Studienverlaufsbescheinigungen

  vier Studierende sitzen mit Lernmaterialien am Tisch Urheberrecht: © Martin Braun

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Dominika Dudzik

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Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird in manchen Fällen eine sogenannte Studienverlaufsbescheinigung und/oder Study Progress Assessment (SPA) vom Ausländeramt verlangt. Allgemeine Information über den Zweck und zur Beantragung dieser Bescheinigungen finden Sie hier:

Was ist eine Studienverlaufsbescheinigung/ Study Progress Assessment (SPA)?

Eine Studienverlaufsbescheinigung ist eine detaillierte aktuelle Bescheinigung über die Studienleistungen und eine Prognose über den weiteren Studienverlauf, die von der Fachstudienberatung ausgestellt wird. Die Fachstudienberatung gibt hier eine fachliche Einschätzung ab. Der SPA ist eine zusätzliche Bescheinigung, die nach einem vertrauensvollen Gespräch mit einer Mitarbeiterin des International Office über die Gesamtsituation der/des Studierenden erstellt wird. Ob dies zusätzlich notwendig ist, entscheidet die Fachstudienberaterin oder der Fachstudienberater.

In welchen Fällen muss ich eine Studienverlaufsbescheinigung beim Ausländeramt einreichen?

Falls Sie zum Zeitpunkt der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Regelzeit des Studiums überschritten haben oder voraussichtlich überschreiten werden, kann das Ausländeramt Sie dazu auffordern, eine Studienverlaufsbescheinigung vorzulegen. Bei einem Fach- oder Hochschulwechsel nach dem dritten Semester wird in der Regel auch eine Studienverlaufsbescheinigung geplant.

Wie erfolgt die Ausstellung einer Studienverlaufsbescheinigung?

Wenn Sie eine Studienverlaufsbescheinigung benötigen, kontaktieren Sie frühzeitig bitte Ihre Fachstudienberatung.

Welche Dokumente benötige ich für die Ausstellung?

Jede Fakultät hat ihre eigenen Voraussetzungen. Sie sollten Ihrer Fachstudienberatung die Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf, Ihren Kontoauszug (aus RWTHOnline oder vom Zentralen Prüfungsamt), Teilnahmescheine und Leistungsnachweise zukommen lassen. Wichtig für die Fachstudienberatung ist auch, wann Ihr Aufenthaltstitel abläuft. Die editierbare Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf wird dann ausgefüllt. Für den Fall, dass ihr PDF-Reader die zuvor verlinkte Datei nicht öffnen kann, finden Sie sie hier zum Ausdrucken verlinkt. Legen Sie dieses Dokument der Ausländerbehörde vor. Sie sollten die Gründe für Ihre Verlängerung (z.B. Krankheit, psychische Probleme, familiäre Notfälle usw.) belegen.

Warum prüft das Ausländeramt meine Studienleistungen?

Da der Aufenthaltstitel an das Studium gebunden ist, prüft das Ausländeramt regelmäßig, ob der Zweck weiterhin verfolgt wird.

Wie oft kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden?

Die Aufenthaltserlaubnis kann auch verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht wurde, aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann. Auch, wenn Ihre Studienzeit weit überschritten wird, kann der Aufenthalt verlängert werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Ausländeramtes. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig und proaktiv um die Verlängerung kümmern und Nachweise/Gründe vorlegen, dass das Studienziel weiterhin verfolgt wird.

Was kann ich tun, wenn ich während des Studiums in Schwierigkeiten geraten?

Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote für Studierende der RWTH: Bei Zweifeln oder Ängsten rund um das Studium bietet die Zentrale Studienberatung Sprechstunden und Seminare zu den Themen Prüfungsangst, Studienzweifel oder Neuorientierung an. Außerdem wird dort auch eine psychologische Beratung angeboten. Bitte suchen Sie rechtzeitig nach Unterstützung, damit Sie sich keine aufenthaltsrechtlichen Sorgen machen müssen und sich voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren können.

Wann muss ich das International Office kontaktieren?

Vereinbaren Sie bitte nur dann einen Termin beim International Office zwecks Ausstellung des Study Progress Assessments (SPA), wenn die Fachstudienberater auf dem Formular „Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf“ auf Seite 4 Punkt 4.5 „Ja“ angekreuzt haben. Bitte bringen Sie zu diesem Termin ebenfalls alle Nachweise über Ihre Leistungen an der RWTH sowie die von der Fachstudienberatung ausgefüllte Bescheinigung mit.