Einschreibung Master höheres Fachsemester
Ihr Master ist im höheren Fachsemester zulassungsfrei
Die anbietende Fakultät hat die Anzahl der Studienplätze in den höheren Fachsemestern nicht beschränkt und kann somit allen Studieninteressierten einen Platz anbieten, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und durch den Prüfungsausschuss in das gewünschte Fachsemester eingestuft werden.
Bewerbungsfrist in höheren Fachsemestern in zulassungsfreien Studiengängen
Ab dem Sommersemester 2018 ist auch in höheren Fachsemestern in zulassungsfreien Studiengängen eine Bewerbung über RWTHonline erforderlich. Diese Bewerbung ist erforderlich, damit auch in höheren Semestern eine Überprüfung der formalen und fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfolgen kann. Bei Vorliegen der formalen und fachlichen Zugangsvoraussetzungen wird ein Zulassungsbescheid (gegebenenfalls mit der Erteilung von Auflagen) erteilt, und die Einschreibung kann über RWTHonline vorgenommen werden.
Eine Bewerbung auf einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester eines zulassungsfreien Masterstudienganges muss für ein Sommersemester bis zum 15. Januar und für ein Wintersemester bis zum 15. Juli eingegangen sein.
Im Falle der Zulassung müssen Sie den Einschreibungsunterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beifügen. Damit wird bestätigt, dass aus fachlicher Sicht keinerlei Einwände bestehen, dass Sie das Studium an der RWTH Aachen aufnehmen und dass Sie in diesem Studiengang einen Prüfungsanspruch an der RWTH Aachen besitzen.
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung und Einstufungsbestätigung beim zuständigen Prüfungsausschuss, also dem Prüfungsausschuss des Studiengangs, in das Sie hier einsteigen wollen. Hier erhalten Sie ein Muster für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ihr Master ist im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt
War Ihre Bewerbung erfolgreich, können Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist einschreiben.
Im Falle der Zulassung müssen auch Sie den Einschreibungsunterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beifügen. Damit wird bestätigt, dass aus fachlicher Sicht keinerlei Einwände bestehen, dass Sie das Studium an der RWTH Aachen aufnehmen und dass Sie in diesem Studiengang einen Prüfungsanspruch an der RWTH Aachen besitzen.
Haben Sie noch Fragen? Rechtsverbindliche Auskunft zur Einschreibung erteilt das Studierendensekretariat.