Zugangsvoraussetzungen für den Master

 

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Sie haben bereits einen ersten Studienabschluss in der Tasche und streben nun einen Masterstudiengang an? Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zum Studienplatz und geben Ihnen passgenaue Informationen für die Studienaufnahme.

Sie sollten sich allerdings zunächst über das Studienangebot an der RWTH Aachen informieren.

 

Voraussetzungen

Um einen Masterstudiengang an der RWTH Aachen belegen zu können, benötigen Sie

  • einen ersten Hochschulabschluss (=Masterzugangsberechtigung), mit dem Sie die zum Masterprofil passende fachliche Vorbildung nachweisen können. Dieser muss der erforderten fachlichen Vorbildung qualitativ und quantitativ äquivalent sein. Sie finden die rechtsverbindliche Beschreibung dieses „Eingangsprofils“ in der betreffenden Prüfungsordnung. Siehe Box Verwandte Themen unten. Das Vorliegen einer Masterzugangsberechtigung, kurz MZB, ist Voraussetzung für die Einschreibung in einen Masterstudiengang. Bei der Masterzugangsberechtigung handelt es sich um den berufsqualifizierenden Abschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss, Staatsexamen oder Diplomabschluss an Universitäten), der für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzung des gewünschten Masterstudienganges herangezogen werden soll.
  • weitere, praktische Leistungen oder sprachliche Kenntnisse gemäß der Prüfungsordnung
  • im Falle eines zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs, also ein Master mit NC, die Studienplatzzusage, das heißt der Zulassungsbescheid

Um einen Masterstudiengang an der RWTH Aachen aufzunehmen, informieren Sie sich als nächstes unter der Rubrik „Bewerbung“, ob für Ihren Studiengang eine Bewerbung für den Master mit NC oder ein Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung für den Master ohne NC erforderlich ist.