Losverfahren

 

Losverfahren im Wintersemester 2023/24

Wenn Sie sich an der RWTH Aachen nicht beworben haben, oder Ihnen Ihr Wunschstudienplatz durch hochschulSTART nicht zugewiesen wurde, haben Sie dennoch eine Chance auf einen Studienplatz, wenn Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist online für das Losverfahren bewerben. Das Losverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn nach den durchgeführten Verfahren noch letzte Plätze frei bleiben. Diese werden in einem Losverfahren einfach nach dem Glücksprinzip vergeben. Es zählen also weder Abiturdurchschnitt noch Wartezeit noch weitere Kriterien.

Die Bewerbung für das Losverfahren ist für Studieninteressierte jeder Nationalität offen. Bitte beachten Sie besondere Hinweise zum Losverfahren für Internationale.

Sie können sich hier auch bewerben, wenn Sie sich vorher für das Hauptverfahren gar nicht beworben haben oder Ihre Bewerbung für das Vergabeverfahren nicht freigeschaltet wurde. Wichtig ist allerdings, dass Sie die  Zugangsvoraussetzungen nach der Einschreibungsordnung der RWTH Aachen beziehungsweise der Richtlinie zur Zulassung von internationalen Studienbewerberinnen und Studienbewerben an der RWTH Aachen – bei außereuropäischen Bewerberinnen und Bewerbern – für die Einschreibung erfüllen müssen.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist für das Losverfahren werden die Zulassungsbescheide im Selfservice von RWTHonline bereit gestellt. Sie werden per E-Mail hierüber informiert. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.