NEU! Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren
Studentische Krankenversicherung
Jede Person, die an der RWTH Aachen studiert, ist verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten.
Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Promotionsstudierende (s. Frage 9), Teilnehmerinnen und Teilnehmer an studienvorbereitenden Deutschkursen und am Projekt „Guter Studienstart“ sowie Studierende ab dem 30. Lebensjahr (s. Frage 10).
Seit dem 1. Januar 2022 gilt an der RWTH Aachen das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Studierende melden einer gesetzlichen Krankenkasse, an welcher Universität sie studieren und die Krankenkasse meldet diese Daten dann elektronisch an die RWTH.
Häufig gestellte Fragen zur Studentischen Krankenversicherung
1. Was ändert sich?
Bis einschließlich Wintersemester 2021/22 mussten Studierende zur Einschreibung an der RWTH Aachen ein Dokument der Krankenversicherung (Versicherungsbescheinigung beziehungsweise Bescheinigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht) einreichen, welches die gesetzlichen Krankenversicherungen in Papierform ausgestellt hatten. Die Information aus diesen Bescheinigungen wird den Hochschulen seit dem 1. Januar 2022 von der Krankenversicherung nur noch digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten von der Krankenversicherung keine Bescheinigungen mehr und können diese folglich auch nicht mehr in RWTHonline hochladen.
Wenn Sie an der RWTH Aachen eingeschrieben werden möchten, wenden Sie sich bitte immer (das gilt auch für Personen, die bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben) an die von Ihnen gewählte deutsche gesetzliche Krankenversicherung beziehungsweise Krankenkasse, um Ihren persönlichen Versicherungsstatus zu klären beziehungsweise zu melden. Teilen Sie der Krankenversicherung immer mit, dass Sie an der RWTH Aachen studieren werden, damit die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Wahl der RWTH den Versicherungsstatus digital bestätigen kann.
Die Europäische Versichertenkarte, kurz EHIC, oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend.
Ohne die digitale Meldung Ihres Versicherungsstatus einer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
2. An welche Versicherung kann ich mich wenden?
Sie können sich grundsätzlich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um Ihren Versicherungsstatus feststellen zu lassen. Sollten Sie bereits eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, kontaktieren Sie bitte die Krankenkasse, bei der Sie sich versichert haben.
Auf folgender Webseite finden Sie eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen in Aachen, an die Sie sich wenden können. (Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.)
3. Ich bin gesetzlich versichert. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung per E-Mail. Geben Sie Ihre Versichertennummer an und bitten Sie um eine elektronische Meldung Ihrer Daten an die RWTH Aachen (Sendenummer: H0000784).
Ihre Versicherung wird nun eine entsprechende Meldung an die RWTH Aachen senden.
4. Ich bin noch nicht gesetzlich versichert. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich an die von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenversicherung per E-Mail und stellen Sie einen Mitgliedsantrag. Den Mitgliedsantrag stellen die meisten Krankenversicherungen zum Download auf ihren Internetseiten bereit.
Bitte teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der RWTH Aachen (Sendenummer: H0000784) studieren wollen. Sobald Sie versichert sind, wird Ihre Krankenkasse eine entsprechende Meldung an die RWTH Aachen senden.
5. Ich besitze eine private Versicherung. Wie gehe ich vor?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der von Ihnen frei gewählten gesetzlichen Krankenversicherung per E-Mail ein. Sie wird prüfen, ob Ihre private Versicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweist, damit Sie sich an der RWTH Aachen immatrikulieren können.
- eine Kopie der Versicherungsunterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung
- eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses (nur die Seite mit Ihren persönlichen Daten)
- Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
- Angabe der gewünschten Hochschule (RWTH Aachen, Sendenummer: H0000784)
- Studierende aus Nicht-EU/EWR-Ländern müssen zusätzlich einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht einreichen. (Bitte lassen Sie sich den Antrag von der gewählten Versicherung zuschicken.)
Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf der Seite Versicherung für Studierende.
Die von Ihnen gewählte gesetzliche Versicherung wird Sie entsprechend informieren. Sollte der Versicherungsschutz nicht ausreichen, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Versicherung in Deutschland versichern (siehe Punkt 1).
6. Ich besitze eine EHIC / GHIC / AT 11. Wie gehe ich vor?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der von Ihnen frei gewählten gesetzlichen Krankenversicherung per E-Mail ein:
- eine Kopie Ihrer Europäischen Versichertenkarte (EHIC) / Globalen Versichertenkarte (GHIC) / Anspruchsbescheinigung AT 11 (sie sollte nach Möglichkeit für das gesamte 1. Semester gültig sein)
- eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
- Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
- Angabe der gewünschten Hochschule (RWTH Aachen, Sendenummer: H0000784)
Ihre Krankenkasse wird nun eine Meldung an die RWTH Aachen übermitteln, dass Sie die Versicherungspflicht erfüllen.
Sollten Sie in Deutschland neben dem Studium arbeiten wollen (Minijob, Studierendenjob, Selbstständigkeit etc.) ist Ihre EHIC nicht ausreichend. In diesem Falle müssen Sie sich gesetzlich in Deutschland versichern (siehe Punkt 1).
7. Ich besitze eine Reiseversicherung / Travel Insurance. Wie gehe ich vor?
Eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) bietet keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland und wird als Versicherungsnachweis nicht akzeptiert.
Eine Reisekrankenversicherung gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland, solange das Semester noch nicht begonnen hat.
Sie müssen eine gesetzliche Versicherung (siehe Punkt 1.) oder eine private Versicherung (siehe Punkt 3.) abschließen.
8. Ich bin ein Austauschstudierender. Wie gehe ich vor?
Sollten Sie bereits eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung haben, gehen Sie vor wie unter Punkt 1 beschrieben.
Sollten Sie eine private Krankenversicherung haben (egal ob aus Deutschland oder aus dem Ausland), gehen Sie wie unter Punkt 3 beschrieben vor.
Sollten Sie eine EHIC, eine GHIC oder ein AT-11-Bescheinigung haben, gehen Sie wie unter Punkt 4 beschrieben vor.
9. Ich bin ein Promotionsstudierender. Wie gehe ich vor?
Als Promotionsstudierender sind Sie vom Nachweis Ihres Krankenversicherungsstatus befreit. Für eine Einschreibung müssen sie sich weder an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden noch müssen Sie Ihren Krankenversicherungsstatus der RWTH Aachen anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn Sie als Promotionsstudierender an einer Universität außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind und einen zeitlich befristeten Aufenthalt an der RWTH Aachen im Rahmen Ihrer Promotion absolvieren (Sandwich PhD).
Unabhängig von der Einschreibung empfehlen wie Ihnen jedoch eindringlich, Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen und sich über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland beraten zu lassen. Heilungskosten können in Deutschland sehr hoch sein und ohne ausreichenden Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten!
10. Ich bin bereits 30 Jahre alt oder älter. Wie gehe ich vor?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der von Ihnen frei gewählten gesetzlichen Krankenversicherung per E-Mail ein. Sie wird dann der RWTH Aachen melden, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind, damit Sie sich immatrikulieren können.
- eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses (nur die Seite mit Ihren persönlichen Daten)
- Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
- Angabe der gewünschten Hochschule (RWTH Aachen, Sendenummer: H0000784)