Zugangsvoraussetzungen für internationale Studieninteressierte (Bachelor und Staatsexamen)

 

Für den Zugang zu einem Bachelor- oder Staatsexamensstudium gibt es verschiedene Voraussetzungen, die an dieser Stelle erläutert werden:

 

1. Die Hochschulzugangsberechtigung

 

TestAS für Internationale

Internationale Bewerberinnen und Bewerber, die nicht deutschen Staatsbürgern gleichgestellt sind, müssen bei der Bewerbung für ein grundständiges Studium eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, die eine in das deutsche Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote von 2,5 oder besser aufweist.

Achtung: Sollte die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung schlechter als 2,5 sein, können Sie dies durch den Nachweis des TestAS wettmachen. Bei einer Bewerbung für die Studiengänge Medizin (Modellstudiengang) und Zahnmedizin ist der Nachweis des TestAS in jedem Fall verpflichtend.

 

Um sich für einen Bachelor- oder für einen Staatsexamensstudiengang bewerben zu können, benötigen Sie zunächst die Berechtigung zum Hochschulbesuch. Diese wird auch als Hochschulzugangsberechtigung oder kurz HZB bezeichnet. Im Regelfall erwerben Sie die HZB durch den erfolgreichen Abschluss der sekundären Bildung oder mit anderen Worten: durch den Abschluss einer höheren Schule.

Da das Bildungsniveau im sekundären Schulbereich von Land zu Land sehr unterschiedlich ist, kann es sein, dass Ihr Schulabschluss Sie noch nicht zum Besuch einer deutschen Universität berechtigt. Sie haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Entweder Sie studieren zunächst mehrere Semester in der Heimat oder Sie besuchen in Deutschland ein Studienkolleg.

Ob Ihr Abschluss Sie zum Studium berechtigt und welche Auflagen unter Umständen zu erfüllen sind, können Sie auf der Webseite ANABIN nachlesen. Wenn Sie weitere Informationen über die Studienkollegs in Deutschland benötigen, schauen Sie bitte unter Studienkollegs.

Die Gesamtdurchschnittsnote Ihrer HZB muss umgerechnet mindestens der deutschen Note 2,5 entsprechen. Sollte Ihre Durchschnittsnote schlechter als 2,5 sein, ist eine Zulassung zum Studium (bei zulassungsfreien Studiengängen) beziehungsweise eine Teilnahme am Vergabeverfahren (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) nicht möglich. (Ausnahme ist der Nachweis des TestAS, siehe dazu gelbe Infobox „TestAS für Internationale“)

Zu ausgewählten Ländern beziehungsweise HZB haben wir für Sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen zusammengestellt, die Sie weiter unten unter Häufige Fragen nachlesen können.

 

2. Sprachnachweis

Die RWTH Aachen bietet derzeit nur Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge in deutscher Sprache an. Sie müssen daher bei der Einschreibung Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nachweisen. Bei einigen Bachelorstudiengängen ist zusätzlich noch ein Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B2 erforderlich (zum Beispiel Informatik). Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Sprachkenntnisse.

 

3. Fristgerechte und vollständige Bewerbung

Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die fristgerechte und vollständige Einreichung aller Unterlagen. Alle Bewerbungsunterlagen können digital im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung über RWTHonline hochgeladen werden. Welche Unterlagen für Ihre Bewerbung erforderlich sind, erfahren Sie auf den Seiten zum Bewerbungsverfahren. Dort finden Sie auch die aktuell geltenden Bewerbungsfristen.