Um ein persönlichen Termin bei der Außenstelle des Ausländeramts im SuperC oder bei der Hauptstelle des Ausländeramtes anzufragen, verwenden Sie bitte ausschließlich das Online-Termin-Tool der StädteRegion Aachen!
Studienverlaufsbescheinigungen
Kontakt
Telefon
- work
- +49 241 80 90661
- E-Mail schreiben
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht wurde. Diese Voraussetzung wird in einigen Fällen und ab einer gewissen Studiendauer vom Ausländeramt überprüft.
Beantragen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis immer mindestens sechs Wochen vor dem Ablauf, damit Ihnen genügend Zeit zur Ausstellung aller Arten von Bescheinigungen zur Verfügung steht, die das Ausländeramt in bestimmten Situationen von Ihnen verlangen kann.
Sie müssen mit dem Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts bestimmte Bescheinigung vorlegen, wenn Sie
- bei der Beantragung der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Regelstudienzeit überschritten haben oder
- nach dem dritten Semester noch einen Fach- oder Hochschulwechsel vornehmen
Zu diesen Bescheinigungen gehören:
- Eine Studienverlaufsbescheinigung der Fachstudienberatung
- und/oder eine Bescheinigung des International Office
- und/oder eine Bescheinigung des betreuenden Hochschullehrers
Ausstellung der Studienverlaufsbescheinigung
Wenn Sie eine solche Studienverlaufsbescheinigung benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Stellen Sie diese Dokumente zusammen:
- Vordiplomzeugnis/Zwischenprüfungszeugnisse
- Notenspiegel (aus RWTHOnline oder vom Zentralen Prüfungsamt)
- Teilnahmescheine und Leistungsnachweise, weil die Fachstudienberaterinnen und -berater meist keinen direkten Zugriff auf Ihre Studienergebnisse haben.
- Vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Fachstudienberatung frühzeitig einen Termin und legen Sie dort die erwähnten Unterlagen vor. Die Fachstudienberatung füllt dann die Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf für Sie aus. Für den Fall, dass ihr PDF-Reader die zuvor verlinkte editierbare Datei nicht öffnen können kann, finden Sie die Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf hier zum Ausdrucken verlinkt. Legen Sie dieses Dokument der Ausländerbehörde vor.
- Vereinbaren Sie bitte nur dann einen Termin beim International Office zwecks Ausstellung des Study Progress Assessments (SPA), wenn die Fachstudienberater auf dem Formular „Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf“ auf Seite 4 Punkt 4.5 „Ja“ angekreuzt haben. Bitte bringen Sie zu diesem Termin ebenfalls alle Nachweise über Ihre Leistungen an der RWTH sowie die von der Fachstudienberatung ausgefüllte Bescheinigung mit.