Zugangsvoraussetzungen zur Promotion
Den Master in der Tasche, die Zukunft vor Augen: Wer nach dem Studium wissenschaftlich arbeiten möchte, den führt der Weg häufig zu einer Promotion.
Gemäß Paragraf 67 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz das Hochschulgesetz, in der derzeit gültigen Fassung wird durch die Promotion eine über das allgemeine Studienziel gemäß Paragraf 58 Absatz 1 HG hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit oder Dissertation und weiteren Prüfungsleistungen festgestellt. Auf Grund der Promotion wird der Doktorgrad verliehen.
Eine Einschreibung für einen Promotionsstudiengang kann lediglich für die Dauer von zwölf Semestern erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur mit Zustimmung des Promotionsausschusses möglich. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Promotion.
Promotionsinteressierte, die ihren qualifizierenden Abschluss (in der Regel den Masterabschluss) in Deutschland erworben haben, erhalten weitere Informationen zur Bewerbung und zur Einschreibung an der RWTH Aachen auf der Seite Einschreiben zum Promotionsstudium. Diese Personen benötigen für die Einschreibung eine offizielle Zulassung zur Promotion durch den zuständigen Promotionsausschuss der RWTH Aachen.
Besondere Hinweise für internationale Promotionsinteressierte
Internationale Promotionsinteressierte, die ihren Masterabschluss oder einen äquivalenten Abschluss an einer Universität außerhalb Deutschlands erworben haben, finden weitere Informationen zur Promotion auf der Seite Internationale Promotionsinteressierte.
Für Sie gilt, dass eine Bewerbung um einen Studienplatz notwendig ist. Weitere wichtige Informationen zur Bewerbung um einen Promotionsstudienplatz finden Sie auf der Seite Bewerbung für die Promotion.