Diese Informationen gelten für Studieninteressierte mit einer deutschen Masterzugangsberechtigung.

Vergabe zulassungsbeschränkte Master

 

Schritt für Schritt zum Nachlesen

 

Schritt 1

Zunächst registrieren Sie sich in RWTHonline. Über die App „Bewerbungen“ können Sie eine oder mehrere Bewerbungen abgeben. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Bewerbungsfristen. Bis zum Ende der Nachreichfrist müssen alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen hochgeladen oder falls im Bewerbungswizard angegeben gegebenenfalls postalisch bzw. persönlich eingereicht werden.

Die Nachreichung von fehlenden Unterlagen ist zum Sommersemester bis zum 1. Februar eines jeden Jahres möglich. Zum Wintersemester können fehlende Unterlagen bis zum 1. August eines jeden Jahres nachgereicht werden. Bei der Bewerbungsfrist und der Nachreichfrist handelt es sich um Ausschlussfristen, das heißt eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Schritt 2

Im nächsten Schritt wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats überprüft, ob die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Sollten die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so erhalten Sie nach Ablauf der Bewerbungs- beziehungsweise Nachreichfrist einen Ausschlussbescheid.

Über den Selfservice in RWTHonline können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung einsehen und werden über noch fehlende Unterlagen informiert. Wir empfehlen Ihnen, vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar beziehungsweise Wintersemester: 15. Juli) und vor Ablauf der Nachreichfrist (Sommersemester: 1. Februar beziehungsweise Wintersemester: 1. August)  den Bearbeitungsstand regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine Unterlagen fehlen und Sie am Vergabeverfahren beteiligt werden.

Das Studierendensekretariat informiert nur über den Selfservice über fehlende Unterlagen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, den Bewerbungsstatus regelmäßig zu kontrollieren!

 

 

Schritt 3

Die Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen und damit die Entscheidung, ob Sie ohne beziehungsweise mit Auflagen zugelassen werden können, oder ob Sie abgelehnt werden müssen, obliegt ausschließlich den Prüfungsausschüssen der Fakultäten.

Schritt 4

Die Berechnung der vorläufigen Verfahrensnote erfolgt nach Paragraf 7 Absatz 4 der Satzung  der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen für das Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 3. Mai 2009 in der derzeit gültigen Fassung. Liegt bereits ein Nachweis über die endgültige Abschlussnote des Bachelorstudiengangs vor, wird diese bei der Bildung der Rangliste berücksichtigt.

Besonderheiten für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hat beschlossen, dass neben der vorläufigen Verfahrensnote beziehungsweise der Bachelornote zu 51 Prozent auch das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests (TM-WISO), zu 49 Prozent in das Auswahlverfahren mit einfließt. Die Teilnahme an dem TM-WISO Test wird dringend empfohlen, da das Testergebnis ansonsten mit null Punkten in das Auswahlverfahren eingeht.

Dies gilt jedoch nicht für Bewerber, die bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen haben. Hier gelten die Regelungen für Zweitstudienbewerber, das heißt es wird eine Messzahl aus der Abschlussnote des Master- beziehungsweise Diplomstudiums und der Begründung für das Zweitstudium gebildet. Eine Teilnahme an dem TM-WISO Test ist daher für Zweitstudienbewerber nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Terminen zur Verfügung steht, an diesen der oben genannte Test durchgeführt werden kann. Informieren Sie sich deswegen bitte frühzeitig über Fristen, Termine und Orte, an denen der Test angeboten wird unter www.tm-wiso.de.

Schritt 5

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden bis circa März für das Sommersemester beziehungsweise bis September für das Wintersemester im Selfservice zum Download bereitgestellt.

Einige für die Einschreibung erforderliche Unterlagen können Sie in RWTHonline hochladen, andere Dokumente müssen Sie persönlich im Studierendensekretariat einreichen oder per Post senden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Einschreibung bis zum Ende der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgt sein muss.