.

Ich kenne jemanden, der das Studium abbrechen will. Kann ich diesen Platz haben?

Das geht leider nicht. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden freie Plätze über ein Vergabeverfahren vergeben.

Kann ich Eingabefehler nach der Registrierung korrigieren?

Die persönlichen Daten können Sie bei der Registrierung nur einmal eingeben und auch bei der Bewerbungsabgabe nicht mehr korrigieren. Dies ist nur über die Fachabteilung per E-Mail unter Angabe Ihrer Antragsnummer an möglich.

Kann ich vor dem Absenden der Bewerbung die Fächerkombination ändern?

Vor dem Absenden der Bewerbung können Sie die Fächerkombination jederzeit ändern. Nach dem Absenden können Sie die nicht gewünschte Bewerbung zurückziehen und geben eine neue Bewerbung ab.

Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung eingegangen ist?

Nach dem Absenden der Bewerbung erhalten Sie eine Mitteilung, dass der Antrag eingegangen ist sowie eine Antragsnummer. Sie können jederzeit den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung über den RWTH Selfservice nachvollziehen.

Was versteht man unter einer Masterzugangsberechtigung (MZB)?

Das Vorliegen einer Masterzugangsberechtigung, kurz MZB, ist Voraussetzung für die Einschreibung in einen Masterstudiengang. Bei der Masterzugangsberechtigung handelt es sich um den berufsqualifizierenden Abschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss, Staatsexamen oder Diplomabschluss an Universitäten), der für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzung des gewünschten Masterstudienganges herangezogen werden soll.

Kann ich mich auch für einen Masterstudiengang bewerben, obwohl ich das Bachelorstudium noch nicht beendet habe?

Ja. Die Überprüfung der fachlichen Vorbildung durch die Fakultät erfolgt anhand der  mit der Bewerbung hochgeladenen Dokumente (zum Beispiel aktueller Notenspiegel, Transcript of Records, Modulhandbuch und so weiter). Sie müssen sich auf eine MZB festlegen. Unter dem Dokumenttyp „Sonstige Leistungsnachweise“ können Sie weitere Nachweise, die für die Überprüfung der fachlichen Vorbildung relevant sind, hochladen.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen sein.

Wie erstelle ich einen Bewerberaccount?

Auskünfte hierzu können Sie der Klickanleitung zur Registrierung im Downloadbereich dieser Webseite entnehmen.

Ich habe die Zugangsdaten zu meinem Bewerberaccount vergessen – was nun?

Auskünfte hierzu können Sie der Klickanleitung zur Registrierung im Downloadbereich dieser Webseite entnehmen.

Wie kann ich eine eingereichte Bewerbung zurückziehen?

Loggen Sie sich hierzu bitte in den Selfservice ein und klicken Sie auf „Aktionen“ in der Übersicht „Meine Bewerbungen“. Wählen Sie anschließend die Bewerbung aus, die Sie zurückziehen möchten.

Welche Dokumente muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Die für die Bewerbung oder für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Bewerbungswizard angezeigt. Teilweise sind Dokumente verpflichtend für die Bewerbung, das heißt dass Sie die Bewerbung erst absenden können, wenn die Dokumente hochgeladen wurden.

Über den Selfservice haben Sie die Möglichkeit, nach dem Absenden der Bewerbung noch Dokumente bis zum Ende der Bewerbungsfrist beziehungsweise der Einschreibungsfrist unter der Beachtung der jeweiligen Fristen hochzuladen.

Welches Format müssen die Dokumente haben und kann ich mehrere Dokumente hochladen?

An der RWTH Aachen fordern wir die Dokumente im PDF-Format. Sofern Sie mehrere Dokumente hochladen möchten, müssen Sie diese in vorher zu einem PDF-Dokument zusammenführen. Eine Zip-Datei wird nicht akzeptiert.

Kann ich Änderungen an einer eingereichten Bewerbung vornehmen?

Nachträgliche Änderungen, die nicht das Hochladen der Dokumente oder das Zurückziehen der Bewerbung betreffen, können nur über die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vorgenommen werden. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail mit der Antragsnummer und der gewünschten Änderung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist beziehungsweise Nachreichfrist an die E-Mail Adresse .