Soziales & Rechtsberatung

  Drei Frauen im Gespräch Urheberrecht: © Martin Braun  

Sozialhilfe für Internationale?

Für Studierende besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz. Nach dem Ausländergesetz kann eine Ausländerin oder ein Ausländer die Aufenthaltsgenehmigung verlieren und ausgewiesen werden, wenn sie oder er den Lebensunterhalt für sich und die Angehörigen auf Dauer nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestreiten kann.

 

Rechtsberatungshilfe

Nach dem Beratungshilfegesetz wird denjenigen eine kostenlose Beratungshilfe gewährt, die aus eigenen Mitteln die Kosten für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Das monatliche Nettoeinkommen ist hierfür Bemessungsgrundlage.

Als Ausländerin oder Ausländer haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine solche kostenlose Beratung, allerdings muss der Beratungsgegenstand eine Rechtsbeziehung innerhalb Deutschlands betreffen.

Beratungshilfe wird im Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht gewährt. Keine kostenlose Rechtsberatung erhält man im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.

Die Rechtsberatungsstelle des jeweiligen Amts- oder Landgerichts stellt einen Berechtigungsschein für eine Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt aus. Die Beratung kostet dann eine geringe Schutzgebühr.

Rechtsberatung für Studierende

Für Studierende der RWTH besteht beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Die vorherige Festlegung eines Termins im AStA-Sozialreferat ist erforderlich. Hierzu müssen Sie Ihren Studierendenausweis vorlegen. Während des Semesters beträgt die Wartezeit meist ein bis zwei Wochen.