Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

  Eine Allee in Aachen Urheberrecht: © RWTH Aachen

Sie besitzen oder mieten eine Wohnung oder ein Haus und möchten an RWTH-Studierende oder -Forschende (unter-)vermieten? Dann sind Sie hier richtig.

 

Die RWTH besitzt und verwaltet keine eigenen Wohnheime und kann Studierenden daher keine Unterkunft anbieten. Jedoch freuen wir uns über jedes Angebot, das wir an Wohnungssuchende weiterleiten können.

Es gibt in der Hochschullandschaft mehrere Stellen, an die Studierende sich wenden können, um sich nach verfügbaren Unterkunftsangeboten zu erkundigen. Sie können Ihre Anzeige über folgende Services veröffentlichen lassen oder einreichen:

 

Übersicht der Services

International Office der RWTH Aachen

Das International Office hat einen Wohnservice und den Vorteil, einen direkten Draht zur internationalen Kundschaft der RWTH zu haben. Dies betrifft sowohl internationale Studierende aus aller Welt, Austauschstudierende, internationale Forschende also auch RWTH Studierende, die selbst ins Ausland reisen möchten. Der Wohnservice führt ebenfalls eine Kartei, in der private Wohnungsangebote für internationale Studierende und Forschende aufgeführt werden. Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus gerne anmelden möchten, füllen Sie bitte das Formular für private Vermieter aus und schicken Sie es per .

My Home is your Castle

Sie studieren an der RWTH und machen bald ein Auslandssemester oder -jahr? Melden Sie sich doch für My Home is your Castle an! Das Projekt wurde vom International Office ins Leben gerufen um Outgoings die Rückkehr nach dem Auslandsaufenthalt zu vereinfachen und, um den Kontakt zwischen lokalen und ausländischen Studierenden zu fördern.

Wie funktioniert es? Sie melden über das beiliegende Formular Ihre freie Wohnung oder Ihr freies WG-Zimmer beim Wohnservice des International Office. Das International Office leitet Ihr Angebot an Studierende weiter, die bald in Aachen sein werden und für einen begrenzten Zeitraum eine Unterkunft suchen. Idealerweise finden Sie eine geeignete Untermieterin oder einen geeigneten Untermieter, die oder der genau für den Zeitraum an der RWTH studieren wird.

Sie haben den Vorteil, dass Sie nach Ihrer Rückkehr keine neue Wohnung finden müssen und können mit Studierenden Ihrer Gastuniversität oder aller Welt in Kontakt treten. Außerdem helfen Sie dadurch Studierenden, die sich zum Anfang des Studiums mit der Wohnungssuche schwer tun.

AISA Temporary Accommodation and Home Buddy Programm

Der indische Studierendenverein AISA hat ein ähnliches Programm wie Couchsurfing aufgebaut, um neuen internationalen Studierenden eine Erstunterkunft direkt nach der Ankunft in Aachen anzubieten. Die Teilnahme an dem Projekt ist ehrenamtlich und erfordert Gastfreundschaft, wird jedoch als Komponente vom Zertifikat Internationales anerkannt.  

Wenn Sie gerne zwei bis zehn Tage einen internationalen Studierenden bei sich kostenlos unterbringen möchten, registrieren Sie sich bitte als Gastgeber über dieses Formular.

Stattdessen oder zusätzlich können Sie sich ebenfalls über AISA als Home-Buddy anmelden. Home-Buddies sind Studierende, die den internationalen Studierenden, die noch nicht in Aachen sind, bei der Wohnungssuche unterstützen, indem sie als Vertreter zu den Wohnungsbesichtigungen gehen, sich Wohnungen anschauen, Fragen mit den Vermieterinnen und Vermietern klären. Die Anmeldung läuft über ein online Anmeldeformular und wird von AISA bearbeitet. Die Teilnahme an das Home-Buddy Projekt wird als Komponente vom Zertifikat Internationales anerkannt!

Become a Home-Buddy!

Der indische Studierenden-Verein AISA initiierte das Projekt Home-Buddy. Home-Buddies sind Studierende, die den internationalen Studierenden, die noch nicht in Aachen sind, bei der Wohnungssuche unterstützen, indem sie als Vertreter zu den Wohnungsbesichtigungen gehen, sich Wohnungen anschauen, Fragen mit den Vermieterinnen und Vermietern klären. Die Anmeldung läuft über ein online Anmeldeformular und wird von AISA bearbeitet. Die Teilnahme an das Home-Buddy Projekt wird als Komponente vom Zertifikat Internationales anerkannt!

 

FAQ für Wohnraumanbietende

Welche Arten von Bürgschaften können internationale Mieterinnen und Mieter einreichen? Welche Alternativen kann ich anfordern?

Internationale Studierende können in der Regel keine klassische Elternbürgschaft nachweisen, da ihre Familie sich im Ausland befindet. Es obliegt den Wohnraumanbieterinnen und -Anbietern, ob eine ausländische Elternbürgschaft von internationalen Studierenden ausreichend ist.

Internationale Studierende und Forschende müssen für das Visumverfahren und beim Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis einen Finanzierungsnachweis vorlegen, der garantiert, dass sie für das Studium in Aachen über ausreichend regelmäßiges Einkommen verfügen. Dies kann zum Beispiel über eine Stipendienbewilligung, eine Verpflichtungserklärung (eine Garantie über die Finanzierung des gesamten Studiums), ein Sperrkonto (über 900 Euro im Monat) oder einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Diese Unterlagen bieten eine gute Alternative zur deutschen Bürgschaft.

Welche Unterlagen kann ich von Mieterinnen und Mietern als Identitätsnachweis verlangen?

Sie könnten die potentiellen Mieterinnen und Mieter um eine Kopie eines amtlichen Ausweises, zum Beispiel eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises bitten.

Können internationale Mieterinnen und Mieter eine SCHUFA-Auskunft vorlegen?

Die SCHUFA kann über neu eingereiste internationale Studierende und Forschende keine Angaben zur Bonität machen. Aus diesem Grund kann eine SCHUFA-Auskunft in den ersten Monaten eines ersten Aufenthalts in Deutschland nicht vorgelegt werden.

Können internationale Mieterinnen und Mieter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorlegen?

Die meisten internationalen Studierenden und Forschenden werden zum Zeitpunkt der Einreise in Deutschland noch über keine Haftpflichtversicherung verfügen. Sollte dies für Sie eine Voraussetzung für ein Mietverhältnis sein, teilen Sie dies bei Mietinteresse mit. Eine Haftpflichtversicherung lässt sich schnell und in der Regel günstig über Vergleichsportale sowie über die Bank abschließen.

Können internationale Studierende und Forschende einen Wohnberechtigungsschein erhalten?

Alle Studierenden und Forschenden können theoretisch einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Das Verfahren kann jedoch für sie aufgrund der erforderlichen Unterlagen und der Amtssprache komplexer sein.

Was brauchen die Mieterinnen und Mieter von mir, um ihren Wohnsitz anzumelden?

Als Vermieterinnen und Vermieter oder Hauptmieterinnen und Hauptmieter müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben, damit die Mieterinnen und Mieter ihren Wohnsitz bei der Stadt Aachen binnen zwei Wochen nach Beginn des Mietverhältnisses anmelden können. Die Vorlage für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie im ServicePortal der Stadt Aachen.

Bitte beachten Sie, dass internationale Studierende und Forschende so schnell wie möglich ihren Wohnsitz anmelden sollten, um ihr Sperr- oder Bankkonto eröffnen und ihren Aufenthaltstitel beantragen zu können.

Ich möchte internationalen Studierenden und/oder Forschenden Wohnraum anbieten. Was muss ich tun?

Lassen Sie sich gerne von unserem Housing Advice Service Team per Telefon unter +49 241 80 90667 oder über die Zielgruppen und Vermittlungsmöglichkeiten beraten. Falls Sie ein Angebot einreichen möchten, füllen Sie bitte unser Formular für private Angebote oder für Untermiete aus und senden Sie es gegebenenfalls mit Fotos Ihres Wohnangebots per .

Wie lange dauert es, bis mein Angebot über das International Office vermittelt wird?

Sobald Ihr Angebot bearbeitet wurde (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen), wird es solange an die internationalen Wohnungssuchenden weitergeleitet, bis Sie uns mitteilen, dass das Angebot nicht mehr verfügbar ist. Eine kurze Auskunft per reicht aus. Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie gibt, dass Sie über das International Office eine geeignete Mieterin oder einen geeigneten Mieter finden. Bei kurzfristigen Anfragen empfehlen wir eine zusätzliche Anzeige über die üblichen Immobilienportale.

Gibt es sprachliche Voraussetzungen, um ein Angebot beim Housing Advice Service einzureichen?

Englischkenntnisse sind für Wohnraumanbieterinnen und -Anbieter von Vorteil. Viele internationale Studierende und Forschende sprechen zum Zeitpunkt der Einreise in Deutschland noch kein Deutsch und können gegebenenfalls Hilfe bei der allgemeinen Kommunikation oder beim Entziffern eines deutschen Mietvertrags gebrauchen. Bei Bedarf können sie Unterstützung zum Beispiel vom ihrem Buddy oder StaffMentor erhalten.

Muss der Wohnraum vollmöbliert und/oder ausgestattet sein?

Der Wohnraum muss nicht zwingend möbliert oder ausgestattet sein. Wir informieren die internationalen Studierenden und/oder Forschenden über die Ausstattung der jeweiligen Wohnraumangebote bei der Vermittlung. Da diese Zielgruppen jedoch frisch aus dem Ausland einreisen, suchen sie für die erste Unterkunft überwiegend nach möbliertem Wohnraum.

Muss sich der Wohnraum in Aachen befinden?

Nein, der Wohnraum muss sich nicht in Aachen befinden. Jedoch sind Angebote im Raum Aachen für die internationalen Studierenden und Forschenden aufgrund der Nähe zur Hochschule oder zum gastgebenden Institut attraktiver.

Bitte beachten Sie, dass Angebote in den Niederlanden und in Belgien schwieriger zu vermitteln sind. Ein Großteil der internationalen Wohnungssuchenden haben eine nicht-europäische Staatsangehörigkeit und dürfen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen nur in Deutschland wohnen.

Welche Kosten muss ich den potentiellen Mieterinnen und Mietern kommunizieren?

Die Kaltmiete und zusätzliche Kosten, wie die Nebenkosten Strom- oder Heizkosten beispielsweise, und die Kaution müssen im Angebot und im Mietvertrag deutlich angegeben werden. Falls eine Mietstaffelung besteht, müssen die Mieterinnen und Mieter ebenfalls darüber informiert sein. Sollte eine separate Kaution für die Möblierung oder Ausstattung des Wohnraums geplant sein, muss diese Information den potentiellen Mieterinnen und Mietern im Mietvertrag aufgeschlüsselt vorliegen.

Wer bezahlt den Rundfunkbeitrag?

Sowohl bei einem regulären Mietverhältnis als auch bei einer Unter- oder Zwischenmiete müssen Mieterinnen und Mieter die Kosten für den Rundfunkbeitrag tragen.

Wie werden Rückfragen zu Ihrem Angebot bearbeitet?

Falls Rückfragen von internationalen Studierenden oder Forschenden zu Ihrem Angebot bestehen, die vom Housing Advice Service oder vom Welcome Center für internationale Forschende anhand Ihres Exposés nicht beantwortet werden können, werden diese an Sie weitergeleitet.

Werden die potentiellen Mieterinnen und Mieter im Vorfeld geprüft?

Alle internationalen Studierenden und Forschenden, die auf der Suche nach Wohnraum sind, können sich über den beziehungsweise über das als wohnungssuchend registrieren und werden anschließend über regelmäßig eingehende Angebote informiert. Die RWTH darf aus Datenschutzgründen zu Beratungszwecken nur absolut notwendige Daten von den internationalen Studierenden und Forschenden anfordern. Finanzierungsnachweise werden dabei nicht angefragt und es finden keine Einschätzungsgespräche statt.

Kann ich mir aussuchen, an wen mein Angebot weitergeleitet wird?

Sie können sich aussuchen, ob Ihr Angebot an internationale Forschende, Studierende oder beide weitergeleitet wird. Darüber hinaus können Sie keine Präferenzen angeben, weder in Bezug auf das Geschlecht, noch in Bezug auf das Herkunftsland. Eine Offenheit gegenüber der gesamten internationalen Hochschulgemeinschaft ist die Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit mit dem Housing Advice Service und sollte bei der Abgabe eines Angebots gegeben sein.

Wer wählt die Mieterinnen oder Mieter aus?

Die Entscheidung über die ausgewählten Mieterinnen oder Mieter obliegt den Wohnraumanbieterinnen und -anbietern. Das International Office der RWTH informiert die internationalen Studierenden und/oder Forschenden lediglich über Ihr Angebot und Ihre Kontaktdaten. Auf die Auswahl der Mieterinnen und Mieter haben wir keinen Einfluss.

Welche Art von Unterkünften wird von den internationalen Studierenden und Forschenden gesucht?

Die Suche nach einer Unterkunft gestaltet sich immer sehr individuell. Manche brauchen  kurzfristig eine Unterkunft für die ersten Tage oder Wochen in Deutschland, andere sind auf der Suche nach einer mittel- bis langfristigen Bleibe. Wichtig sind vor allem die Lage und der Preis  der zukünftigen Unterkunft.

Außerdem sind Apartments und WG-Zimmer aufgrund des Preises in der Regel beliebter als ganze Häuser. Forschende kommen gegebenenfalls mit Partnerin, Partner oder Familie nach Deutschland und suchen nach einer günstigen Unterkunft, die für Paare und/oder für Kinder geeignet ist.

Welche Preise kommen für die internationalen Studierenden und Forschenden in Frage?

Das Budget gestaltet sich genauso individuell wie die Suche selbst, und es kann diesbezüglich keine Pauschalauskunft gegeben werden. Aus den jahrelangen Erfahrungen des Housing Advice Service und des Welcome Center für internationale Forschende zeichnet sich jedoch ein durchschnittliches Budget von 250 Euro bis 400 Euro warm für internationale Studierende ab. Alleinreisende Promovierende und Forschende ohne Arbeitsvertrag haben in der Regel ein Budget zwischen 300 Euro und 500 Euro für die Warmmiete. Forschende mit einem Arbeitsvertrag können gegebenenfalls über ein etwas größeres Budget verfügen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Großteil der internationalen Forschenden ihren Aufenthalt über ein Stipendium finanziert und damit auch die Kosten für den Aufenthalt ihrer Familie inklusive privater Krankenversicherung tragen muss. Das Budget für Wohnraum ist daher in vielen Fällen so beschränkt wie bei der Zielgruppe der Studierenden.

Welche Services der RWTH bieten Beratung zum Thema Wohnen an?

Das International Office bietet zwei Services mit Beratung zur Wohnungssuche an:

  1. Der Housing Advice Service ist die zentrale Stelle im International Office für Fragen rund um das Thema Wohnen von internationalen Bachelor- und Masterstudierenden und Studieninteressierten sowie Wohnraumanbieterinnen und -anbietern, die gerne internationale Studierende und Forschende unterbringen möchten.
  2. Das Welcome Center für internationale Forschende widmet sich den Bedürfnissen der internationalen Promovierenden, Postdocs und Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.

Weiterhin unterstützt der Welcome und Dual Career Service der RWTH Aachen neuberufene Professorinnen und Professoren an der RWTH und ihre Familien bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Aufenthaltes in Aachen, unter anderem bei der Wohnungssuche.

Der AStA der RWTH bietet allen Studierenden der RWTH allgemeine Informationen zur Wohnungssuche und Beratung zum Thema Mietrecht.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mein Angebot ändern oder deaktivieren möchte?

Schreiben Sie eine an den Housing Advice Service. Sie können sich auch bei uns melden, wenn Sie Ihr Angebot erneut aktivieren möchten.

Ich habe Probleme mit meiner Mieterin oder meinem Mieter. Was kann ich tun?

Sollte Klärungsbedarf bestehen, der nicht direkt zwischen der Mieterin beziehungsweise dem Mieter und der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter oder durch Mithilfe des Buddys oder StaffMentors gelöst werden kann, steht Ihnen und Ihrer Mieterin oder Ihrem Mieter das International Office zur Seite.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das International Office keine Rechtsberatung anbietet und dass die RWTH in keinem Fall Haftung für unangemessenes Verhalten (seitens der Mieterinnen und Mieter oder Vermieterinnen und Vermieter), Mietausfall oder sonstige Probleme übernimmt, die beim Mietverhältnis auftauchen könnten, und beide Parteien bei Problemen nur beraten kann.