TestAS für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht Deutschen gleichgestellt sind
Internationale Bewerberinnen und Bewerber, die nicht deutschen Staatsbürgern gleichgestellt sind, müssen bei der Bewerbung für ein grundständiges Bachelorstudium eine Hochschulzugangsberechtigung mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,5 oder besser nachweisen.
Zu dieser Gruppe gehören alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die eine Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum haben und die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Sollte die Gesamtdurchschnittsnote schlechter als 2,5 sein, so besteht die Möglichkeit dennoch zugelassen zu werden, wenn ein TestAS vorgelegt wird, der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt.
Für den TestAS gelten folgende Bedingungen:
Deutsche Sprache
Der TestAS muss in deutscher Sprache abgelegt werden.
Studienfeldspezifisches Testmodul
Der TestAS muss neben dem Kerntest ein studienfeldspezifisches Testmodul nachweisen, das zu dem gewählten Studiengang an der RWTH Aachen passt. Diese Zuordnung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
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Geistes-, Kultur‐ und Gesellschafts-wissen-schaften |
Lebens-wissen-schaften (nur digitaler TestAS) | Ingenieur-wissen-schaften | Mathematik, Informatik und Natur-wissen-schaften | Medizin (nur digitaler TestAS) | Wirtschafts-wissen-schaften |
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Fakultät 1 | x | x | x | x | ||
Fakultät 2 | x | x | ||||
Fakultät 3 | x | x | ||||
Fakultät 4 | x | x | ||||
Fakultät 5 | x | x | ||||
Fakultät 6 | x | x | ||||
Fakultät 7 | x | |||||
Fakultät 8 | x | |||||
Fakultät 10 | x | x | x | |||
Lehramts-studiengänge | x | x | x | x | x | x |
Mehrfachnennungen innerhalb einer Zeile bedeuten, dass Sie eines der studienfeldspezifischen Module wählen können.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie in der Übersicht der Fakultäten der RWTH Aachen und der zugeordneten Studiengänge.
Wichtig
Wenn Sie sich für die Studiengänge Medizin (Modellstudiengang) oder Zahnmedizin bewerben, müssen Sie zu den 20 Prozent besten Testteilnehmerinnen und Testteilnehmern (durchschnittlicher Prozentrang mindestens 80) gehören.
Minimalergebnis
Der TestAS muss ein gewisses Minimalergebnis erfüllen. Das bedeutet, dass Sie zu den besten 30 Prozent der Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer gehören müssen. Zur Feststellung dieses Sachverhalts werden die beiden Werte im Prozentrang Ihres TestAS-Ergebnisses addiert und durch Zwei geteilt. Der so entstandene Wert muss 70 oder höher sein.
Ausnahmen
Sie müssen keinen Test AS nachweisen, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung eines Landes der EU/EWR besitzen und sich für einen zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengang bewerben.
Besonderheit: Medizin (Modellstudiengang) und Zahnmedizin
Bei einer Bewerbung für die Staatsexamensstudiengänge Medizin (Modellstudiengang) oder Zahnmedizin ist der Nachweis des TestAS unabhängig von der Gesamtdurchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung verpflichtend. Der TestAS muss in deutscher Sprache abgelegt werden, neben dem Kerntest das studienfeldspezifische Testmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ enthalten und einen durchschnittlichen Prozentrang von 80 oder mehr aufweisen. Zur Feststellung dieses Sachverhalts werden die beiden Werte im Prozentrang Ihres TestAS-Ergebnisses addiert und durch Zwei geteilt. Der so entstandene Wert muss 80 oder höher sein.
Befreiungen
Sollte die Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung schlechter als 2,5 sein und Sie keinen TestAS nachweisen können, so besteht die Möglichkeit, dennoch zugelassen zu werden, wenn eines der folgenden Dokumente vorgelegt wird:
- Aktuelle Studienbescheinigung der RWTH Aachen (Bachelor-, Master- oder Staatsexamensstudium an der RWTH).
Bitte beachten Sie, dass Studierende im Deutschkurs, Gasthörerinnen und Gasthörer, kleine Zweithörerinnen und kleine Zweithörer sowie Studierende in einem Kurzzeitstudium bei einem Fachwechsel beziehungsweise einer Hinzunahme nicht unter diese Regelung fallen. - Nachweis über die bestandene Prüfung „Mathematik I“ aus der studienvorbereitenden Maßnahme für Studierende im Orientierungssemester der Studiengänge ETOS und BIOS.