Einschreibung Bachelor höheres Fachsemester

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Melanie Taschbach

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Die Einschreibung in ein höheres Fachsemester eines zulassungsfreien Bachelorstudienganges erfolgt genauso wie die Einschreibung in das erste Fachsemester.

Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?

Durch die Eidesstattliche Versicherung versichern Sie an Eides Statt, dass Sie keinen Studiengang beziehungsweise kein Studienfach an der RWTH Aachen oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden haben beziehungsweise dass Sie zu keiner erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden können. Eine Unbedenklichkeitserklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung ist Voraussetzung bei jeder Einschreibung in einen Bachelor- , Staatsexamen- oder Masterstudiengang.

Bei einer falschen Versicherung an Eides statt drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wann benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung angeben, einen Studiengang beziehungsweise ein Studienfach an der RWTH Aachen oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden zu haben beziehungsweise zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden können beziehungsweise den Prüfungsanspruch in dem gewählten Studiengang beziehungsweise Studienfach an der RWTH endgültig nicht verloren haben.

Das Formular für die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann im Selfservice mit der Eidesstattlichen Versicherung per Download abgerufen werden. Neben der Eidesstattlichen Versicherung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung in diesem Fall Einschreibungsvoraussetzung.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wozu dient sie?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt bei einem Fachwechsel oder einer Wiedereinschreibung in einen anderen Studiengang eindeutig sicher, dass sie weiterhin den Prüfungsanspruch besitzen. Haben Sie im vorherigen Studienverlauf eine Prüfung endgültig nicht bestanden, kann dies bedeuten, dass Sie auch in einem weiteren Studiengang keinen Prüfungsanspruch mehr haben. Dies ist vor allem der Fall, wenn in Ihrem neuen Studiengang genau diese oder eine gleichwertige Prüfung wieder vorkommt.

Wie beantrage ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bitte laden Sie das Formular als dem Selfervice runter und wenden Sie sich mit den nachfolgenden Nachweisen an die Fachstudienberatung der RWTH Aachen. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bis zu 10 Werktage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Fachstudienberatung Ihres Studiengangs beziehungsweise Ihres Studienfaches in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass bei Lehramtsstudiengängen die Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem einzelnen Studienfach erforderlich ist.

 
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Anleitungsvideo zur Online-Einschreibung
 

Fristen

Bei der Einschreibung in das höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudienganges beachten Sie bitte zusätzlich die im Zulassungsbescheid genannte Frist zur Einschreibung.

Sollten Sie sich in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang einschreiben, beachten Sie bitte die aktuellen Einschreibefristen.

Haben Sie noch Fragen? Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt das Studierendensekretariat.