Losverfahren für Internationale

 

Die RWTH Aachen führt ein Losverfahren zur Verteilung von Studienplätzen immer dann durch, wenn nach Abschluss der Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die durch einen Numerus Clausus beschränkt sind, Studienplätze nicht angenommen wurden. Am Losverfahren können sich auch internationale Bewerberinnen und Bewerber aus allen Ländern der Welt beteiligen. Es gibt aber einige Dinge, die Sie bei Ihrer Bewerbung beachten müssen:

 

Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie auch, dass das Los nur für den angegebenen Studiengang und das angegebene Semester gilt. Sollten Sie per Los ein Studienplatzangebot für ein höheres Semester erhalten, in das Sie aber aufgrund unzureichender bisheriger akademischer Leistungen nicht eingestuft werden können, kann Ihnen nicht die Einschreibung in ein niedrigeres Semester gewährt werden.

 

Wenn Sie durch ein Los ein Studienplatzangebot erhalten, müssen Sie in der Lage sein, innerhalb kurzer Zeit den Studienplatz anzutreten. Wenn Sie erst ein Visum beantragen müssen und dafür längere Zeit benötigen, ist die Abgabe eines Loses für Sie nicht geeignet. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die RWTH Sie weder bei der Beantragung eines Visums noch bei einer Beschleunigung der Vergabe des Visums unterstützen kann.

Notwendige Dokumente

Das Studienplatzangebot, das Sie erhalten, wenn Sie bei der Verlosung erfolgreich waren, bedeutet nicht, dass Sie den Studienplatz auf jeden Fall schon erhalten haben. Bei der Einschreibung wird geprüft, ob Sie alle nach Prüfungsordnung, Einschreibungsordnung und Zulassungsrichtlinie erforderlichen Unterlagen vorweisen können.

Sie müssen auf jeden Fall über eine gültige Zugangsberechtigung für deutsche Universitäten, einen gültigen Sprachnachweis und die durch den jeweiligen Studiengang geforderten weiteren Dokumente verfügen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass eine Zulassung durch Los nicht von einem eventuell geforderten Test wie etwa TestAS, GRE oder ähnliche, entbindet.

Anforderungen vor der Teilnahme am Losverfahren klären

Wir empfehlen dringend, sich vor der Abgabe eines Loses über die Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiums zu informieren und sicherzustellen, dass Sie bei der Einschreibung die Anforderungen erfüllen können.

Sollten Sie geforderte Unterlagen nicht vorweisen können, muss Ihnen die Einschreibung verweigert werden. Das Los berechtigt in dem Fall nicht zur Aufnahme des gewünschten Studiums.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Losverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen für die spätere Einschreibung frühzeitig an die Abteilung Zugang und Soziales des International Office.