Zweithörerschaft
Zweithörerschaft - so nennt man die Berechtigung von Studierenden, neben dem Studium an Ihrer Heimathochschule an einer zweiten deutschen Hochschule Lehrveranstaltungen zu besuchen.
RWTH-Online
- Hier können Sie sich bewerben und den Bearbeitungsstatus einsehen
- Klickanleitung: Registrierung in RWTHonline (pdf: 637 kb)
- Klickanleitung: Beantragung große Zweithörerschaft (pdf: 2653 kb)
- Klickanleitung: Beantragung kleine Zweithörerschaft (pdf: 2763 kb)
- Klickanleitung: Beantragung einer Zulassung als Zweithörer in den Studiengängen ETOS und BIOS (pdf: 1119 kb)
Voraussetzungen
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 52 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz Hochschulgesetz, in der derzeit gültigen Fassung. Eine Zulassung als Zweithörerin beziehungsweise Zweithörer ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen gemäß Paragraf 48 Absatz 2 Hochschulgesetz grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen hiervon ist die Beantragung einer kleinen Zweithörerschaft. Diese kann mit einzuholender Berechtigung zum Besuch der Lehrveranstaltungen auch in zulassungsbeschränkten Studiengängen beantragt werden.
Damit Sie als Zweithörerin oder Zweithörer an der RWTH Aachen zugelassen werden können, müssen Sie nachweisen, dass sie bereits an einer anderen Hochschule innerhalb Deutschlands eingeschrieben und nicht gleichzeitig vom Studium beurlaubt sind.
Es wird unterschieden zwischen einer sogenannte kleinen Zweithörerschaft gemäß Paragraf 52 Absatz 1 Hochschulgesetz und der großen Zweithörerschaft gemäß Paragraf 52 Absatz 2 Hochschulgesetz.
Kleine Zweithörerschaft
Studierende, die an anderen Hochschulen als Ersthörerinnen oder Ersthörer immatrikuliert sind, können auf Antrag als Zweithörerinnen oder Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen zugelassen werden, nämlich als sogenannte kleine Zweithörerin oder Zweithörer. Die kleinen Zweithörerinnen und Zweithörer sind nicht voll prüfungsberechtigt und können im gleichen Studiengang, identisch zur Ersthochschule, zugelassen sein.
Eine Zulassung zu Sprachkursen, die durch das Sprachenzentrum der RWTH Aachen angeboten werden, ist
im Rahmen der kleinen Zweithörerschaft nicht möglich!
Große Zweithörerschaft
Studierende anderer deutscher Hochschulen können bei Vorliegen der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, insbesondere der Hochschulzugangsberechtigung, zum Studium eines weiteren Studiengangs zugelassen werden.
Die großen Zweithörerinnen und Zweithörer sind somit im Gegensatz zu den kleinen Zweithörerinnen und Zweithörern voll prüfungsberechtigt. Ein Studienabschluss ist im Rahmen der großen Zweithörerschaft möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei zulassungsfreien Masterstudiengängen innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben müssen.
Zweithörerschaft Elektrotechnik mit Orientierungssemester (ETOS) beziehungsweise Bauingenieurwesen mit Orientierungssemester (BIOS)
Im 1. Fachsemester (Orientierungssemester) ist eine Einschreibung nur an der Fachhochschule Aachen möglich.
An der RWTH Aachen kann im 1. Fachsemester lediglich eine kleine Zweithörerschaft beantragt werden.
Ab dem 2. Fachsemester können Sie, sofern Sie die allgemeine Hochschulreife haben, frei wählen, ob Sie eine kleine oder eine große Zweithörerschaft beantragen oder Ersthörerin bzw. Ersthörer an der RWTH Aachen werden möchten.
Sofern Sie die Fachhochschulreife haben, bleiben Sie auch nach dem Orientierungssemester Ersthörerin bzw. Ersthörer an der FH Aachen, da sie an der RWTH Aachen nicht als Ersthörerin bzw. Ersthörer eingeschrieben werden können. An der RWTH Aachen können Sie in diesem Fall die kleine Zweithörerschaft beantragen.
Wie Sie die Zweithörerschaft in Elektrotechnik mit Orientierungssemester, kurz ETOS, oder Bauingenieurwesen mit Orientierungssemester, kurz BIOS, beantragen, erfahren Sie in der Klickanleitung.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Meine Heimathochschule ist die RWTH Aachen. Ich möchte an einer anderen Uni Zweithörerin oder Zweithörer werden. Muss ich dies der RWTH Aachen melden?
Nein, eine Mitteilung an die RWTH Aachen ist nicht notwendig.
Ist die Zweithörerschaft kostenlos?
An der RWTH Aachen zahlen kleine Zweithörerinnen und Zweithörer, die an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind, einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100 Euro pro Semester. Große Zweithörerinnen und Zweithörer entrichten keinen Beitrag.
Weitere Regelungen bezüglich der Zweithörerschaft werden im Paragraf 12 in der Einschreibeordnung der RWTH Aachen erläutert.