Finanzierung
Arbeitsbedingungen für Internationale Studierende
Jeder internationalen Studentin und jedem internationalen Studenten ist es erlaubt, während des Semesters oder der Semesterferien insgesamt vier Monate ohne Arbeitserlaubnis in der Privatwirtschaft zu arbeiten. Diese vier Monate können in 120 volle Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage, das heißt mit bis zu vier Arbeitsstunden pro Tag, eingeteilt werden. Dieser Vermerk steht in der Aufenthaltserlaubnis.
Arbeiten während des Semesters
Während des Semesters dürfen nicht mehr als 19 Stunden pro Woche gearbeitet werden. In den Semesterferien kann Vollzeit gearbeitet werden, allerdings nicht mehr als 13 Wochen zusammenhängend. Zum Beispiel: Ein Student bekommt einen Job in einem Restaurant. Er soll 19 Stunden pro Woche arbeiten. Entsprechend der obigen Vorschrift ist es dem Studenten erlaubt, 48 Wochen innerhalb dieses Jahres zu arbeiten. Die Zahl der Arbeitstage sollte vom Arbeitgeber registriert werden, um Schwierigkeiten mit der Einwanderungsbehörde zu vermeiden.
Für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft an der RWTH Aachen gilt die Einschränkung auf 120 ganze oder 240 halbe Tage nicht. Als Hiwi, also als studentische Hilfskraft, an der Hochschule darf man das ganze Jahr über regelmäßig bis zu 19 Stunden pro Woche arbeiten.
Angebote für Hiwi-Jobs finden Sie an den Schwarzen Brettern der Fakultäten und in der Jobbörse der RWTH Aachen oder bei Stellenangeboten externer Anbieterinnen und Anbieter.
Deutschkurs & Studienkolleg
Bei Studierenden im Deutschkurs und im Studienkolleg wird die arbeitserlaubnisfreie Tätigkeit auf die Ferien eingeschränkt. Ein entsprechender Vermerk findet sich im Visum.
Praxissemester & Praktika
Praktika oder Praxissemester, die verpflichtend für Ihr Studium sind, werden als Teil Ihrer Ausbildung betrachtet und sind keine Erwerbstätigkeiten. Somit wird dafür keine Arbeitserlaubnis benötigt.
Wegen der Vermittlung eines Jobs in der Privatwirtschaft wenden Sie sich am besten an die Agentur für Arbeit Aachen.
Bitte beachten Sie: Für eine Arbeitsaufnahme ist eine LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)/Identifikationsnummer erforderlich. Seit 2013 wird die ELStAM elektronisch für alle Arbeitnehmer mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt. Informationen dazu finden Sie unter ELStAM.
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Beratung suchen
Da gerade für Ausländerinnen und Ausländer einige wichtige Punkte beachtet werden müssen, lassen Sie sich unbedingt zunächst im International Office beraten.
Stipendien und Beihilfen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im Wintersemester 2011 die Studiengebühren abgeschafft, sodass jeder Studierender lediglich einen Sozialbeitrag an die Hochschulen zahlen muss. Für Ausländerinnen und Ausländer ist es leider sehr schwierig, ein Stipendium von deutscher Seite zur Deckung des Lebensunterhaltes zu bekommen.
Im Gegensatz zu Stipendien, die in der Regel über eine längere Zeit gewährt werden, sind Beihilfen für kurzfristige Notlagen gedacht. Während Stipendien meist an überdurchschnittlich qualifizierte Studierende vergeben werden, steht bei der Vergabe von Beihilfen der Aspekt der sozialen Bedürftigkeit im Vordergrund.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bedürftige deutsche Studierende haben Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ausländische und staatenlose Studierende können Sie nur dann eine entsprechende Förderung erhalten, wenn Sie mindestens eine der vier folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen als asylberechtigt anerkannt worden sein.
- Ein Elternteil oder Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Zumindest ein Elternteil muss mindestens die drei letzten Jahre in Deutschland gearbeitet haben und weiterhin tätig sein.
- Sie selbst müssen mindestens die letzten fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben.
Falls Sie berechtigt sind, können Sie Ihren Antrag beim BAföG-Amt stellen. Wenn Sie im Fachstudium studieren, stellen Sie diesen beim Studierendenwerk Aachen. Wenn Sie im Studienkolleg, im Deutschkurs oder asylberechtigt sind, stellen Sie Ihren BAFöG-Antrag beim Jugendamt der Stadt.
Sonstige Stipendien
Generell sind die Aussichten, ein Stipendium von deutscher Seite zu erhalten, äußerst gering. Wenn Sie noch im Deutschkurs oder im Studienkolleg sind, ist eine Bewerbung in der Regel völlig aussichtslos. Auch an BewerberInnen, die sich noch im Grundstudium befinden, werden in aller Regel keine Stipendien vergeben. Erst wenn Sie die Zwischenprüfung oder den Bachelor abgeschlossen beziehungsweise nahezu abgeschlossen haben, kann eine Bewerbung sinnvoll sein. Nähere Informationen finden Sie in der Übersicht unter Stipendien und Fördermöglichkeiten.
Beihilfen
Dem Akademischen Auslandsamt stehen leider keine Geldmittel für Beihilfen an bedürftige ausländische Studierende zur Verfügung. Zur Linderung von kurzfristigen finanziellen Notlagen gibt es jedoch einen kleinen studentischen Hilfsfonds. Anträge auf Gewährung dieser Beihilfen, die von einem studentischen Ausschuss vergeben werden, können ausländische Studierende beim International Office stellen. Bitte informieren Sie sich dazu über Stipendien und Fördermöglichkeiten. Sie können auch zuvor mit dem Ausländerreferat oder dem Sozialreferat des AStA sprechen. In Einzelfällen ist eventuell auch eine Hilfe durch die Evangelische Studentengemeinde oder die Katholische Hochschulgemeinde möglich.