Auto & Führerschein
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Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen, müssen Sie einen gültigen Führerschein besitzen. Das kann der im Heimatland ausgestellte Führerschein mit deutscher Übersetzung sein. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Stelle angefertigt sein. Eine anerkannte Stelle kann eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer sein, eine diplomatische Vertretung oder zum Beispiel ein Automobilclub. Ein im Heimatland ausgestellter Internationaler Führerschein ist ebenfalls gültig, auch ohne Übersetzung.
Umschreibung von Führerscheinen aus EU/EWR Staaten
Wenn Sie aus einem EU- oder EWR-Staat kommen und einen gültigen Führerschein haben, dürfen Sie damit in Deutschland ein Fahrzeug führen und müssen keinen deutschen Führerschein beantragen. Sobald Ihr Führerschein nicht mehr gültig ist, müssten Sie einen deutschen beantragen.
Tipp: Es besteht keine Fahrberechtigung bei Inhaberinnen und Inhabern, die zum Zeitpunkt der Erteilung der EU/EWR-Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schülerin beziehungsweise Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 FeV die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben.
Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten
Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt Ihre Fahrerlaubnis ab Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland nur noch sechs Monate. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf dieser sechsmonatigen Frist die Ausstellung eines deutschen Führerscheins. In vielen Fällen werden Sie dafür in der Fahrschule theoretische und praktische Prüfungen ablegen müssen. Dazu wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt für die Städteregion Aachen.
Studierende können einen RWTH-Parkausweis erwerben. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Parken an der RWTH Aachen.