Zugangsprüfung
Anmeldefrist zur Zugangsprüfung
Sommersemester: 1. Oktober eines jeden Jahres
Wintersemester: 1. April eines jeden Jahres
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerbin beziehungsweise der Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs erfüllt.
Wenn Sie die Teilnahme an der Zugangsprüfung beantrangen möchten, füllen Sie zuerst den Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung aus und reichen Sie diesen mit den im Antrag genannten Unterlagen im Studierendensekretariat ein beziehungsweise senden Sie uns die Unterlagen postalisch zu.
Wir empfehlen Ihnen, den oben genannten Antrag so früh wie möglich mit den erforderlichen Dokumenten im Studierendensekretariat einzureichen beziehungsweise zuzusenden, da die Antragsfrist für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung am 1. April für ein Wintersemester beziehungsweise am 1. Oktober für ein Sommersemester endet und die Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Studierendensekretariat und die Fakultät mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Die Zugangsprüfung wird innerhalb von sechs Wochen nach Antragsfristende durchgeführt.
Für Informationen zum Inhalt der Zugangsprüfung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberater.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Erfolg der Prüfung. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen. Die Prüfung weist in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungsteile auf; mit Rücksicht auf Besonderheiten des angestrebten Studiengangs kann hiervon abgewichen werden.
Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Die Durchschnittsnote ist auf eine Dezimalstelle zu errechnen. Über die bestandene Prüfung stellt die Hochschule ein Zeugnis aus, das den Studiengang und die Durchschnittsnote enthält. Über eine nicht bestandene Prüfung wird ein Bescheid erteilt.
Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester des jeweiligen Studienganges an der prüfenden Hochschule. Mit der Note aus der Zugangsprüfung bewerben Sie sich dann um einen Studienplatz an der RWTH Aachen. Für einen Studiengang erforderliche Einschreibungsvoraussetzungen, zum Beispiel ein erforderliches Vorpraktikum oder eine studiengangbezogene besondere Vorbildung bleiben vom Bestehen der Zugangsprüfung unberührt.
Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben.
Mit der Note der Zugangsprüfung können Sie sich in RWTHonline beziehungsweise für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin über Hochschulstart bewerben. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich ist.
Verfahrensablauf
Die Bewerbung für ein Probestudium, für eine Zugangsprüfung oder für den Zugang zu einem Hochschulstudium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung oder auf Grund einer dem angestrebten Studium fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit ist unter Angabe des Studiengangs schriftlich an die RWTH Aachen zu richten. Die erforderlichen Nachweise und eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Ausbildung und der Berufstätigkeit sind auf Verlangen der RWTH Aachen beizufügen.
Bewerberinnen und Bewerber nehmen in der Regel an einem von der Hochschule angebotenen Beratungsgespräch teil. Hierdurch soll ermittelt werden, ob erforderliches fachliches oder methodisches Vorwissen fehlt. Das Beratungsgespräch soll auch über Möglichkeiten des Ausgleichs des fehlenden Vorwissens im Sinne einer Studienerfolgsprognose informieren.
Die Zugangsprüfung führt der jeweilige Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs innerhalb von sechs Wochen nach Bewerbungsende durch. Für Informationen zum Inhalt der Zugangsprüfung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung.
Bewerbungsfristen und Antragstellung
Bewerbungen, die nicht fristgerecht oder unvollständig vorliegen, sind vom Studierendensekretariat abzulehnen.
Die Bewerbung ist innerhalb der Bewerbungsfrist (1. April für ein Wintersemester, 1. Oktober für ein Sommersemester) unter Verwendung des entsprechenden Antragsvordruckes und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen schriftlich an das Studierendensekretaria zu richten.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- das zuletzt erworbene Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule
- gegebenenfalls der Nachweis der erworbenen beruflichen Aufstiegsfortbildung
- gegebenenfalls der Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung und der Nachweis einer danach folgenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit beziehungsweise der selbständigen Haushaltsführung mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
- gegebenenfalls Nachweis über den abgeleisteten Freiwilligendienst