Beantragung eines Einreisevisums
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Visum zur Einreise nach Deutschland
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Beantragung eines Visums für die Einreise nach Deutschland.
Bei individuellen Fragen oder für weitere verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Deutschland?
Sie benötigen in der Regel ein Einreisevisum, wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines sogenannten Drittstaats besitzen. Von der Visumspflicht befreit sind Staatsangehörige der EU-Staaten, des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sowie weitere Staaten, mit denen ein besonderes Abkommen besteht. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts können Sie überprüfen, ob Sie ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen oder ohne Visum einreisen dürfen.
Wichtig: Auch Personen, die die Staatsbürgerschaft eines Drittstaats besitzen, die eine visafreie Einreise ermöglicht, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben.
Wo kann ich ein Einreisevisum beantragen?
Zur Beantragung eines Einreisevisums wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Generalkonsulat), in deren Amtsbezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Schauen Sie in der Liste der deutschen Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes nach.
Welche Art von Visum benötige ich?
Es ist dringend erforderlich, dass Sie das Visum für den korrekten Zweck beantragen, weil der Aufenthaltsgrund in der Regel im Nachhinein nicht mehr umgewandelt werden kann und ein falsches Visum (zum Beispiel zu touristischen Zwecken) zur Ausreise zwingt. Bei Unsicherheiten hilft der Visa-Navigator.
Wenn Sie in Deutschland an einer Hochschule studieren (Degree oder Austausch), eine Bachelor- beziehungsweise Masterarbeit schreiben oder im Rahmen des Studiums an einem Forschungsprojekt beziehungsweise Praktikum teilnehmen möchten, benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken. Ausführliche Informationen für internationale Studieninteressierte zur Beantragung eines Visums erhalten Sie auf der Webseite des BAMF Study in Germany.
Für PhDs, Postdocs, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler ist in der Regel das Visum zu Forschungszwecken am besten geeignet. Aber auch andere Visumarten kommen in Frage. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland und in dem Dokument Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftlerinnenund Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten.
Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung eines Visums zu Studienzwecken?
Das Formular für die Beantragung eines Visums erhalten Sie von der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachversion. Die Auslandsvertretung wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, die vor allem den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen, in der Regel unter anderem:
- Ihren Reisepass – achten Sie darauf, dass dieser längerfristig gültig ist!
- Nachweis über Krankenversicherung für die Einreise
- Finanzierungsnachweis über circa 11.208 Euro pro Jahr oder 934 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2023), zum Beispiel eine Stipendienbewilligung, Nachweis über ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder eine Verpflichtungserklärung Ihrer Eltern beziehungsweise einer anderen Person im Zusammenhang mit einem Nachweis über das Einkommen beziehungsweise Vermögen
- Zulassungsbescheid der Hochschule oder gegebenenfalls Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs
- Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse
- Nachweis über bisherige Studienleistungen und/oder die Hochschulzugangsberechtigung
Wann soll ich mein Visum beantragen?
Das Visumsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich so früh wie möglich um die Antragsstellung und die Terminvereinbarung bei der Auslandsvertretung zu kümmern.
Achten Sie darauf, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um keine Zeit durch Nachforderungen von Dokumenten zu verlieren.
Ich habe ein gültiges Visum (für Studien- oder Forschungszwecke) für ein anderes europäisches Land. Brauche ich ein neues Visum für Deutschland?
Studierende und Forschende aus dem nicht-europäischen Ausland (Drittstaatsangehörige), die bereits in einem anderen EU-Staat einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums beziehungsweise der Forschung besitzen, können unter Umständen in Rahmen des REST-Verfahrens von der Visumspflicht befreit werden, wenn Sie im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes (wie zum Beispiel ERASMUS+) einen kurzen Auslandsaufenthalt an einer deutschen Hochschule absolvieren möchten.
Weiterführende Information zu den erleichterten Mobilitätsregelungen innerhalb der EU im Rahmen der REST-Richtlinie finden Sie auf der FAQ-Seite des BAMF zum Thema REST.
Für einen längerfristigen Aufenthalt (von sechs oder mehr Monaten) muss in jedem Fall ein nationales Visum für Deutschland beantragt werden. Die Beantragung kann im Land Ihres aktuellen Wohnsitzes oder im Heimatland erfolgen.
Kann meine Familie auch nach Deutschland einreisen?
Für Familienmitglieder von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz oder aus Drittstaaten mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland einzureisen. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder auf der Webseite des BAMF zum Thema Familiennachzug, ob und welches Visum Ihre Familienmitglieder beantragen müssen.
Darf ich mit meinem Einreisevisum auch andere Länder besuchen?
Wenn Sie ein Visum mit Visumetikett „gültig für Schengener-Staaten“ (nationales Visum-D) besitzen, können Sie sich bis zu 90 Tage in den Schengener Staaten frei bewegen.
Externe Links
- Study in Germany – Informationen des BAMF für internationale Studieninteressierte
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Informationen des Auswärtigen Amtes zur Visumbeantragung
- Informationen des BAMF zu Einreisebestimmungen für Deutschland
- Informationen zu Einreisebeschränkungen in Zusammenhang mit COVID-19
- Informationen des BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine
- Informationen des Auswärtigen Amtes zur Einreise aus der Ukraine