Zeugnis der Hochschulreife

 

Um ein Studium an der RWTH beginnen zu können, benötigen Sie gemäß Paragraf 49 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz das Hochschulgesetz, in der derzeit gültigen Fassung ein Zeugnis der Hochschulreife, in der Regel Ihr Abiturzeugnis.

Zudem berechtigen unter anderem die folgende Nachweise zum Studium an der RWTH Aachen:

  • fachgebundene Hochschulreife, die man etwa durch den Abschluss der gymnasialen Oberstufe eines Berufskollegs oder den Besuch eines Studienkollegs erwirbt,
  • der Nachweis über die Qualifizierung in der beruflichen Bildung oder
  • der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule oder Hochschule
 

Bitte beachten Sie

Die Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt, berechtigt nicht zum Studium an der RWTH Aachen. Mit dieser Qualifikation können Sie ein Studium an einer Fachhochschule, beispielsweise der Fachhochschule Aachen, aufnehmen.

 

Sofern die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, richtet sich die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Auf der Webseite Anabin können Sie sich individuell informieren ob und zu welchem Studiengänge beziehungsweise zu welchen Studienrichtungen Ihre abgeschlossene Schulbildung berechtigt. Zusätzlich können Sie sich auf dieser Webseite über die Umrechnung Ihrer Durchschnittsnote in das deutsche Notensystem informieren.

Besonderheit bei deutscher Staatsangehörigkeit mit ausländischem Schulabschluss

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss benötigen sowohl für die Bewerbung als auch für die Einschreibung eine bundesweite Anerkennung ihrer Hochschulzugangsberechtigung inklusive Notenumrechnung.

Zuständig für die Zeugnisanerkennung (inklusive Notenumrechnung) der Hochschulreife ist die Zeugnisanerkennungsstelle in Düsseldorf für deutsche Staatsangehörige, die in NRW studieren möchten.

Da die Bearbeitung der Zeugnisanerkennung in der Regel einige Zeit in Anspruch nimmt, wird dringend empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt des Zeugnisses mit der Zeugnisanerkennungsstelle in Verbindung zu setzen, um die Anerkennung zu beantragen.