Die Aufzeichnung der Veranstaltung „Mietrecht in Deutschland: Infoveranstaltung für Studierende (de)“ können Sie in diesem Video einsehen. Sie finden außerdem die Infoblätter weiter unten im Downloadbereich.
Wohnen in Aachen
Ob ein Zimmer im Wohnheim, in einer Wohngemeinschaft oder ein Apartment ganz für sich allein – wer zum Studium oder für einen Forschungsaufenthalt nach Aachen kommt, sollte sich frühzeitig um eine Unterkunft kümmern, denn die RWTH besitzt und verwaltet keine Studierendenwohnheime, verfügt über nur sehr begrenzten Platz in den Gästehäusern und kann dementsprechend keinen Wohnraum vergeben.
Durchschnittlich zählt die RWTH Aachen jedes Wintersemester über 9.000 Neueinschreibungen. Dazu kommen hunderte neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Gastforschende. Entsprechend hoch ist die Zahl der Menschen, die auf der Suche nach Wohnraum sind. Kurz vor Semesterbeginn im Frühjahr und Herbst ist es besonders schwierig, freien und preislich angemessenen Wohnraum zu finden. Wir empfehlen deshalb, dass Sie sich mindestens zwei bis drei Monate vor Ihrer Ankunft in Aachen auf die Suche nach einer Unterkunft begeben.
Es ist für Promovierende und Gastforschende leider nicht möglich, in den Wohnheimen des Studierendenwerks zu wohnen. Die RWTH verfügt über drei Gästehäuser in unmittelbarer Nähe zum Hochschulgelände, in denen verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden sind. In der Regel ist eine sehr frühzeitige Reservierung mehrere Monate im Voraus notwendig, da die Nachfrage sehr groß ist und die Gästehäuser häufig ausgebucht sind. Eine Reservierung kann nur durch das aufnehmende Institut vorgenommen werden. Wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihr Institut, um die Verfügbarkeiten zu prüfen.
Wer für eine begrenzte Zeit eine möblierte Unterkunft sucht, findet auf der Webseite Wohnen auf Zeit Angebote in Aachen für temporäre und möblierte Wohnungen.
Vorsicht Betrug!
- Mehrere internationale Studierende haben uns von gefälschten Wohnungsangeboten berichtet. Dieses Dokument und dieses Video-Tutorial von AV enthalten einige Tipps zur Erkennung und Vermeidung möglicher Betrügereien im Wohnungswesen.
Beratung zur Wohnungssuche
Es gibt an der RWTH mehrere Beratungsstellen, die sich auf das Thema „Wohnen“ spezialisiert haben. Darunter zählen der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA, die AusländerInnenVertretung, kurz AV, der Wohnberatungsservice des International Office, der internationale Verein INCAS und der indische Verein AISA.
Diese Stellen haben gemeinsam eine Broschüre entwickelt mit vielen Informationen und Adressen, die sowohl für deutsche als auch für internationale Studierende und Forschende relevant sind. Lesen Sie sich die Broschüre sorgfältig durch und finden Sie heraus, wo Sie überall nach einer Unterkunft suchen können. Bitte beachten Sie, dass die Broschüre lediglich auf Englisch vorhanden ist.
Für internationale Studierende, die eine intensivere Unterstützung brauchen, bietet der Wohnservice des International Office eine individuelle Beratung und bietet einen Newsletter an, der über aktuelle, auch studentische private Angebote auf dem Wohnungsmarkt informiert. Der Newsletter bietet ebenso Informationen zur Verfügbarkeit von Plätzen in Wohnheimen, Partnerschaften mit privaten Wohnheimen, betrügerischen Angeboten auf dem Wohnungssektor, sowie Online-Angeboten und Veranstatlungen zum Thema Wohnen.
Internationale Promovierende und Forschende können sich sowohl für die Wohnberatung als auch für Unterstützung bei der allgemeinen Organisation des Forschungsaufenthaltes an das Welcome Center für internationale Forschende wenden. Bitte senden Sie eine E-Mail an welcome@rwth-aachen.de, um Kontakt mit den Mitarbeitenden des Welcome Centers aufzunehmen. Bei Bedarf können Sie einen individuellen Termin beim Welcome Center vereinbaren.
Wege der Unterkunftssuche - FAQ
Besitzt die RWTH eigene Studierendenwohnheime?
Nein, die RWTH besitzt, mietet, oder verwaltet generell keine Studierendenwohnheime oder andere Wohnungen. Das Studierendenwerk Aachen sowie andere private Betreiber bieten für Studierende jedoch günstige Wohnmöglichkeiten in Aachen und der Region an.
Wo finde ich eine Übersicht über die Aachener Wohnungsangebote?
In unserem Housing Guide finden Sie eine Übersicht, welche Wohnungsangebote es für kurze, mittelfristige, oder längere Zeiträume in Aachen und der Region gibt. Dort sind weiterhin auch Links zu den jeweiligen Webseiten, ungefähre Preisangaben sowie Anmerkungen zur Bewerbung oder Anmeldung aufgelistet.
Kann ich mich für die sogenannten "Kontingentzimmer" bewerben, die das Akademische Auslandsamt in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Aachen reserviert?
Studierende mit Abschluss können sich normalerweise nicht für sogenannte Kontingentzimmer bewerben.
Austauschstudierende oder Studierende, die über ein Mobilitätsprogramm oder als Gast nur ein oder zwei Semester an der RWTH verbringen, können sich dagegen für ein Kontingentzimmer bewerben. Dazu müssen sie sich zunächst innerhalb der Frist bei Incoming Student Services melden. Daraufhin wird unser Wohnberatungsservice sie kontaktieren, für das Anmeldeportal freischalten und ihnen ihre Bewerbernummer mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass das International Office für diesen Bewerbungsprozess verantwortlich ist, während das Studierendenwerk als Betreiber der Studierendenwohnungen für die Angebote, die Zuteilung der Zimmer und alle anderen Angelegenheiten zuständig ist – also beispielsweise Mietvertrag, Mietzahlungen, Rückerstattung der Kaution, usw.
Ich würde gerne schneller ein Zimmerangebot von einem Studentenwohnheim bekommen. Kann ich die RWTH oder das International Office um Hilfe bitten?
Das Studierendenwerk Aachen und alle anderen Anbieter von privaten Wohnheimen agieren komplett unabhängig von der RWTH Aachen. Die Universität und das International Office können auf Zimmerzuteilung oder eventuelle Wartelisten keinerlei Einfluss nehmen.
Ich möchte gerne in den Niederlanden / in Belgien wohnen. Ist das möglich?
Studierende mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit dürfen in den Niederlanden oder in Belgien leben. Nicht-EU Studierende müssen einen deutschen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums in Deutschland beantragen und müssen deswegen unbedingt einen in Deutschland angemeldeten Wohnsitz haben. Es ist für nicht-EU Studierende deswegen nicht möglich, in den Niederlanden oder in Belgien zu wohnen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein und habe ich einen Anspruch darauf?
Für bestimmte Sozialwohnungen benötigt man einen Wohnberechtigungsschein, der sowohl von deutschen als auch von internationalen Studierenden beantragt werden kann. Menschen mit niedrigem Einkommen erfahren mithilfe des WBS Rechners und beim Wohnungsamt der Stadt Aachen, ob sie über einen Wohnberechtigungsschein verfügen können.
Miete eines Zimmers oder einer Wohnung - FAQ
Ich habe Fragen zu meinem Mietvertrag. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag oder Probleme mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter haben, können Sie sich gerne an die Rechtsberatung des AStA wenden. Dort können Sie sich von Anwältinnen und Anwälten beraten lassen und erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieterin beziehungsweise Mieter haben. Der AStA organisiert auch Seminare zum Thema Mietrecht. Informationen zu bevorstehenden Veranstaltungen können Sie hier finden. Im Download Bereich finden Sie schließlich eine Broschüre vom AStA zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass diese lediglich auf Deutsch vorhanden ist. Außerdem finden Sie weiter unten im Downloadbereich ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Mietrecht.
Kann ich die Miete verspätet zahlen?
Die erste Monatsmiete und die Kaution werden in der Regel von der Wohnheimverwaltung, dem Vermieter oder der Vermieterin vor dem Einzug verlangt, nachdem der Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In der Regel enthält Ihr Vertrag eine Klausel, in der der spätestmögliche Zahlungstermin (z. B. der dritte des Monats) genannt wird. Sollten Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, wenden Sie sich an Ihre Wohnheimverwaltung oder Ihren Vermieter. Möglicherweise müssen Sie eine zusätzliche Gebühr für den Verzug zahlen.
Wie melde ich mich bei der Stadt an (Wohnsitzanmeldung)?
Sobald Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, lassen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter, Ihrer Vermieterin oder der Wohnheimverwaltung unterschreiben. Vereinbaren Sie spätestens zwei Wochen nach Ihrem Einzug einen Termin im Bürgerbüro in Aachen über das Terminvereinbarungstool und bringen Sie das unterschriebene Dokument sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Weitere Informationen bezüglich des Registrierungsprozesses finden Sie im Serviceportal der Stadt Aachen.
Was soll ich tun, wenn mein Bankkonto gesperrt ist und ich die Miete und die Kaution nicht überweisen kann?
Wenn möglich, bitten Sie Verwandte oder Freunde die erste Überweisung für Sie zu tätigen. Sobald Sie Ihre Adresse in Aachen registriert haben, können Sie Ihr Bankkonto mit der Bestätigung der Adressregistrierung entsperren oder einrichten.
Ich möchte eine Wohnung vermieten oder untervermieten. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder untervermieten möchten, lesen Sie bitte unsere Informationen für Vermieterinnen und Vermieter durch.
Ich habe ein Zimmer beim Studierendenwerk. Was muss ich beim Auszug beachten?
Ihr Mietvertrag beim Studierendenwerk ist zwar bis zum letzten Tag des Monates gültig; jedoch ist ein Auszug nur an Werktagen (Montag bis Freitag) möglich und in Absprache mit dem Hausmeister.
Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Übergabetermin mit dem Hausmeister. Es wird außerdem eine Vorbesichtigung des Zimmers circa 6 bis 8 Wochen vor Ende Ihres Mietvertrages vom Hausmeister durchgeführt, um gegebenenfalls größere Reparaturen zu planen.
Wenn Sie nicht ordnungsgemäß ausziehen oder den Vorbesichtigungstermin verweigern, wird eine Gebühr von Ihrer Kaution abgehoben. Weitere Fragen werden über die FAQ des Studierendenwerks beantwortet.
Wann kann ich meine Kaution zurückbekommen?
Wenn Sie in einem der Wohnheime des Studierendenwerks wohnen, dauert es in der Regel 12 bis 14 Wochen, bis die Kaution zurück überwiesen wird. Sollte es länger dauern, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendenwerk. Auf dem privaten Wohnungsmarkt kann es bis zu sechs Monate dauern, bis Sie Ihre Kaution zurückerhalten. In beiden Fällen sollten Sie Ihr Auszugsprotokoll aufbewahren, bis Sie die Rückzahlung erhalten haben.
Vorsicht vor Betrug - FAQ
Wie kann ich erkennen, ob ein Online-Angebot ein Betrug ist?
Es gibt verschiedene Tricks, die typischerweise von Betrügerinnen und Betrügern angewandt werden, die es vor allem auf internationale Studierende abgesehen haben. Einige von ihnen sind auf iamexpat.de gut zusammengefasst. Generell sollten Sie Ihren gesunden Menschenverstand walten lassen und niemals sensible Dokumente versenden oder Geld überweisen, ohne absolute Beweise dafür zu haben, dass die Person, mit der Sie in Kontakt stehen, und das Unterkunftsangebot tatsächlich existieren.
Wo kann ich zur Zielscheibe von Betrügerinnen und Betrügern werden?
Besonders aktiv sind Betrügerinnen und Betrüger in sozialen Medien wie Facebook und auf den beliebtesten Wohnungssuchportalen wie WG-Gesucht oder eBay Kleinanzeigen. Möglicherweise nehmen sie proaktiv Kontakt mit Ihnen auf, was aber nur selten der Fall ist.
Einige Betrügerinnen und Betrüger nutzen auch temporäre Wohnungsportale wie Booking.com oder Airbnb, um gefälschte Angebote einzustellen. Letztere lassen sich leicht erkennen, wenn die Zahlung für Ihre Buchung per Extraüberweisung und nicht über das gesicherte Zahlungsportal erfolgen soll.
Die Person, die das Zimmer oder die Wohnung anbietet, sagt, sie sei nicht in Deutschland und möchte, dass ich eine Kaution überweise. Ist das sicher?
Dies ist eine typische Betrugssituation: Der angebliche Eigentümer kontaktiert Wohnungssuchende und teilt ihnen mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zu schicken oder über einen Mittelsmann zu übergeben. Als Kaution dafür sollen Sie im Voraus Geld überweisen, um die Wohnung zu "sichern". Sobald die Überweisung getätigt ist, erhalten Sie jedoch weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort des angeblichen Vermieters. Manchmal geht der Betrüger sogar so weit, dass er versucht, Sie zu einer weiteren Überweisung zu bewegen und behauptet, das Geld sei nie auf seinem Konto angekommen.
Soll ich die Unterkunft buchen und bezahlen, ohne sie zu sehen?
Manchmal haben Sie nicht die Möglichkeit, die Unterkunft vor der Buchung persönlich zu besichtigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich aus dem Ausland für ein Studierendenwohnheim bewerben. In diesen Fällen können Sie in der Regel leicht überprüfen, ob das Angebot seriös ist, da es zumindest eine Website gibt, auf die man sich beziehen kann, und die einen Firmenstempel oder Ähnliches trägt.
Auf dem privaten Markt sollten Sie etwas vorsichtiger sein. Wenn Sie mit potenziellen Eigentümern oder Vermietern in Kontakt waren, die Wohnung oder das Zimmer aber nicht vorher besichtigen konnten, sollten Sie die Rechtmäßigkeit des Angebots prüfen, bevor Sie Geld überweisen oder aussagekräftige Unterlagen bereitstellen. Verlassen Sie sich nicht einfach auf einige Bilder und eine E-Mail/WhatsApp-Konversation.
Was soll ich tun, wenn ich einen Betrug vermute oder wenn ich betrogen worden bin?
- Ignorieren: Gehen Sie nicht auf die Forderungen der Betrüger ein. Überweisen Sie unter keinen Umständen Geld. Lösen Sie keine Schecks ein und leiten Sie keine Briefe und Pakete weiter - bewahren Sie sie auch nicht auf. Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, machen Sie, wenn möglich, alle Zahlungen sofort rückgängig.
- Machen Sie ein Backup: Sichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweismittel auf einem Datenträger. Bewahren Sie Überweisungsbelege etc. auf. Wenn Sie noch unsicher sind, wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort wird man Ihnen sagen, was Sie tun müssen, um alle Beweise zu sichern.
- Holen Sie Hilfe: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie unseren Wohnberatungsdienst. Die Strafverfolgung solcher Täterinnen und Täter ist schwierig, weil sie vom Ausland aus operieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden, um anderen Studierenden zu helfen, nicht von derselben Person oder demselben Alias betrogen zu werden.
Kontakt
Kontakt für Vermieter und internationale Studierende (Bachelor, Master, Austausch) auf Wohnungssuche
Kontakt
Welcome Center für internationale Forschende
Kontakt für internationale Forschende (Promovierende, Postdocs, Gastforschende, Familienangehörige) auf Wohnungssuche