Unbedenklichkeitsbescheinigung
Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?
Durch die Eidesstattliche Versicherung versichern Sie, dass Sie keinen Studiengang beziehungsweise Studienfach endgültig nicht bestanden haben oder zu keiner erforderlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden können. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dann vorlegen, sollten Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung angeben, dass Sie ein Studiengang beziehungsweise ein Studienfach nicht bestanden haben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie beim Prüfungsausschuss.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dann vorlegen, sollten Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung angeben, dass Sie ein Studiengang beziehungsweise ein Studienfach endgültig nicht bestanden haben oder zu einer erforderlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden können.
Die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung ist Voraussetzung bei jeder Einschreibung in einen Bachelor- , Staatsexamen- oder Masterstudiengang. Bitte beachten Sie, dass die Eidesstattliche Versicherung nicht digital unterschrieben werden darf. Bitte drucken Sie das Dokument daher aus, unterschreiben es handschriftlich und laden das Dokument anschließend eingescannt in RWTHonline hoch.
Bei einer falschen Versicherung an Eides statt drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wann benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung angeben, einen Studiengang beziehungsweise ein Studienfach an der RWTH Aachen oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden zu haben beziehungsweise zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden können beziehungsweise den Prüfungsanspruch in dem gewählten Studiengang beziehungsweise Studienfach an der RWTH endgültig nicht verloren haben.
Das Formular für die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann im Selfservice mit der Eidesstattlichen Versicherung per Download abgerufen werden. Neben der Eidesstattlichen Versicherung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung in diesem Fall Einschreibungsvoraussetzung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie beim Prüfungsausschuss ihres neuen Studiengangs.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wozu dient sie?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt bei einem Fachwechsel oder einer Wiedereinschreibung in einen anderen Studiengang eindeutig sicher, dass sie weiterhin den Prüfungsanspruch besitzen. Haben Sie im vorherigen Studienverlauf eine Prüfung endgültig nicht bestanden, kann dies bedeuten, dass Sie auch in einem weiteren Studiengang keinen Prüfungsanspruch mehr haben. Dies ist vor allem der Fall, wenn in Ihrem neuen Studiengang genau diese oder eine gleichwertige Prüfung wieder vorkommt.
Wie beantrage ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Bitte laden Sie das Formular aus dem Selfservice runter und wenden Sie sich mit den nachfolgenden Nachweisen an die Fachstudienberatung der RWTH Aachen. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit der Fachstudienberatung Ihres Studiengangs beziehungsweise Ihres Studienfaches in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass bei Lehramtsstudiengängen die Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem einzelnen Studienfach erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht für Studierende gelten, die künftig einen Studiengang außerhalb der RWTH Aachen studieren möchten.